Neubau eines Einkaufs- und Kongresscenters
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Kongresscenters Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 115 wird unter der folgenden Maßgabe zugestimmt:
- Die Verkaufsfläche wird auf die im städtebaulichen Vertrag vom
- Februar 2001 erwähnte Bruttogeschossfläche beschränkt, eine Ausweitung der Verkaufsfläche durch Umdefinition der Flächenberechnung erfolgt nicht.
- Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschluss des städtebaulichen Vertrages mit Vivico solange zurückzustellen, bis zwischen der Messe und Vivico Einvernehmen über die wirtschaftlichen Konditionen des Baues und des Betriebes eines Kongresscenters durch die Messe hergestellt ist. Begründung: Zu 1.: Die Stadtverordnetenversammlung hat die im ursprünglichen städtebaulichen Vertrag genannte Bruttogeschossfläche als Obergrenze für die in Bezug zur Zeil, aber auch zu anderen Einkaufsbereichen wie Bockenheim verträgliche Verkaufsfläche definiert. An dieser Festlegung sollte festgehalten werden, um eine Beeinträchtigung der anderen Einkaufszentren auszuschließen. Eine Ausweitung der Verkaufsflächen durch die Hintertür durch Rechentricks ist in diesem Zusammenhang entschieden abzulehnen. Zu 2.: Nach einer Vertragsunterzeichnung ohne vorherige Einigung zwischen dem Investor und der Messe über die wirtschaftlichen Konditionen hinsichtlich des Baues und des Betriebes des Kongresszentrums hätte die Stadt keinerlei Verhandlungsoptionen gegenüber Vivico in der Hand. Ein derartiges Vorgehen wäre an Dilettantismus nicht zu überbieten und liegt nicht im Interesse der Stadt. Ziel der Stadt muss es sein, den Messestandort Frankfurt zu stärken und nicht noch eine Konkurrenz aufzubauen und zu befördern.
Inhalt
Antrag vom 24.09.2008, NR 1094
Betreff: Neubau eines Einkaufs- und Kongresscenters Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 115 wird unter der folgenden Maßgabe zugestimmt:
- Die Verkaufsfläche wird auf die im städtebaulichen Vertrag vom
- Februar 2001 erwähnte Bruttogeschossfläche beschränkt, eine Ausweitung der Verkaufsfläche durch Umdefinition der Flächenberechnung erfolgt nicht.
- Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschluss des städtebaulichen Vertrages mit Vivico solange zurückzustellen, bis zwischen der Messe und Vivico Einvernehmen über die wirtschaftlichen Konditionen des Baues und des Betriebes eines Kongresscenters durch die Messe hergestellt ist. Begründung: Zu 1.: Die Stadtverordnetenversammlung hat die im ursprünglichen städtebaulichen Vertrag genannte Bruttogeschossfläche als Obergrenze für die in Bezug zur Zeil, aber auch zu anderen Einkaufsbereichen wie Bockenheim verträgliche Verkaufsfläche definiert. An dieser Festlegung sollte festgehalten werden, um eine Beeinträchtigung der anderen Einkaufszentren auszuschließen. Eine Ausweitung der Verkaufsflächen durch die Hintertür durch Rechentricks ist in diesem Zusammenhang entschieden abzulehnen. Zu 2.: Nach einer Vertragsunterzeichnung ohne vorherige Einigung zwischen dem Investor und der Messe über die wirtschaftlichen Konditionen hinsichtlich des Baues und des Betriebes des Kongresszentrums hätte die Stadt keinerlei Verhandlungsoptionen gegenüber Vivico in der Hand. Ein derartiges Vorgehen wäre an Dilettantismus nicht zu überbieten und liegt nicht im Interesse der Stadt. Ziel der Stadt muss es sein, den Messestandort Frankfurt zu stärken und nicht noch eine Konkurrenz aufzubauen und zu befördern.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.06.2008, M 115 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.10.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2008MM 115Neubau eines Einkaufs- und Erlebniscenters mit Kongressnutzung ("Skyline Plaza") im Europaviertel hier: Abweichungen von der BeschlusslageMagistratsvortrag
- 24. September 2008Sie sind hierNRNR 1094Neubau eines Einkaufs- und KongresscentersSTVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1064) sowie LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 115 = Annahme) NPD (M 115 und NR 1094 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1064) sowie LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)