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Übertragung der Werberechte der Stadt Frankfurt am Main auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH

Vorlagentyp: M
279 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren22 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Übertragung der Werberechte der Stadt Frankfurt am Main auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH soll eine gemeinsame Vergabe der Werberechte ab dem 01.01.2026 ermöglichen und Synergien zwischen Stadt und Verkehrsgesellschaft fördern. Dies wird als notwendig erachtet, um das finanzielle Potential der Werberechte besser ausschöpfen und rechtliche Risiken vermeiden zu können.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Werbekonzessionsverträge der Stadt Frankfurt am Main und die der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH auslaufen.
  2. Zum 01.01.2026 sollen die Werberechte sowohl der Stadt Frankfurt am Main als auch die Werberechte der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an ein oder mehrere geeignete Unternehmen der Außenwerbung vergeben werden.
  3. Zur gemeinsamen Ausschreibung werden die kommerziellen Werberechte der Stadt an die Stadtwerke Holding Frankfurt GmbH (SWFH) mit der Maßgabe übertragen, dass die Übertragung zeitlich auf die Laufzeit der nächsten Werbekonzessionsverträge zu begrenzen ist. Die Übertragung der städtischen Werberechte beinhaltet sowohl die Vorbereitung und Durchführung der Neuvergabe für den Vertragszeitraum ab 2026 als auch die organisatorische und rechtliche Betreuung der Werbekonzessionsverträge ab 2026 durch die SWFH. Übertragen werden die Rechte zur Errichtung und zum Betrieb von kommerziellen Werbeanlagen, Details ergeben sich aus dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Konzepts Werbung im öffentlichen Raum Frankfurt am Main" (städtisches Werbekonzept). Ausgenommen von der Übertragung sind nicht-wirtschaftliche Werbungen wie Wahlwerbung, Stadtteilplakatierung, Kundenstopper und Vergleichbares (siehe städtisches Werbekonzept). Räumlich werden sowohl der öffentliche Raum als auch alle sonstigen, im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen Flächen im Stadtgebiet erfasst.
  4. Die Erlöse aus den Werberechten sind wirtschaftlich der VGF zur Finanzierung der mittels eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags betrauten Schienenverkehrsleistungen (Straßen- und Stadtbahn) zuzuführen.
  5. Der Magistrat wird mit der vertraglichen Umsetzung der zeitlich begrenzten Rechteübertragung an die SWFH GmbH beauftragt Die Zuständigkeit wird im Zuge des Übertragungsverfahrens durch den Magistrat festgelegt.
  6. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, eine Koordinierungsstelle mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen zur Abstimmung mit der SWFH einzurichten. Aufwendungen sind aus den Ansätzen der ehemaligen Stabstelle Werberechte der PG 13.1 Stadtplanung (rd. 300 T€) zu decken, deren Mittelübertragung erfolgt.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass durch die Übertragung der Werberechte auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH im städt. Haushalt konsumtive Erträge von aktuell rd. 6 Mio. € (ansteigend) p.a. wegfallen.
  8. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung den Werberechte-Übertragungsvertrag zur Beschlussfassung vorzulegen, sobald dieser mit der SWFH endverhandelt ist.

Begründung

A. Zielsetzung

Zielsetzung: Die Stadt Frankfurt am Main hat 2018 insgesamt vier Werbekonzessionsverträge mit dem Außenwerbeunternehmen DSM Deutsche Städte Medien GmbH geschlossen. Die Laufzeit dieser Verträge beträgt acht Jahre und endet automatisch zum 31.12.2025. Aus wirtschaftlicher und werbefachlicher Sicht ist eine getrennte Bewerbung des öffentlichen Raumes durch Stadt und VGF nicht mehr zeitgemäß, da die heutigen Vermarktungssysteme im Bereich der Außenwerbung das gesamte Stadtgebiet zu Grunde legen. Die damit verbundenen werblichen und somit finanziellen Synergien zugunsten des Konzernverbundes Stadt Frankfurt am Main lassen sich nur erreichen, wenn auch die Vergabe der Werbekonzessionen im Konzernverbund betrachtet und durchgeführt wird. Daher soll eine gemeinsame Vergabe der Werberechte durch die Stadt und VGF ab dem 01.01.2026 erfolgen.

B. Alternativen

Alternativen: Beibehaltung der bisherigen Trennung mit dem Risiko, das finanzielle Potential nicht vollständig nutzen zu können. Zudem rechtliche Risiken sowohl im Vergabeverfahren als auch in der anschließenden Vertragsumsetzung durch konkurrierende Systeme innerhalb des Stadtgebiets und des Gesamtkonzerns Stadt.

C. Lösung

Übertragung der Werberechte der Stadt Frankfurt am Main auf die SWFH zur gemeinschaftlichen Vergabe, sowie organisatorischen und rechtlichen Betreuung der Werbekonzessionsverträge.

Die Prüfungen haben ergeben, dass eine gemeinsame Konzessionsvergabe vor allem aus finanziellen Gründen zu präferieren ist, aus rechtlichen und technischen Gründen jedoch weder durch die Stadt Frankfurt noch durch die VGF umgesetzt werden kann. Die Lösung liegt in der Zusammenlegung der Werberechte und deren anschließende Vergabe durch die Übertragung der städtischen Werberechte auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH); die VGF ist Bestandteil der SWFH.

Die Rechteübertragung hat durch einen entsprechenden Rechteübertragungsvertrag, der zeitlich auf die Laufzeit der nächsten Werbekonzessionsverträge zu begrenzen ist, zu erfolgen. Die städtischen Vorgaben hinsichtlich der Außenwerbung in Form des genannten "Konzepts Werbung im öffentlichen Raum Frankfurt am Main" werden Bestandteil des Rechteübertragungsvertrags. Die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen SWFH und Stadt erfolgt durch die unter Ziffer VI genannte Koordinierungsstelle. Die Koordinierungsstelle dient nicht nur zur Steuerung der erforderlichen Abstimmungen mit der Stadt bezüglich der Vergabe, sondern auch nach Zuschlag zwecks Unterstützung der SWFH bei der Vertragsumsetzung.

Die Rechteübertragung beinhaltet sowohl die Pflicht zur europarechtskonformen Neuvergabe der Werbekonzessionen ab 01.01.2026 als auch deren organisatorische und rechtliche Betreuung bis zum Ende der noch zu bestimmenden Laufzeit der neuen Verträge.

Die Prüfung durch eine unabhängige, externe Rechtsberatung hat ergeben, dass die Rechteübertragung aus steuerrechtlichen, vergaberechtlichen und EU-beihilferechtlichen Gründen nur entgeltfrei erfolgen kann.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Kosten: Durch die Zusammenlegung der Werberechte und ihre gemeinsame Ausschreibung ist davon auszugehen, dass die Einnahmesituation für den Gesamtkonzern Stadt verbessert wird. Durch die Vereinnahmung bei der SWFH verringert sich entsprechend der städtische Zuschussbedarf, die Erträge auf Seiten der Stadt reduzieren sich (mindestens) in gleicher Höhe. Seit Neuvergabe der Werberechte 2017 wurden im Zeitraum 2018-2023 insgesamt rd. 30,7 Mio. € an Erträgen erzielt (beginnend 2018 mit 4,8 Mio. € - 2023 mit 5,7 Mio. €). Die Einnahmen auf Seiten der SWFH aus den Werberechten sind wirtschaftlich der VGF zur Finanzierung der mittels eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags betrauten Schienenverkehrsleistungen (Straßen- und Stadtbahn) zuzuführen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 7. Februar 2020STST 244Anlage von Rasengleisen bei Straßen- und Stadtbahnen vorantreibenStellungnahme
  2. 31. Oktober 2022STST 2561ÖPNV-Haltestellen im Ortsbezirk 9 begründen - Einen Beitrag zum Klimaschutz im Ortsbezirk leistenStellungnahme
  3. 30. August 2024Sie sind hier
    MM 116Übertragung der Werberechte der Stadt Frankfurt am Main auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
    Magistratsvortrag
  4. 28. Oktober 2024OFOF 827/9Begrünung der Haltestellendächer im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 7. November 2024OMOM 6133Begrünung der Haltestellendächer im Ortsbezirk 9Direktanregung
  6. 20. Februar 2025FF 3078Am „Weißen Stein“ ist ein größerer Umbau geplant, in dessen Rahmen einige Bäume gefällt werden müssen. Vor diesem HinteFragestunde-Frage
  7. 28. Mai 2025FF 3290Die Stadt Frankfurt am Main hat 2018 insgesamt vier Werbekonzessionsverträge geschlossen. Die Laufzeit dieser Verträge eFragestunde-Frage
  8. 10. Juni 2025STST 924Begrünung der Haltestellendächer im Ortsbezirk 9Stellungnahme
  9. 13. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 279 WochenSTST 941U-Bahn-Stammstrecke: Begrünung von Gleisen und ZäunenStellungnahme
  10. 20. August 2026OMOM 523Hitzeschutz an den oberirdischen Stationen der Stadtbahn-A-Strecke im Ortsbezirk 9Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf22 Beratungen
OBR 14
Sitzung 32 · 02.09.2024
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 32 · 02.09.2024
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 31 · 03.09.2024
TO I, TOP 27
Beraten
a) Die Vorlage M 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFDPFraktionslos
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 32 · 03.09.2024
TO I, TOP 88
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDPLinkeÖkoLinX-ARLDie Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei

OBR 9
Sitzung 32 · 05.09.2024
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

OBR 8
Sitzung 31 · 05.09.2024
TO I, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 29 · 09.09.2024
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

OBR 2
Sitzung 33 · 09.09.2024
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

OBR 16
Sitzung 32 · 10.09.2024
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
GrüneBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und BFF

OBR 10
Sitzung 32 · 10.09.2024
TO II, TOP 59
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 32 · 10.09.2024
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 29 · 10.09.2024
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

OBR 3
Sitzung 32 · 12.09.2024
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke du ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 12
Sitzung 32 · 13.09.2024
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPVoltLinkeBFF
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

OBR 15
Sitzung 32 · 13.09.2024
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 32 · 13.09.2024
TO I, TOP 52
Beraten
a) Die Vorlage M 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 32 · 17.09.2024
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: "Um auch zukünftig sicherzustellen, dass Verstöße gegen die Grundsätze des Werbekonzepts der M 106 gemeldet werden können, wird ein Verfahren vereinbart und eine hierfür zuständige Ansprechstelle definiert und deren Kontaktdaten öffentlich bekannt gemacht und seitens der VGF werden die Erlöse aus der Ausschreibung im Rahmen der jährlichen Berichterstattung transparent dargestellt."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVoltFDPFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme mit der Maßgabe: "Um auch zukünftig sicherzustellen, dass Verstöße gegen die Grundsätze des Werbekonzepts der M 106 gemeldet werden können, wird ein Verfahren vereinbart und eine hierfür zuständige Ansprechstelle definiert und deren Kontaktdaten öffentlich bekannt gemacht und seitens der VGF werden die Erlöse aus der Ausschreibung im Rahmen der jährlichen Berichterstattung transparent dargestellt.") FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 19.09.2024
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: "Um auch zukünftig sicherzustellen, dass Verstöße gegen die Grundsätze des Werbekonzepts der M 106 gemeldet werden können, wird ein Verfahren vereinbart und eine hierfür zuständige Ansprechstelle definiert und deren Kontaktdaten öffentlich bekannt gemacht und seitens der VGF werden die Erlöse aus der Ausschreibung im Rahmen der jährlichen Berichterstattung transparent dargestellt."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONBFF-BIGÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 7
Sitzung 32 · 29.10.2024
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
Farbechte/linkeFraktionslos
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 33 · 29.10.2024
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 33 · 08.11.2024
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 116 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

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