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Bau der städtischen Sportanlage "Frankfurter Bogen" mit einer Dreifeldsporthalle, integriertem Umkleidegebäude, Kunstrasenspielfeld mit Laufbahn,…

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Bau der städtischen Sportanlage "Frankfurter Bogen" mit einer Dreifeldsporthalle, integriertem Umkleidegebäude, Kunstrasenspielfeld mit Laufbahn, Naturrasenspielfeld, Kunststoffkleinspielfeld sowie zwei Minikunstrasenspielfeldern im Stadtteil Preungesheim

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 06.06.2014, M 109

Betreff: Bau der städtischen Sportanlage "Frankfurter Bogen" mit einer Dreifeldsporthalle, integriertem Umkleidegebäude, Kunstrasenspielfeld mit Laufbahn, Naturrasenspielfeld, Kunststoffkleinspielfeld sowie zwei Minikunstrasenspielfeldern im Stadtteil Preungesheim hier: Genehmigung der Bau- und Finanzierungsvorlage mit Raumprogramm Vorgang: Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 06.06.2014

  1. Dem Neubau der an der Goldpeppingstraße gelegenen Sportanlage Frankfurter Bogen mit einer Dreifeldsporthalle, integriertem Umkleidegebäude, Kunstrasenspielfeld mit Laufbahn, Naturrasenspielfeld, Kunststoffkleinspielfeld sowie zwei Minikunstrasenspielfeldern wird zugestimmt.
  2. Die Kostenberechnung der Sportanlage Frankfurter Bogen schließt mit 13.926.000,00 € netto ab, zuzüglich der nichtabzugsfähigen Vorsteuer in Höhe von 219.008,00 €. Die erforderlichen Gesamtmittel in Höhe von 14.145.008,00 € werden bewilligt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme bei der Produktgruppe 21.15 mit der Projektdefinition 5.001935 "Neubau Sportanlage Frankfurter Bogen" und mit der Projektdefinition 5.002015 "Neubau Sporthalle Frankfurter Bogen" im Investitionsprogramm zum Haushalt 2013 mit Gesamtkosten in Höhe von 14.190.000,00 € netto enthalten ist.
  4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die sachlichen Folgekosten 649.644,65 € p.a. und die Kapitalkosten 282.900,14 € p.a. betragen. Aufgrund der hohen Anforderungen an den technischen Betrieb der Halle, die immense Größe der Sportanlage und der im Umfeld vorhandenen Vereinsstruktur, ist die professionelle Betreuung der Sportanlage unbedingt geboten. Um diese Aufgabe sach- und fachgerecht erfüllen zu können, sind drei Mitarbeiter/innen erforderlich. Das Sportamt ist bemüht, die erforderlichen Stellen im Rahmen interner Organistionsänderungen zu realisieren.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass das Revisionsamt bei Prüfung des Entwurfs Einsparpotentiale in einer Größenordnung von ca. 800.000,- € netto incl. Nebenkosten bei der Sporthalle aufgezeigt hat. Das tatsächlich realisierbare Einsparpotential ist umstritten, da mit den Vorschlägen des Revisionsamtes in sich nicht veränderbare Systeme überplant werden müssten sowie nach Erkenntnissen des Hochbauamtes und der Planer die aufgezeigten Einsparungen durch Mehrausgaben in anderen Bereichen, vor allem auch im späteren Betrieb, wieder aufgezehrt würden. Da dies in der derzeitigen Planungstiefe nicht abschließend bewertet werden kann und ein weiterer Zeitverzug jegliche Einsparungen durch Kostensteigerungen von ca. 3% p.a. wieder aufzehrt, wurde vereinbart, die Gesamtbeschlusssumme in Höhe von 13.926.000.,- € netto zuzüglich nichtabzugsfähige Vorsteuer in Höhe von 219.008,00 € nicht zu verändern. Die Planer sind angewiesen die Optimierungsvorschläge des Revisionsamtes bei weiteren Planungen zu berücksichtigen, um mögliches Einsparpotential zu heben (siehe Verfahren wie unter C. Lösung beschrieben). Begründung: A. Zielsetzung Im Frankfurter Norden ist der neue Stadtteil Frankfurter Bogen auf einer Gesamtfläche von 72 ha entstanden. Im neuen Stadtteil wurde ein Großteil der etwa 2.000 Wohneinheiten für insgesamt ca. 5.000 Menschen errichtet. Das Bebauungskonzept sieht eine ausgewogene Wohnbebauung mit vollständiger privater und öffentlicher Infrastruktur und einen ÖPNV-Anschluss vor. In den benachbarten Stadtteilen sind zahlreiche Vereine angesiedelt, die auch die Bevölkerung des Frankfurter Bogens mit vielfältigen sportlichen Angeboten versorgen. Die geplante Sportanlage soll das Freizeitangebot für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Preungesheim gewährleisten und den Trägern des organisierten Sports optimale Voraussetzungen bieten. Um eine sinnvolle, den Bürgerinteressen angepasste Planung zu realisieren, wurden bereits im Vorfeld die folgenden großen ortsnahen Vereine eingebunden: Die TSG Frankfurter Berg mit über 400 Mitgliedern und einem Jugendanteil von 42 %, der TSV Berkersheim mit ca. 740 Mitgliedern und einem Jugendanteil von 40 % sowie der TV Preungesheim mit 385 Mitgliedern und einem Jugendanteil von 36 % haben beratend mitgewirkt. Gerade diese Vereine erleben einen hohen Zuspruch, müssen allerdings wegen fehlender Trainings- und Wettkampfstätten die Aufnahme neuer Mitglieder/innen ablehnen, da bei den vorhandenen Gegebenheiten ein geordneter Sportbetrieb, der den Bedürfnissen der Sportlerinnen und Sportler entspricht, nicht möglich ist. Alle Vereine, bis auf die TSG Frankfurter Berg, bieten ausschließlich Hallensportarten an. Vorgesehene Sportarten in der Dreifeldhalle sind Badminton, Hallenhockey, Floorball, Basketball, Handball, Volleyball, Gymnastik, Geräteturnen, Hallenfußball und Kampfsportarten wie Karate, Judo, Aikido oder Tai Chi u. Ä. Bislang müssen von den Vereinen verschiedene Hallen im Stadtgebiet genutzt werden, was besonders die gezielte Förderung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen in hohem Maße erschwert. Genutzte Sportstätten sind neben anderen diversen Schulturnhallen, z. B. in der Carlo-Mierendorff-, der Liesel-Oestreicher-, der Waldorf-, der Astrid-Lindgren- oder der Internationalen Schule in Sindlingen. Auch die Saalbauten in Bonames und in Eckenheim/Preungesheim sowie die Leichtathletikhalle in Kalbach und die Turnhalle Jahnvolk sind derzeit mitbenutze Trainings- und Wettkampfstätten. Weitere Vereine haben an der Sporthalle und der ungedeckten Sportanlage Interesse bekundet bzw. Bedarf angemeldet. Über die Erstbelegung der ungedeckten Sportanlage und der Dreifeldhalle wird zu gegebener Zeit entschieden werden. Die existierenden und in Planung befindlichen umliegenden Schulen wie die Carlo-Mierendorff-, die Münzenberg-, die Liesel-Oestreicher-, die Theobald-Ziegler- und die Valentin-Senger-Schule sind ebenso als potentielle Nutzer möglich bzw. vorgesehen. Im direkten Einzugsbereich befinden sich auch fünf Kindertagesstätten, für die gleichfalls geeignete Sportangebote erforderlich sind. Insgesamt wird durch den Bau der Bezirkssportanlage inklusive der Dreifeldhalle die sportliche Infrastruktur für ein direktes Einzugsgebiet von mehr als 40.000 Bürgerinnen und Bürger erheblich verbessert. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die umweltverträgliche Einbindung der Anlage in den vorhandenen Bestand der Flora und Fauna. Die vorliegenden Gutachten zu diesen Themen sind wichtiges Element der Gestaltung und bestätigen im Ergebnis, dass trotz schwieriger topografischer Voraussetzungen, einer vielfältigen Flora und Fauna sowie direkt betroffener Wohnbevölkerung bei dem Bau der Sportanlage alle Belange ausgewogen berücksichtigt werden. Folgende Sportfreianlagen sollen zur Ausführung kommen: ein Naturrasenspielfeld, eine Wettkampfanlage mit vier Rundlaufbahnen und vier Kurzstreckenbahnen aus Kunststoffbelag mit einem Kunstrasengroßspielfeld, eine Hochsprunganlage, ein Kunststoffkleinspielfeld, zwei Kunstrasenminispielfelder und eine Kugelstoßanlage. Das in der Anlage dargestellte Raumprogramm schafft die Möglichkeit, die Sportanlage gemäß ihrer Platzkapazität zum zeitgleichen Trainings- und Spielbetrieb zu nutzen. Ferner ist durch die Zuordnung jeweils zweier Umkleiden mit eigenem Duschraum und Toilette zu je einem Feld der Sporthalle jede Kombination von Jungen- und Mädchenmannschaften denkbar und damit die Halle nach Bedarf variabel nutzbar. B. Alternativen Es gibt zum Neubau der Bezirks- Sportanlage mit der geplanten Dreifeldhalle und integriertem Umkleidegebäude für die Außensportanlage keine Alternative. Die Sportanlage soll dem Standard eines intensiv betriebenen Vereinssports entsprechen und gemäß der Platzkapazität voll genutzt werden. Das entwickelte Raumprogramm der Sporthalle mit integriertem Umkleidegebäude ist nur durch diesen Neubau zu realisieren. C. Lösung Sporthalle mit integriertem Umkleidegebäude Das entwickelte Raumprogramm für eine Dreifeldhalle mit integriertem Umkleidegebäude für die Außensportanlage trägt den heutigen Anforderungen an eine moderne Sportanlage Rechnung und berücksichtigt angemessen deren Größe und Vielschichtigkeit. Das Raumprogramm ergibt sich im Wesentlichen aus heutigen sportfachlichen Erfordernissen und ermöglicht die gleichzeitige Nutzung aller auf der Sportanlage befindlichen Spielfelder. Das vorliegende Raumprogramm des Umkleidegebäudes beinhaltet im Erdgeschoss die Funktionsbereiche für die Außensportanlage und orientiert sich in der Raumgröße an dem Standardraumprogramm von anderen bereits mehrfach ausgeführten bewährten Neubauten. Es geht von einer Systemanordnung aus, die aus zwei Umkleideräumen mit dazwischen liegenden Duschen und Toiletten besteht. Weiterhin werden Räume anderer Zweckbestimmung ergänzt, so z. B. ein Lagerraum für die Sportgeräte der nutzenden Vereine, ein Putzraum und ein Technikraum. Dem regen Vereinsleben wird durch ein Foyer mit abtrennbarem Treffpunkt für Vereinssitzungen und Besprechungen o. Ä. Rechnung getragen und auch eine Bewirtungsmöglichkeit ist in Form eines Kiosks mit Küche, der sowohl den Innen- als auch den Außenbereich andient, eingeplant worden. Von außen werden die Schiedsrichterräume mit Dusche und der Platzwartraum erschlossen. Die Toiletten im EG sind sowohl für den Außenbereich als auch für Gäste auf der Tribüne der Halle nutzbar. Erd- und Untergeschoss sind barrierefrei geplant und jeweils mit einer behindertengerechten Toilette versehen. Durch die barrierefreie Erschließung beider Geschosse können Rollstuhlfahrer ohne Aufzug sowohl das Erdgeschoss mit der Tribüne erreichen, als auch im Untergeschoss zu den Umkleiden und den drei Spielfeldern der Sporthalle gelangen. Das vorliegende Raumprogramm der Dreifeldhalle im Untergeschoss ist durch die Zuordnung jeweils einer Doppelumkleide mit dazwischen liegenden Duschen und Toilette zu je einem Sportfeld (14 m x 27 m) der Sporthalle rationalisiert worden. Mit der Akzeptanz relativ geringer Flexibilitätseinschränkungen für die Geschlechterzuordnung, werden durch diese neue Aufteilung insgesamt drei Duschen eingespart. Ferner konnte damit der äußere Lagerraum im Untergeschoss durch den geringeren Platzbedarf der Doppelumkleiden in den Baukörper integriert werden, was eine Optimierung des Baukörpers und des zu beheizenden Volumens nach sich zieht. Die drei Sportfelder können durch Trennvorhänge untereinander bei Bedarf abgeteilt werden. Die Hallenlagerräume für die Sportgeräte sind in voller Breite unmittelbar den Spielfeldern zugeordnet. Räume anderer Zweckbestimmung ergänzen das Raumprogramm, so z. B. allgemeine Lagerräume für die nutzenden Vereine, Technikräume, ein Personalraum usw. Zusätzliche Nebenräume dienen als Lehrer- bzw. Schiedsrichterumkleiden, Sanitätsraum, Hallenwartraum sowie weitere Sanitärräume außerhalb der Umkleiden. Die Behindertentoilette im Untergeschoss kann auch als Umkleide und Dusche von Rollstuhlfahrern genutzt werden. Die westliche Glasfassade wurde vom Untergeschoss in das Obergeschoss verschoben. Durch den Entfall der Glasprallwand im UG und Vereinfachung der Konstruktion des Lichtbandes im OG können die Baukosten nochmals reduziert werden, ohne Mehrkosten einer erhöhten künstlichen Belichtung bei einem kompletten Entfall der Glasfassade ausgleichen zu müssen. Auch die alternative Hauptbelichtung über Dachoberlichter sicherzustellen wird ausgeschrieben, um zu ermitteln, ob diese in Verbindung mit einem modifizierten Kunst-Belichtungskonzept die preisgünstigere Variante für Anschaffung und Betrieb ist. Hinsichtlich der Konstruktion der Außenwand, der westlichen Glasfassade im UG, der Nachtauskühlung, der abgehängten Decke, des Tragwerkes und der Oberlichtkonstruktionen sowie der Haustechnik gibt es weitere Optimierungsvorschläge, ohne dass der Entwurf grundsätzlich geändert werden muss. Entsprechend den Anregungen des Revisionsamtes werden neben der durchgeplanten Konstruktionsart, weitere Ausführungsvarianten z. B. des Tragsystems so ausreichend beplant und textlich beschrieben, dass sie alternativ im Rahmen der Ausschreibungen angefragt werden können. Auf diese Weise sollen alle Optionen zur Kosteneinsparung für die Errichtung und die Bewirtschaftung optimal ausgeschöpft werden. Dies unter Beibehaltung der wesentlichen Qualitäts- und Gestaltungsmerkmale des Gesamtentwurfes. Im Rahmen des geplanten Ausschreibungsverfahrens mit gebündelten Gewerken (erweiterter Rohbau und Gewerke- spezifischer Ausbau) der Dreifeldhalle werden Teilgeneralunternehmerangebote angestrebt, damit das Ineinandergreifen angebotener Alternativausführungen sichergestellt wird. Bestandteil dieser Teilgeneralunternehmerangebote soll eine Abfrage weiterer Optimierungsvorschläge sein. Durch diese Vorgehensweise kann die wirtschaftlichste und marktgerechteste Lösung nachgewiesen und nach erfolgter Güterabwägung sichergestellt werden. Sportfreianlage mit Grün- und Erschließungsflächen sowie Lärmschutzeinrichtungen Größe, Dimension und Ausstattung der geplanten Spielfelder, der Verkehrs- und Vegetationsflächen sowie der geplanten Höhen- und Lageplanung ergeben sich aus der vorangegangen Nutzungsanalyse, den Vorgaben der Fachnormen und nicht zuletzt aufgrund der anspruchsvollen topographischen Bedingungen, die erhebliche und umfangreiche Erdarbeiten notwendig machen. Für den Bau der Sportanlage waren im Rahmen der Abräumarbeiten zunächst umfangreiche Rodungen erforderlich. Die Fällgenehmigung für 51 Bäume wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde rechtzeitig erteilt, die Rodung war vor dem
  6. März 2013 abgeschlossen. Es ist vorgesehen, in der Anlage 180 neue Bäume zu pflanzen. Teilweise wurden Bäume mit einem Treemover versetzt, um die dort beheimatete Fauna zu erhalten. Des Weiteren sind gemäß dem vorliegenden artenschutzrechtlichen Gutachten aufwändige Maßnahmen wie z. B. temporäre Umsiedlungen von Zauneidechsen zur Sicherung der geschützten Tiere berücksichtigt und bereits umgesetzt worden. Die Echsen wurden bereits in Bereiche außerhalb der Anlage verlegt und werden nach Abschluss der Arbeiten in die Anlage übersiedelt. Dieses Projekt wird von einem Zoologen betreut und begleitet. Ferner wurden im Rahmen der bauaufsichtlichen Genehmigung und unter Regie des Denkmalamtes erfolgter Voruntersuchungen, mehrere vermutete Befunde aus vorchristlicher Zeit bestätigt. Als Folge ist das gesamte Baufenster im Rahmen der Erdarbeiten zu untersuchen. Die entsprechende Auflage ist Bestandteil der Baugenehmigung und bereits in der Ausschreibung und Kostenberechnung berücksichtigt worden. Werden Denkmäler erfasst, erhält das Denkmalamt Zeit und Gelegenheit zur Freilegung, Dokumentation und Beräumung. Die Kosten der Dokumentation trägt das Denkmalamt. Die geplanten Sportfreianlagen mit einem Gesamtflächenumfang von rd. 22.500 qm sind mit einem qualitativ angemessenen technischen Standard ausgestattet und ermöglichen dadurch den Nutzern auch bei witterungsungünstigen Verhältnissen die Ausübung von vielfältigen Sportarten und erhöhen somit wesentlich die sportfunktionellen Eigenschaften. Dementsprechend wird die zu erwartende Lärmentwicklung durch die geplante Kombination eines Erdwalles mit Lärmschutzwand zur Wohnbebauung hin kompensiert, sodass die Anlage nahezu uneingeschränkt nutzbar ist. Im südwestlichen Teil werden der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main entsprechend ausreichende PKW-Stellplätze zur Verfügung gestellt. Außerdem sind Fahrradabstellplätze in genügender Anzahl berücksichtigt. Die Sportanlage wird mit standortgerechten Gehölzen eingegrünt, so dass zukünftig 180 neue Bäume gepflanzt werden und rd. 16.000 qm neue Pflanzflächen auf dem Areal entstehen. Zusätzlich werden in Teilbereichen entlang des Lärmschutzwalles Zauneidechsenhabitate, blütenreiche Extensivrasenflächen sowie Sand- und Schotterflächen in einer Größenordnung von rd. 4.000 qm sowie weitere rd. 6.000 qm Rasenflächen geschaffen. Ein großer Teil dieser, nicht für sportliche Zwecke genutzter Rasenfläche, soll als Blumenwiese mit mehrjährigen einheimischen Pflanzenarten angelegt werden. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss des Neubaus kalkulatorische Kosten in Höhe von 932.544,78 € (Abschreibung Sporthalle von 2,5%, entspricht 199.055,80 €, Abschreibung Sportanlage von 5%, entspricht 309.138,75 €, Verzinsung 4,00%, entspricht 282.900,14 € und Bauunterhaltung von 1%, entspricht 141.450,07 €) zu erwarten. Es wird mit folgendem Verpflichtungs- und Finanzierungsablauf gerechnet: Verpflichtung Geldabfluss 2009 20.000,00 € 20.000,00 € 2010 0,00 € 0,00 € 2011 32.000,00 € 32.000,00 € 2012 160.000,00 € 160.000,00 € 2013 3.000.000,00 € 3.000.000,00 € 2014 5.800.000,00 € 4.646.000,00 € 2015 3.914.000,00 € 3.914.000,00 € 2016 1.219.008,00 € 2.373.008,00 € 2017 0,00 € Summe: 14.145.008,00 € 14.145.008,00 € Anlage zur BEGRÜNDUNG Punkt D. Kosten (Sportanlage Frankfurter Bogen): 1. lnvestitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf Sportanlage netto (incl. Vorabzugsteuer Sportfläche und allgemeine Außenanlagen) 6.182.775,08 € Investitionsbedarf Sporthalle netto (incl. Vorabzugssteuer Sporthalle und Kanal) 7.962.232,12 € Summe aus Kostenberechnung 14.145.007,20 €
  7. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2009 Bisher verausgabt 17.822,20 € 2011 Bisher verausgabt 31.694,58 € 2012 Bisher verausgabt 157.132,20 € 2013 Planungs-Bauleistungen 3.000.000,00 € 2014 Planungs-Bauleistungen 5.800.000,00 € 2015 Planungs-Bauleistungen 3.919.351,02 € 2016 Planungs-Bauleistungen 1.219.007,20 €
  8. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und Zeitraums: 0,00 €
  9. Jahresfolgekosten:
    • a)Persönliche Ausgaben 0,00 €
    • b)Sachkosten
  10. Bauunterhaltungskosten 1,00% 141.450,07 € Summe Bauunterhaltungskosten 141.450,07 €
  11. Abschreibung Investitionsbedarf Sportanlage netto (incl. Vorabzugsteuer Sportfläche und allgemeine Außenanlagen) BND *) 20 Jahre 5,00% 309.138,75 € Investitionsbedarf Sporthalle netto (incl. Vorabzugssteuer Sporthalle und Kanal) 40 Jahre 2,50% 199.055,80 € Summe Abschreibung 508.194,57 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. AfA-Tabelle Summe Sachkosten 649.644,65 € c) Kalkulatorische Verzinsung * 4,00% 282.900,14 € *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben Gesamtsumme Jahresfolgekosten 932.544,78 €
  12. Jahreserträge: Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (Kofinanzierung Bund und Land) 30 Jahre 0,00 € 0,00 €
  13. Leistungen Dritter: Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. i.R. Konjunkturprogramm Bund 0,0% 0,00 €
  14. Stellenplanmäßige Auswirkungen: 0,00 €
  15. Sonstiges: 0,00 € Anlage 1_Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 29 KB) Anlage 2_Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 110 KB) Anlage 3_Raumprogramm (nicht öffentlich - ca. 82 KB) Anlage 4_Plan (nicht öffentlich - ca. 2 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 24.06.2014, OF 645/10 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 11.06.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juni 2014Sie sind hier
    MM 109Bau der städtischen Sportanlage "Frankfurter Bogen" mit einer Dreifeldsporthalle, integriertem Umkleidegebäude, Kunstrasenspielfeld mit Laufbahn, Naturrasenspielfeld, Kunststoffkleinspielfeld sowie zwei Minikunstrasenspielfeldern im Stadtteil Preungesheim
    Magistratsvortrag
  2. 24. Juni 2014OFOF 645/10Bau der Städtischen Sportanlage .Frankfurter Bogen.Ortsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 30 · 12.06.2014
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 30 · 16.06.2014
TO I, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 24.06.2014
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömerNPDREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 26.06.2014
TO I, TOP 12
Angenommen
a) Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Lange und Emmerling dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeElf Piraten
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLFDPFreie WählerRömerNPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP haben an der Abstimmung über die Vorlage M 109 nicht teilgenommen.

KAV
Sitzung 19 · 07.07.2014
TO I, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 10
Sitzung 33 · 15.07.2014
TO I, TOP 26
Angenommen
1. Der Vorlage M 109 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 645/10 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme); LINKE. und FDP (= Enthaltung)

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Ortsbeiratssitzung
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