Umbau Wendehammer am Atzelbergplatz
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Atzelbergplatz — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.
- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach23.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- U4-Verlängerung nach Bergen (U-016) – Geologisches Gutachten gefordert27.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überprüfung und ggf. Generalrevision der Brunnenanlage auf dem Atzelbergplatz22.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Atzelbergplatz per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1346
Betreff: Umbau Wendehammer am Atzelbergplatz Wie in der Stellungnahme vom 28.04.2017, ST 823, bereits ausgeführt wurde, ist vorerst keine Instandsetzung / Erneuerung des Wendehammers erforderlich. Basis für diese Entscheidung sind die Straßenzustandsdaten (Zustandsklasse 2). Darüber hinaus stehen keine Bau- und Restmittel der abgeschlossenen Baumaßnahmen in der entsprechenden Produktgruppe des Haushalts für die Umgestaltung des Wendehammers zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2017STST 1709Umbau Wendehammer am AtzelbergplatzStellungnahme
- 30. Dezember 2017OFOF 280/11Haushalt 2018 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau Wendehammer am AtzelbergplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2018EAEA 49Produktbereich: 13 StadtplanungProduktgruppe: 13.01 StadtplanungUmbau Wendehammer am AtzelbergplatzEtatanregung
- 30. Juli 2018Sie sind hierSTST 1346Umbau Wendehammer am AtzelbergplatzStellungnahme
- 12. November 2018OFOF 463/11Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau des Wendehammers am AtzelbergplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Dezember 2018EAEA 276Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umbau des Wendehammers am AtzelbergplatzEtatanregung
- 3. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 1050Umbau des Wendehammers am AtzelbergplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab