Verkehrsstörung durch Kabelbrand an der Hauptwache
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Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 991
Betreff: Verkehrsstörung durch Kabelbrand an der Hauptwache Vorgang: A 1040 FAG Zu 1.: Die Ermittlung der Brandursache obliegt der Polizei als gesetzliche Aufgabe. Dem Magistrat liegen keine offiziellen Informationen zur Brandursache vor. Einer Stellungnahme des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) konnte jedoch entnommen werden, dass die Brandursache vermutlich kein Kabelbrand war, sondern, dass es wahrscheinlicher ist, dass sich ein Stück Papier an einem hölzernen Bohlenübergang entzündet hat.
Zu 2.: Das in Brand geratene Holz diente nicht als Kabelschacht, sondern war nach Auskunft des RMV ein so genannter Bohlenübergang, der aus Holz hergestellt war. Das in Mitleidenschaft gezogene Kabel gehörte zu einem an den Schienen angebrachten Achszähler. Die Branddirektion hat darauf hingewiesen, dass es sich bei dem S-Bahntunnel um einen Bestandsbau aus den 70er Jahren handelt. Damals war es üblich und zulässig, Holz für derartige Zwecke zu verwenden. Bei Neuanlagen bzw. Anlagen, die brandschutztechnisch ertüchtigt werden, sind heute nichtbrennbare Materialien zu verwenden. Es dient zur Kenntnis, dass im Verantwortungsbereich der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Kabelschächte aus Beton verwendet werden.
Zu 3.: Bei jedem Schadensfeuer entwickeln sich Verbrennungsrückstände, die giftige Stoffe enthalten können. Aufgrund der sehr geringen Menge an verbrannten Materialien kann von entsprechend geringen Schadstoffmengen ausgegangen werden. Nach Auskunft der Branddirektion konnten keine Luftschadstoffe nachgewiesen werden.
Zu 4.: Vonseiten der Deutschen Bahn wurde in der vom RMV übermittelten Stellungnahme der reibungslose Ablauf hervorgehoben. Dabei wurde betont, dass zunächst die Evakuierung der Stationen und die dazu gehörigen Durchsagen oberste Priorität hatten. Die VGF und die Branddirektion haben am 02.09.09 die Abläufe bei dem Brandereignis gemeinsam ausgewertet. Um zukünftig die bestehende enge Kommunikation zwischen der VGF-Betriebsleitstelle und Einsatzkräften der Feuerwehr noch zu verbessern, wird die Feuerwehr in Zukunft bei derartigen Schadenslagen einen Verbindungsbeamten in die Betriebsleitstelle entsenden. Darüber hinaus wurde bei einem Abstimmungsgespräch unter Beteiligung der VGF, der DB Station & Service AG, der Branddirektion, der Technischen Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidenten Darmstadt und dem Eisenbahn-Bundesamt Frankfurt zur Aufarbeitung des Brandereignisses, die noch ausstehende Nachrüstung der S-Bahnsteige in der Station Hauptwache mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage thematisiert. Diese hätte nach Ansicht der Branddirektion durch eine frühere Detektion eine schnellere Einleitung erster Maßnahmen bewirken können.
Zu 5.: Der erste Anruf ging um 16:25 Uhr in der Zentralen Leitstelle der Branddirektion ein.
Zu 6.: Die ersten Einsatzkräfte waren 5 Minuten nach Alarmierung an dem von einer öffentlichen Straße erreichbaren Zugang und konnten sofort mit Erkundungsmaßnahmen beginnen. Aufgrund der großräumigen unterirdischen, über mehrere Ebenen verzweigten Anlage und des daraus resultierenden Erkundungsaufwandes lokalisierten die Einsatzkräfte erst einige Minuten später die Brandstelle. Wegen der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z.B. Einstellen des Fahrbetriebes sowie Abschalten und Erden der Fahrleitungen, konnte die Brandstelle erst zeitverzögert betreten und die erforderlichen Löschmaßnahmen durchgeführt werden. Nach der per Fax um 17.02 Uhr bestätigten Gleissperrung und Ausschaltung der Fahrleitung und der darauf folgenden Erdung des Streckenabschnittes wurde die Brandbekämpfung eingeleitet und der Brand gelöscht. Nach mehrfachen Kontrollen, unter anderem mit einer Wärmebildkamera, wurden die Einsatzmaßnahmen beendet und um 17.43 Uhr die Rückmeldung "Feuer aus" gegeben.
Zu 7.: Auf dem betroffenen Bahnsteig der Linien U 6 und U7 in Fahrtrichtung Heerstraße und Hausen befanden sich zum Zeitpunkt des Brandes 30 bis 40 Personen. Über die Personenanzahl auf dem ebenfalls betroffenen S-Bahnsteig liegen keine Informationen vor. In der betroffenen Fahrebene der Station Hauptwache befanden sich zum Zeitpunkt des Brandereignisses keine Personen mit Rollstühlen oder Rollatoren auf dem Bahnsteig. Zum Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr waren alle Bahnsteige der betroffenen Ebene der Station weitgehend geräumt.
Zu 8.: Die Polizei sowie der Ordnungsdienst der VGF waren mit ausreichenden Kräften vor Ort, so dass die Räumung des betroffenen Bahnsteigs der Linien U 6 und U7 in Fahrtrichtung Heerstraße und Hausen innerhalb von einer Minute abgeschlossen war. Über die Räumungszeit des ebenfalls betroffenen S-Bahnsteigs liegen dem Magistrat keine Informationen vor.
Zu 9.: Nach Angaben des RMV wurden die Fahrgäste an den S-Bahn-Stationen von der Deutschen Bahn per Lautsprecherdurchsagen über die Störung und die Evakuierung informiert, die Fahrgäste in den Zügen wurden über das Brandereignis vom Zugpersonal informiert. Die "Großstörungsinformation" in der Fahrgastinformationsanlage der DB wurde innerhalb von 5 Minuten nach Eintreten der Störung gegeben. In dieser Phase waren zugbezogene Informationen aufgrund der hohen Anzahl der betroffenen Züge nicht möglich. An den Bahnhöfen, an denen die S-Bahnlinien gebrochen wurden (Hauptbahnhof, Frankfurt-Süd, Mühlberg und Konstablerwache), wurde zudem Personal zur Fahrgastinformation eingesetzt. Auf den im Verantwortungsbereich der VGF betroffenen Stationen wurden durch die VGF-Betriebsleitstelle Räumungsdurchsagen durchgeführt und die Fahrgastinformationsanzeiger entsprechend beschriftet. An den anderen Stationen der betroffenen Strecken wurden die Informationen über Lautsprecherdurchsagen gegeben und Lauftexte an den Fahrgastinformationsanzeigern geschaltet. Die Fahrer der U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse im Stadtgebiet wurden informiert und um entsprechende Fahrgastinformation in den einzelnen Fahrzeugen gebeten. Vor Ort erfolgte die Fahrgastinformation durch die Einsatzkräfte. Aufgrund der sich ständig wechselnden Szenarien und Anforderungen an die VGF-Betriebsleitstelle (betroffene Streckenabschnitte wechselten mehrfach) und der daraus resultierenden extrem hohen Belastung durch betrieblich / dispositive Aufgaben konnte die Fahrgastinformation nicht so vollumfänglich durchgeführt werden, wie es sicherlich wünschenswert gewesen wäre.
Zu 10.: Die Durchsagen an den S-Bahnsteigen hatten folgenden Wortlaut: "Meine Damen und Herren, aufgrund eines Brandes verkehren zurzeit keine S-Bahnen zwischen Frankfurt-Hauptbahnhof und Frankfurt-Süd bzw. Mühlberg. Bitte benutzen Sie die Regionalzüge, U-Bahnen bzw. Straßenbahnen und Busse. S1 nicht zwischen Frankfurt-Hauptbahnhof und Offenbach-Ost. S2 nicht zwischen Griesheim und Offenbach-Ost. Reisende zwischen Frankfurt-Höchst und Frankfurt-Hauptbahnhof benutzen bitte die S-Bahnlinie
- S3 und S4 nicht zwischen Frankfurt-Hauptbahnhof und Frankfurt-Süd. S5 nicht zwischen Rödelheim und Frankfurt-Süd, Reisende zwischen Rödelheim und Frankfurt-Hauptbahnhof benutzen bitte die S-Bahnlinie 3 oder
- S6 nicht zwischen Griesheim und Frankfurt-Süd. Die S-Bahn-Züge verkehren von Frankfurt-Hauptbahnhof (Hoch). Zusätzlich entfällt der Halt in Messe und Galluswarte, Reisende für Messe und Galluswarte benutzen S-Bahnlinie 3 oder 4 S8 und S9 nicht zwischen Frankfurt Hauptbahnhof und Mühlberg Wir bitten um Entschuldigung" Zur Räumung der Stationen wurden von der VGF sowohl individuelle Durchsagen durch Mitarbeiter der Betriebsleitstelle sowie auch eine automatisierte und in der zentralen Leittechnik hinterlegte Räumungsdurchsage genutzt. Die Räumungsdurchsage wurde im Rahmen der brandschutztechnischen Nachrüstung der Station Hauptwache mit Feuerwehr und Polizei abgestimmt. Diese Durchsage erfolgte alternierend in deutscher und in englischer Sprache mit folgendem Wortlaut: "An die Besucher und Fahrgäste der Station Hauptwache. Wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit für eine wichtige Durchsage. Aus Sicherheitsgründen muss die gesamte Station geräumt werden. Der Fahrbetrieb wird eingestellt. Bitte verlassen Sie umgehend die Station auf den gekennzeichneten Wegen. Helfen Sie Kindern und älteren Personen beim Verlassen der Station. Folgen Sie den Weisungen des Hilfspersonals." Zu 11.: Über die gesamte Dauer der Störung wurden die Fahrgäste mit den zur Verfügung stehenden Mitteln informiert (s. Punkt 9). Auf der VGF-Homepage im Internet wurde auf die Betriebsstörung, deren Auswirkungen und den Taxiersatzverkehr hingewiesen. Die jeweilige voraussichtliche Endzeit wurde mehrfach der aktuellen Lage angepasst. Zusätzlich wurde auch über die Betriebseinstellung der S-Bahn im Innenstadtbereich informiert. Die Deutsche Bahn hat nach Angaben des RMV dagegen nicht über ein voraussichtliches Ende der Störung informiert, da ihres Erachtens eine seriöse Prognose darüber nicht möglich gewesen ist. Auch standen nach ihrer Auffassung wegen des gleichzeitigen Ausfalls der U-Bahnen nur in begrenztem Umfang alternative Fahrmöglichkeiten zur Verfügung. Zu 12.: Zum Schienenersatzverkehr wurden 80 Taxis zwischen Zoo und Westend angefordert, alle Taxis waren auch im Einsatz. Zwischen Südbahnhof und Eschenheimer Tor wurden 80 Taxis angefordert, es waren tatsächlich jedoch nur 70 Taxis im Einsatz. Aufgrund eines defektes Zuges am Eschenheimer Tor gegen 17:00 Uhr musste zwischenzeitlich für ca. 20 Minuten der Taxiersatzverkehr vom Eschenheimer Tor bis zur Miquelallee verlängert werden. Durch die Situation in der Innenstadt war die Kapazität der Taxizentrale erschöpft, zumal auch die DB zwischen Konstablerwache und Offenbach Taxis angefordert hatte. Während der Hauptverkehrszeit ist es in der Frankfurter Innenstadt generell nicht möglich, einen gestörten Steckenabschnitt der Stadtbahnlinien mit Taxen oder Bussen zufrieden stellend zu ersetzen. Durch die Betriebsstörung und den massiven Einsatz von Taxen kam es auf den zu bedienenden Streckenabschnitten zu erheblichem Rückstau. Auch der zusätzliche Einsatz von Bussen hätte die Situation nur unwesentlich verbessert. Abgezogene Busse von anderen Linien hätten Kapazitätsengpässe für die Fahrgäste der jeweils betroffenen Buslinien erzeugt. Viele Fahrgäste gingen zu Fuß aus der Innenstadt und hätten vergeblich auf einen Bus gewartet. Die Buslinien in der Frankfurter Innenstadt fungierten neben den Taxen während der Störzeit als wichtige Zubringer zu den Umsetzpunkten der U-Bahn (besonders die Linie 36 von der Konstablerwache bis zu den Stationen Westend und Eschenheimer Tor) bzw. als Alternative zur Fahrt in Richtung Sachsenhausen (Linien 30/36). Durch die entstandene Verkehrslage und das hohe Fahrgastaufkommen kam es bei den Linie 30 und 36 zu erheblichen Fahrplanabweichungen. Zu 13.: Lediglich zwei Züge der Linien der A-Strecke kamen betriebsbedingt im Tunnel zum Stehen. Diese wurden nach kurzem Aufenthalt in die davor liegende Station zurückgezogen. Nach Angaben des RMV standen keine S-Bahnen auf freier Strecke. Die Züge im Bereich der Störungsstelle konnten am Bahnsteig geräumt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2009AA 1040Verkehrsstörung durch Kabelbrand an der HauptwacheSTVV-Anfrage · FAG
- 4. Dezember 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 991Verkehrsstörung durch Kabelbrand an der HauptwacheMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)