S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1) hier: Mehrkostenvorlage (§ 100 HGO)
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Mehrkosten für den viergleisigen Ausbau der S-Bahn-Linie Frankfurt-West nach Bad Vilbel zu genehmigen. Diese Maßnahme ist entscheidend für die Verbesserung des Nahverkehrs in der Region Rhein-Main und die Sicherstellung des Bauzeitplans.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass a) mit Mitteilung von Hessen Mobil - Verkehrsinfrastrukturförderung in Hessen - vom 28.06.2023 - Ankündigung der kommunalen Finanzierungsbeteiligung S-Bahn Rhein-Main, viergleisiger Ausbau Frankfurt am Main West - Bad Vilbel (S6, 1. BA) Finanzierungsvertrag vom 21.01.2003 und Änderungsbescheid des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vom 16.03.2023 sich die Gesamtkosten des Projektes von 348,805 Mio. € um 317,082 Mio. € auf 665,887 Mio. € (zuwendungsfähige Kosten) erhöhen, b) sich auf Grundlage der Kostenmitteilung des Landes Hessen vom 28.06.2023 der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main (8,15 %) am Streckenausbau gegenüber dem mit Beschluss vom 14.12.2017, § 2107 (M 204), freigegebenen Gesamtbetrag in Höhe von 18,486 Mio. € um 36,479 Mio. € auf 54,965 Mio. € erhöht, c) entsprechend § 9.2 des Bau- und Finanzierungsvertrages keine Umsatzsteuer auf den Investitionszuschuss anfällt, vorausgesetzt die DB Netz AG kann den Vorsteuerabzug geltend machen (§ 4.1 des Bau- und Finanzierungsvertrages).
- Der unter Produktgruppe 16.11, Projektdefinition Nr. 5.001065, bisher freigegebene Gesamtbedarf in Höhe von 18,486 Mio. € wird um 36,479 Mio. € auf 54,965 Mio. € erhöht. Die bereits getätigten Ausgaben in Höhe von 9,635 Mio. € (Stand 31.12.2023) werden bewilligt; die restlichen Mittel in Höhe von 26,844 Mio. € werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) zur Deckung der Mehrkosten in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001065 - S-Bahn-Bau Bad Vilbel (Ausbau) -, noch Mittel in Höhe von 25,354 Mio. € zur Verfügung stehen. Davon stehen 0,194 Mio. € unter dem Vorbehalt zur Genehmigung des Haushaltes durch die Aufsichtsbehörde, b) darüber hinaus benötigte Mittel zur Deckung in Höhe von 11,125 Mio. € unter der Projektdefinition Nr. 5.003430 - Altmaßnahmen - zur Verfügung stehen.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) die zusätzlichen Jahresfolgekosten in Höhe von 2,116 Mio. € zukünftige Haushalte belasten, b) der aktuelle Nutzenkostenindikator (NKI) nach Prüfung durch das EBA mit 1,27 bestätigt wird, c) die planfestgestellte EÜ-Ginnheim 122.7+60.957 (Gewölbedurchlass) aus Kostengründen nicht realisiert wird, d) im Rahmen der Prüfung des Projektes durch das EBA mit weiteren Kostensteigerungen bezüglich des städtischen Kostenanteils zu rechnen ist.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Realisierung des viergleisigen Ausbaus von Frankfurt am Main West nach Friedberg (1. Bauabschnitt) dient der Verbesserung des Nahverkehrs im Ballungsraum Rhein-Main gemäß dem Programm "Frankfurt RheinMainplus" der Hessischen Landesregierung, der Deutsche Bahn AG, der Stadt Frankfurt am Main, der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) und der Regionalkonferenz "RheinMain".
B. Alternativen
Keine.
Die Realisierung erfolgt entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses vom 06.05.2004 bzw. auf der Grundlage des Bau- und Finanzierungsvertrages vom 21.01.2003.
C. Lösung
Zu Beginn der Baumaßnahmen kam es zu wesentlichen Störungen des geplanten Bauablaufes wegen 37 Besitzeinweisungsverfahren. Zusätzlich haben u. a. diverse Asbestentsorgungsmaßnahmen, Findlinge im Boden, Bodenaustauschmaßnahmen sowie die zusätzliche Bahndammsicherung durch Böschungsvernagelung im Raster 1,5 m zu 1,5 m und das sog. Rüttelstopfsäulenverfahren, inkl. vorgelagerter Kampfmittelsondierung, dazu geführt, dass an dem ursprünglich geplanten Baustellenkonzept seitens des Vorhabenträgers DB Netz AG nicht mehr festgehalten werden konnte.
Die Bauphasenplanung wurde überarbeitet (dadurch wurden insgesamt mehr Bauphasen erforderlich), das Logistikkonzept wurde ebenfalls überarbeitet sowie die Gesamtmaßnahme in die drei Bereiche Süd, Mitte, Nord aufgeteilt. Durch diese Ereignisse kam es zu einem nicht vorhersehbaren gestörten Bauablauf in mehreren Gewerken und Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerung.
Da die Störungen im Bauablauf zu unstrittigen Bauzeitverlängerungsansprüchen bei den Bauunternehmen führten, hat die Projektleitung der DB Netz AG terminsichernde Maßnahmen in Form von Optimierungen und Parallelisierung der Bauabläufe angeordnet, um eine Inbetriebnahme Anfang 2024 sicherzustellen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Umsetzung der terminsichernden Maßnahmen zu weiteren Mehrkosten im Projektverlauf führen werden.
Ein weiterer wesentlicher Grund für die Kostenerhöhungen, waren die teilweise sehr hohen Ausschreibungsergebnisse aufgrund der gestiegenen Marktpreise.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf: | | 36.479 T€
Mittel in Höhe von 25.354 T€ stehen in der
| Produktgruppe: | 16.11 |
| Projektdefinition: | 5.001065 |
zur Verfügung.
Mittel in Höhe von 11.125 T€ stehen in der
| Produktgruppe: | 16.11 |
| Projektdefinition: | 5.003430 |
zur Verfügung.
2. Finanzbedarfszeitraum:
| Ausgaben | Einnahmen | |||
| Projekt 5.001065 | ||||
| Bereits verausgabte Mittel der Gesamtkosten bis 2023 | 28.120.954,87 € | 0,00 € | ||
| Davon bereits verausgabte Mehrkosten bis | ||||
| 2023 | 9.634.954,87 € | |||
| 2024 | 14.178.000,00 € | |||
| 2025 | 12.586.000,00 € | 0,00 € | ||
| 2026 | 80.000,00 € | 0,00 € | ||
| Mehrkosten gerundet | 36.479 | |||
| T € | 0,00 € |
3. Folgeinvestitionen
- keine -
4. Jahresfolgekosten
a) Personelle Ausgaben
- keine -
b) Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten
- keine -
2. Abschreibung (jährlich)
Nutzungsdauer: 20 Jahre gem. FinV | 36.479.000 € / 20 | = | 1.823.950,00 €
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung
| 1,60 % / 2 * 36.479.000 € | = | 291.832,00 € | |||
| *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2024-2025 vom 17.01.2023 | |||||
| Summe Jahresfolgekosten: | = | 2.115.782,00 € | |||
| Summe Jahresfolgekosten gerundet: | = | 2.116.000,00 € |
5. Jahreserträge
- keine -
| Auflösung von Sonderposten | 0,00 € / 20 | |
| Jahre* | = | 0,00 |
| € | ||
* Nutzungsdauer gemäß Finanzierungsvertrag
6. Leistungen Dritter
- keine -
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen
- keine -
8. Sonstiges
- entfällt -
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2024Sie sind hierMM 108S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1) hier: Mehrkostenvorlage (§ 100 HGO)Magistratsvortrag
- 21. November 2024OFOF 886/9Fragen zum Magistratsvortrag vom 02.09.2024, M 108Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2024VV 1087Fragen zum Magistratsvortrag vom 30.08.2024, M 108Anfrage
- 17. März 2025STST 405Fragen zum Magistratsvortrag vom 30.08.2024, M 108Stellungnahme
- 19. Oktober 2025OFOF 1121/9Erinnerung zur Beantwortung der Fragen zum Magistratsvortrag M 108/24Ortsbeiratsantrag · SPD
- 24. Oktober 2025STST 1763Fragen zum Magistratsvortrag vom 30.08.2024, M 108Stellungnahme
- 30. Oktober 2025OMOM 7693Erinnerung zur Beantwortung der Fragen zum Magistratsvortrag M 108/24Direktanregung
- 13. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 306Erinnerung zur Beantwortung der Fragen zum Magistratsvortrag M 108/24Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 Linke und fraktionslos