Neubau eines Einkaufs- und Erlebniscenters mit Kongressnutzung ("Skyline Plaza") im Europaviertel hier: Abweichungen von der Beschlusslage
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 13.06.2008, M 115
Betreff: Neubau eines Einkaufs- und Erlebniscenters mit Kongressnutzung ("Skyline Plaza") im Europaviertel hier: Abweichungen von der Beschlusslage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7948 (M 192)
- NR 1414 SPD -
- Der Entwurf des Ergänzungsvertrages (Anlage 1) zum "Vertrag über die Entwicklung, Errichtung und den Betrieb eines Entertainment Centers auf dem Areal des ehemaligen Frankfurter Hauptgüterbahnhofs" vom 14. Februar 2001 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, in Abweichung zu dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7948 vom 01.03.2001, 1. Bau bzw. Teilbaugenehmigungen zu erteilen, sofern die geplanten Nutzungen mit den Regelungen des "Vertrages über die Entwicklung, Errichtung und den Betrieb eines Entertainment Centers auf dem Areal des ehemaligen Frankfurter Hauptgüterbahnhofs" vom 14. Februar 2001 und des abzuschließenden Ergänzungsvertrages im Einklang stehen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften und andere im Baugenehmigungsverfahren zu prüfende Belange nicht entgegenstehen und 2. den Nachweis des für das Baugebiet MK-3 im Bebauungsplan festgeschriebenen Wohnanteils innerhalb der Baugebiete mit der Signatur MK-2 (südlich der Europa-Allee) zu Lasten der gemäß Bebauungsplan zulässigen Büronutzung zu ermöglichen. Begründung: Mit dem vorliegenden Entwurf des Ergänzungsvertrages (Anlage 1) soll der Inhalt des "Vertrages über die Entwicklung, Errichtung und Betrieb eines Entertainment Centers auf dem Areal des ehemaligen Frankfurter Hauptgüterbahnhofes" (Anlage 2) an das zwischen den Investoren und dem Magistrat abgestimmte Nutzungs- und Realisierungskonzept angepasst werden. Die Erweiterung der zulässigen Nutzungen um die Nutzungsart f) "Kongresszentrum" (§ 3 Absatz 1 des Vertrages vom 14.02.2001) stellt eine Abweichung zum Beschluss § 7948 der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2001 dar (NR 1414 Nr.1 vom 22.02.2001), wonach der Magistrat aufgefordert wird, "keinerlei Teilbaugenehmigungen zu erteilen, die den vorgeschriebenen Nutzungen gemäß dem städtebaulichen Vertrag mit der EIM nicht entsprechen". Der Magistrat vertritt gemeinsam mit der Eigentümerin der Flächen die Auffassung, dass ein Kongresszentrum, welches beispielsweise durch die Messe Frankfurt betrieben werden könnte, eine im gesamtstädtischen Kontext attraktivere und nachhaltigere Nutzungsalternative darstellt, als ein bislang angedachtes Großkino. Zudem erscheint ein Kongress- und Veranstaltungscenter besser geeignet, auswärtige Besucher nach Frankfurt zu ziehen. Da der maßgebende Vertrag vom 14.02.2001 die gewünschte Nutzungsart "Kongress" nicht ausdrücklich enthält, wird die zu I. genannte Vertragsergänzung erforderlich. Im Rahmen dieser ohnehin erforderlich werdenden vertraglichen Anpassungen ist es geboten, die Vertragsverpflichtung zur Realisierung von 13.000 qm Bruttogeschossfläche für gastronomische Einrichtungen dahingehend zu öffnen, dass nunmehr zu Gunsten der Nutzungsarten "Hotel und Wohnnutzungen", "Unterhaltung und Freizeit" und der neu eingeführten Nutzungsart "Kongresszentrum" auf einen Teil der Verpflichtung verzichtet werden sollte. Mit einem Mindestmaß von 8.500 qm Bruttogeschossfläche für die Nutzungsart "Gastronomie" ist der gewünschte Nutzungsmix innerhalb des Projektes ausreichend gesichert. Eine vorzuhaltende Gastronomiefläche von mehr als 12.000 qm, wie es der Vertrag vom 14.02.2001 vorschreibt, erscheint nach heutigen Maßstäben und dem gegenwärtig abgestimmten Programmkonzept weder strukturell, noch wirtschaftlich tragfähig. Die Folge eines Fortbestandes dieser Verpflichtung wären mit hoher Wahrscheinlichkeit unerwünschte Leerstände, welche die Attraktivität nicht nur des Centers, sondern auch des gesamten neu entstehenden Quartiers negativ beeinflussen würden. Die weiteren Inhalte des Ergänzungsvertrages dienen der Präzisierung der Regelungen des Vertrages vom 14.02.2001 zur Bauverpflichtung (§ 2) und zu den Berechnungsmodi (§ 3). Insbesondere gilt es nachvollziehbar darzustellen, wie die so genannten Mallflächen innerhalb der Flächenbilanz zu berücksichtigen sind. Es wird präzisiert, dass diese Flächen ausschließlich bei der Ermittlung der zulässigen Gesamtgeschossfläche gemäß Bebauungsplan Nr. 556 in Ansatz zu bringen sind. Denn diese Flächen dienen allen Besuchern des Centers sowie Passanten im künftigen Quartier, welche die Mallflächen lediglich zur Querung nutzen. Da auf diesen Flächen weder Einzelhandel, noch eine andere Nutzungsart ausgeübt werden wird, sind diese Flächen auch nach den Regelungen des Vertrages vom 14.02.2001 folgerichtig keiner einzelnen Nutzungsart zuzuordnen. Eine weitere Abweichung zu den auf der NR 1414 vom 22.01.2001 beruhenden Festlegungen des Beschlusses § 7948 der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2001 besteht in der Sicherung des festgeschriebenen Wohnanteils. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 556 "Messeviertel/ Hemmerichsweg" (STVV §7948 vom 01.03.2001) setzt für das Kerngebiet "MK-3" textlich fest, dass 24.500 qm der zulässigen Gesamtgeschossfläche für Wohnungen zu verwenden sind. Davon sollen nun innerhalb des Kerngebietes "MK-3" 7.500 qm Geschossfläche für Wohnungen zum dauerhaften Verbleib innerhalb des Hotelprojektes (Tower II) nachgewiesen werden. Die verbleibende, nachzuweisende Geschossfläche von 17.000 qm wird innerhalb der Baugebiete mit der Signatur "MK-2" südlich der Europaallee zu Lasten der gemäß Bebauungsplan zulässigen Büronutzung nachgewiesen. Somit ist gewährleistet, dass bereits vor Vollendung des ersten Bauabschnittes auf dem Baugebiet "MK-3" der dort gemäß Bebauungsplan festgesetzte Wohnanteil, an anderer, geeigneter Stelle im Europaviertel realisiert sein wird. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 9 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 221 KB) #Nebenvorlage: Antrag vom 24.09.2008, NR 1094
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2008Sie sind hierMM 115Neubau eines Einkaufs- und Erlebniscenters mit Kongressnutzung ("Skyline Plaza") im Europaviertel hier: Abweichungen von der BeschlusslageMagistratsvortrag
- 24. September 2008NRNR 1094Neubau eines Einkaufs- und KongresscentersSTVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und FAG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1064) sowie LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 115 = Annahme) NPD (M 115 und NR 1094 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1064) sowie LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)