Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau des Wendehammers am Atzelbergplatz
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Atzelbergplatz — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.
- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach23.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- U4-Verlängerung nach Bergen (U-016) – Geologisches Gutachten gefordert27.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überprüfung und ggf. Generalrevision der Brunnenanlage auf dem Atzelbergplatz22.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Atzelbergplatz per E-MailInhalt
Etatanregung vom 03.12.2018, EA 276 entstanden aus Vorlage: OF 463/11 vom 12.11.2018
Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau des Wendehammers am Atzelbergplatz Vorgang: M 125/12; EA 49/18 OBR 11; ST 1346/18 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Umbau des südwestlich des Atzelbergplatzes gelegenen Wendehammers werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Der Umbau ist gemäß des Vortrags des Magistrats vom 25.05.2012, M 125, auszuführen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat anzumelden.
Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes beinhaltete gemäß Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125, auch den Umbau des Wendehammers. Aus Kostengründen wurde dieser Teil der Planung aber nicht umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 8. September 2017STST 1709Umbau Wendehammer am AtzelbergplatzStellungnahme
- 30. Dezember 2017OFOF 280/11Haushalt 2018 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau Wendehammer am AtzelbergplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2018EAEA 49Produktbereich: 13 StadtplanungProduktgruppe: 13.01 StadtplanungUmbau Wendehammer am AtzelbergplatzEtatanregung
- 30. Juli 2018STST 1346Umbau Wendehammer am AtzelbergplatzStellungnahme
- 12. November 2018OFOF 463/11Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau des Wendehammers am AtzelbergplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Dezember 2018Sie sind hierEAEA 276Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau des Wendehammers am AtzelbergplatzEtatanregung
- 3. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 1050Umbau des Wendehammers am AtzelbergplatzStellungnahme
- 12. März 2024OFOF 579/11Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau Wendehammer am AtzelbergplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. April 2024EAEA 5Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau Wendehammer am AtzelbergplatzEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag des Ortsbeirats für zusätzliche Haushaltsmittel im Ortsbezirk. Etatanregungen werden im Zusammenhang mit den städtischen Haushaltsberatungen behandelt.
- 1Ortsbeirat bringt Etatanregung ein
- 2fließt in die Haushaltsberatungen ein
- 3Magistrat nimmt Stellung
13.01 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio € · im Antragsjahr 2018 23 Mio € — preisbereinigt +34 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 66 0