Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung in Frankfurt am Main hier: Kindergarten- und Hortbereich, Fortschreibung 2000
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 07.12.2001, B 977
Betreff:
Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten- Entwicklungsplanung in Frankfurt am Main hier: Kindergarten- und Hortbereich, Fortschreibung 2000
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.1995, § 3697 - NR 405 Jugendhilfeausschuss, B 102/00 -
Dieser Bericht schreibt die Berichterstattung zur Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung auf der Datengrundlage zum Stand November 2000 fort. In den Zeitreihen werden auch die Ergebnisse für das Jahr 1999 dokumentiert, da sich der letzte Bericht (B 102 vom 18.02.2000) auf den Stand Ende 1998 bezog.
Im Mittelpunkt des Berichts steht die Beschreibung der Entwicklungen im Kindergarten- und im Hortbereich in gesamtstädtischer Zusammenfassung. Die Anlagen 1 und 2 stellen zentrale Eckdaten (Kinderzahlen, Plätzebestand, Versorgungsquoten) auf der Ebene der 75 Grundschul- und der 35 Kita-Planungsbezirke bereit.
Die Angebote für die Altersgruppe der Kleinkinder unter 3 Jahren (Krippen, Krabbelstuben, Gruppen mit erweiterter Altersmischung für Kinder ab dem Alter von 1 bzw. 2 Jahren bis zum Schuleintritt) werden nur am Rande einbezogen, da für diesen Teilbereich derzeit durch das Dezernat Soziales und Jugend ein gesonderter Bericht vorbereitet wird.
Einleitend werden die Leitziele der Angebotsentwicklung noch einmal zusammenfassend dargestellt. Den Abschluss bildet die Beschreibung wichtiger Handlungsfelder der Angebotsentwicklung in den nächsten Jahren.
- Leitziele der Angebotsentwicklung im Bereich Kindertageseinrichtungen Gemäß seiner Gesamt- und Planungsverantwortung für den Kita-Bereich (§§ 79, 80 SGB VIII-KJHG) ist der Magistrat bestrebt, den Bereich Kindertageseinrichtungen unter Beteiligung von Eltern und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kita-Trägern und ihren Dachverbänden sowie anderen Kooperationspartnern kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Aufgabe der Kindertageseinrichtungen bzw. des Kita-Bereichs insgesamt umfasst Betreuung, Bildung und Erziehung (§ 22 SGB VIII - KJHG). Bei der trägerübergreifenden Planung und Steuerung des Kita-Angebots stand in den vergangenen 10 Jahren der Betreuungsauftrag im Vordergrund. Hierfür wurden seit Beginn der 90er Jahre folgende Leitziele formuliert und regelmäßig bekräftigt: - Kindergartenplätze für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Übergang in die Schule (Einlösung des Rechtsanspruchs) - bedarfsgerechter Ausbau des Angebots für Kleinkinder und für Schulkinder - vergleichbar gute Versorgungsquoten und Angebotsstrukturen in allen Teilen des Stadtgebiets - rechtzeitige Bereitstellung von Kita-Infrastruktur in Wohnungsneubaugebieten - Schaffung eines bedarfsgerechten dezentralen, integrativen Angebots für Kinder mit und ohne Behinderung in Regel-Kitas - Sicherung von Angebots- und Trägervielfalt als Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts der Eltern - Sicherung der pädagogischen Standards und konzeptionelle Weiterentwicklung orientiert am Stand der Fachdiskussion Diese allgemeinen Ziele werden auf unterschiedlichen Ebenen konkretisiert und der Rahmen für das Verwaltungshandeln festgelegt: - Grundsatzbeschlüsse von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung (z.B. Umsetzungsplanung Kindergarten-Rechtsanspruch; Differenzierung und Flexibilisierung der Angebote in den städtischen Horten, Bau- und Finanzierungsvorlagen) - Beschlüsse zur Sicherung der finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung von Maßnahmen (z.B. Haushaltsbeschlüsse zu Kita-Neubauvorhaben; Weiterentwicklung der Förderprogramme für kirchliche und freigemeinnützige Träger) - Beratungen und Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses und seines Fachausschusses Kinderbetreuung (z.B. Vergabe von Betriebsträgerschaften für Kita-Neubauten) - Abstimmung von Ausbau- und Umstrukturierungsmaßnahmen mit den Kita-Trägern und ihren Dachverbänden sowie mit Repräsentanten und Betroffenengruppen vor Ort (z.B. Projektgruppe Kita-Angebotsplanung, Planungskonferenzen in den betreffenden Stadtteilen) Neben der nach wie vor wichtigen Aufgabe, eine bedarfsgerechte quantitative Versorgung mit Betreuungsplätzen zu gewährleisten, wird die trägerübergreifende Kita-Angebotsplanung künftig stärker als bisher auch Fragen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Kindertageseinrichtungen und der Qualitätsdimensionen des Angebots einbeziehen.
- Eckdaten zur Versorgungssituation Ende 2000 Im letzten Bericht zur Fortschreibung der Kita-Entwicklungsplanung (B 102 vom 18.02.2000) wurde der Plätzebestand und die Versorgungssituation zum Stand November 1998 beschrieben. Der vorliegende Bericht beruht auf der Auswertung der zum Stichtag
- November 2000 für die rund 500 Frankfurter Kindertageseinrichtungen durchgeführten Bestands.erhebung. Die gesamtstädtisch verfügbare Platzkapazität errechnet sich als Summe der für die einzelnen Einrichtungen durch Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes genehmigten, d.h. maximal belegbaren Plätze. In der Regel sind die Plätze getrennt nach Altersstufen (Kleinkinder bis 3 Jahren, Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, Schulkinder) ausgewiesen. Im Fall altersstufenübergreifender Gruppen wird die Platzkapazität im Verhältnis 1:2 (Krippe / Kindergarten), 1:1 (Kindergarten / Hort) bzw. 1:2:2 (Krippe / Kindergarten / Hort) zugeordnet. Das Gesamtangebot an Kita-Plätzen verändert sich zum einen durch die Inbetriebnahme neuer Kindertageseinrichtungen, zum anderen durch Umstrukturierungen bestehender Einrichtungen, wie sie von einer wachsenden Zahl von Trägern gerade in den letzten beiden Jahren aus konzeptionellen und / oder aus nachfrageorientierten Gründen vorgenommen wurden. Neben der Umsetzung trägerspezifischer Vorgaben und Überlegungen erfolgt die Neuorientierung der Angebotsstruktur (z.B. Erweiterung um eine Gruppe; Umwidmung von Plätzen für andere Altersstufen; Reduzierung der Platzkapazität bzw. der Gruppengröße z.B. zur Verbesserung der räumlichen Standards, zur Einrichtung von Integrationsplätzen für Kinder mit Behinderung oder zur Erhöhung des Anteils der Ganztagsplätze; als Ausnahme auch die Schließung von Einrichtungen) in den meisten Fällen in trägerübergreifender Abstimmung und auf der Grundlage der Leitziele der Kita-Entwicklungsplanung. Rechnerisch wird die Veränderungen im gesamtstädtischen Plätzebestand zwischen zwei Stichtagen als Saldo der einrichtungsbezogenen Zugänge und Abgänge ermittelt. Die Entwicklung des Platzangebots aller Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet nach Altersstufen (ohne Tagespflege, ohne Betreuungsangebote an Schulen) zwischen 11/1998 und 11/2000 zeigt die folgende Tabelle: INDEX Tabelle 1: Entwicklung des Gesamtangebots an Kita-Plätzen 1998 - 2000 Plätze 1998 Plätze 2000 Veränd. 2000 Zu 1998 Kindergarten 17.550 17.220 ./. 330 Hort 7.688 8.195 + 507 Unter 3 Jährige 1.324 1.544 + 220 Alle Altersgruppen 26.562 26.959 + 397 Die Gesamtzahl der Kita-Plätze erhöhte sich zwischen November 1998 und 2000 per Saldo um knapp
- Es handelt sich jedoch nicht um eine gleichmäßige Zunahme in den drei Altersstufen. Vielmehr steht einer starken Zunahme im Hort (rund 500 Plätze) und einer deutlichen Erweiterung bei den Kleinkindern (+ 220 Plätze) ein Rückgang um 330 Plätze im Kindergartenbereich gegenüber. Durch neue Einrichtungen, aber auch durch Nutzung stadtteilbezogener Möglichkeiten zur Öffnung von Kindergartengruppen für Kleinkinder unter 3 Jahren und zur Umwandlung von Kindergarten- in Hortplätze wurde im Berichtszeitraum eine Verbesserung der Versorgungssituation im Klein- und Schulkinderbereich erreicht. Der Rückgang des Platzangebots im Kindergarten-Bereich ist zu einem großen Teil durch wünschenswerte Umstrukturierungen verursacht und wird unten genauer beschrieben. 2.1 Der Kindergarten-Bereich Seit dem 01.01.1999 hat jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt "Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens" (§ 24 SGB VIII - KJHG). Die Zeitspanne des (anspruchsberechtigten) Kindergartenbesuches eines Kindes umfasst nunmehr i. d. R. drei bis vier Jahre (36 bis 48 Monate) - im Mittel dreieinhalb Jahre. Der Magistrat hat in der 1996 vorgelegten Umsetzungsplanung Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (Anlage zur M 131 vom 21.06.1996) das Versorgungsziel in Übereinstimmung mit der damaligen Mindestvorgabe des Landes auf 85% festgesetzt, das auf die bis zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres anspruchsberechtigten vier Jahrgänge bezogen ist. Dieses Versorgungsziel wurde auf der Basis neuerer Erkenntnisse im Zuge der Fortschreibung der Umsetzungsplanung Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz relativiert (vgl. Berichte B 778 vom 23.10.1998 sowie B 102 vom 18.02.2000). Die weitere Angebotsplanung wurde daraufhin auf eine Kombination von gezieltem Ausbau des Platzangebots in strukturell unterversorgten Stadtteilen und in Wohnungsneubaugebieten sowie einer Umsetzung bzw. Beförderung qualitativer Aspekte der Angebotsstruktur (u.a. Erhöhung des Anteils der Ganztags- und Zweidrittel-Plätze, wohnungsnahe Integration von Kindern mit Behinderung, nach Möglichkeit: Umwidmung von Plätzen zugunsten von Kleinkindern und Schulkindern) ausgerichtet. Die mittlerweile über 2 jährigen Erfahrungen seit Einführung des "vollen Rechtsanspruchs" zeigen, dass der Anteil der 3 bis unter 4-Jährigen an den in den Kindergärten betreuten Kindern zugenommen hat. Es sind jedoch noch keine gesicherten Rückschlüsse möglich, ob der Anteil der Eltern, die die Aufnahme ihrer Kinder bereits ab dem
- Geburtstag tatsächlich wünschen bzw. einfordern, schrittweise weiter ansteigen wird. 2.1.1 Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Zahl der anspruchsberechtigten Kinder, der gesamtstädtischen Platzkapazität sowie der Versorgungsgrade für den Kindergartenbereich im Mehrjahresvergleich zusammengestellt: INDEX Tabelle 2: Drei- bis Sechsjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen 1990 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Kinder (3-6 J./ 4Jg.) 20.262 22.668 22.393 22.178 21.838 21.404 21.584 21.719*) Veränd. z. Vorjahr (- 107) - 275 - 215 - 340 - 434 + 180 + 135 Plätze 14.690 17.225 17.818 17.610 17.550 17.300 17.220 17.360**) Veränd. z. Vorjahr (+ 1.026) + 593 - 208 - 60 - 250 - 80 + 140 Versorg.grad (4 Jg.) 73% 76% 80% 79% 80% 81% 80% 80% *) Anzahl Kinder Ende 2000, die bis
- Juli 2001 Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben **) voraussichtliche Platzkapazität im August 2001 Ende 2000 lebten in Frankfurt am Main 21.719 Kinder, die bis
- Juli 2001 Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Nach rückläufigen Kinderzahlen in den Jahren 1995 - 1999, die vorwiegend durch negative Wanderungsbilanzen von Familien mit Kindern in dieser Altersgruppe bedingt waren, weist die Auswertung der Einwohnerstatistik mit Stand Ende 2000 erstmals wieder eine leicht steigende Tendenz bei den relevanten Altersjahrgängen auf. Ob es sich um einen neuen Trend handelt, ist derzeit noch nicht einschätzbar. Ende 2000 wurden trägerübergreifend 17.220 Kindergartenplätze vorgehalten (- 80 gegenüber 1999, - 330 gegenüber 1998). Nach einer detaillierten Auswertung ist die zwischen 1998 und 2000 per Saldo erfolgte Reduzierung der gesamtstädtischen Platzkapazität im wesentlichen durch eine kumulative Wirkung folgender Faktoren bedingt: - Reduzierung der Gruppengröße im Zusammenhang mit der Erhöhung des Anteils von Ganztags- und Zweidrittel-Plätzen in vielen Stadtteilen bzw. Planungsbezirken (vgl. unten 2.1.3, Tabelle 3) - Reduzierung der Gruppengröße als Folge der Schaffung von Integrationsplätzen für Kindergartenkinder mit Behinderung (Ausbau 1998 - 2000: plus 62 Plätze, vgl. unten 2.3.2) - Abbau von einzelnen Gruppen in Einrichtungen mit unterdurchschnittlichen räumlichen Bedingungen, in der Regel nur bei Angebotsüberhang im Stadtteil bzw. Planungsbezirk - Umschichtungen von Kindergartengruppen in Hortgruppen oder in Gruppen mit erweiterter Altersmischung nach oben (Schulkinder), neuerdings auch nach unten (Aufnahme von 1 - 3 Jährigen), in der Regel nur bei Angebotsüberhang im Stadtteil bzw. Planungsbezirk - untypische Häufung der Schließung von Einrichtungen als Folge von hohem Sanierungsbedarf und / oder anderen Nutzungsinteressen an den Liegenschaften bzw. auslaufenden Mietverträgen (alle Trägerbereiche) - nur eine begrenzte Zahl von neu geschaffenen Plätze bzw. Gruppen im Kindergartenbereich im Rahmen des Sofortprogramms (Schwerpunkt neuer Projekte im Hortbereich) und in Kita-Neubauten, daher keine Kompensation der Platzverluste. Insgesamt handelte es sich überwiegend um die örtliche Nachfragesituation berücksichtigende Umstrukturierungen des bestehenden Angebots. Der gesamtstädtische Versorgungsgrad liegt seit mehreren Jahren um die 80 %. Die Auslastungsquote zum Stichtag
- November erhöhte sich zwischen 1998 und 2000 von 92 % auf 94 %, die Zahl der belegten Plätze stieg im gleichen Zeitraum trotz der beschriebenen Reduzierung der verfügbaren Kapazität um 330 von 16.113 auf 16.
- Die verbesserte Auslastung kann als Indiz dafür gewertet werden, dass das Angebot offenbar insgesamt bedarfsgerechter ausgestaltet wurde. Andererseits verbleiben für die Monate ab November bis zum Freiwerden von Plätzen im August des Folgejahres durch den Schuleintritt eines Altersjahrgangs noch Platzreserven für die Aufnahme von anspruchsberechtigten Kindern. Da zu Beginn des neuen Kindergartenjahres im August / September 2001 als gezielte Angebotsausweitung zusätzliche Plätze in neu geschaffenen Einrichtungen (u.a. Übergangslösung Mertonviertel, Sofortprogramm-Projekte in Harheim und Nieder-Erlenbach) zur Verfügung stehen werden, sind eine entsprechende Erhöhung der Platzkapazität für das Jahr 2001 in die Tabelle aufgenommen worden. 2.1.2 Die Versorgungssituation in den Planungs- und Schulbezirken Der Magistrat ist weiterhin bestrebt, den Rechtsanspruch nicht nur formal, d.h. in der gesamtstädtischen Plätzebilanz einzulösen, sondern durch gezielte Verbesserungen ein ausreichendes und vergleichbar gutes Kindergartenangebot in allen Stadtteilen zu schaffen. Neben der Darstellung der gesamtstädtischen Situation ist daher die Situation in den Planungs- und Schulbezirken zu beschreiben, die der Kita-Entwicklungsplanung seit 1990 zu Grunde liegen. Die Eckdaten zum Stichtag November 2000 sind in der Anlage 1 zusammengestellt. Nach der Bestandserhebung wohnten 88% der Eltern im Einzugsgebiet des Kindergartens, den ihr Kind besucht, und hatten damit ein wohnungsnahes Angebot zur Verfügung. Knapp 10% der Eltern (1.564) wohnten in einem anderen Stadtteil, 2% außerhalb des Stadtgebiets. Bei der Interpretation dieser Zahlen ist allerdings zu beachten, dass nur ein Teil der Eltern - in der Regel verbunden mit Nachteilen wie längeren Wegen und geringerer sozialer Einbindung - auf Grund fehlender wohnungsnaher Plätze auf einen Kindergarten in einem anderen Stadtteil ausweichen muss. Ein anderer Teil verzichtet aus eigener Entscheidung auf einen Platz in einem Kindergarten in der Nachbarschaft, um ein Angebot mit besonderer konzeptioneller oder organisatorischer Ausrichtung (z.B. Waldorf- oder Montessori-Pädagogik; betriebliche bzw. betriebsnahe Kitas, besondere Profile bei der Integration von Kindern mit Behinderung, bilinguale Orientierung) trotz größerer räumlicher Distanz wahrzunehmen. Dies ist bei der Darstellung des Platzangebots in Anlage 1 teilweise berücksichtigt (913 Plätze "mit gesamtstädtischem Bezug"). Nach den Erkenntnissen des Magistrats decken die Kindertageseinrichtungen im überwiegenden Teil des Stadtgebietes den quantitativen Kindergarten-Platzbedarf ab. In einzelnen Stadtteilen bzw. Planungsbezirken gibt es jedoch noch eine deutlich unterdurchschnittliche Versorgung. Auf Grund der oben beschriebenen, in den letzten Jahren bereits vollzogenen Umstrukturierungen und Reduzierungen im Plätzebestand einer größeren Zahl von Einrichtungen gibt es aktuell praktisch kaum noch relevante Angebotsüberhänge. Dies spiegelt sich in den in Anlage 1 ausgewiesenen, in einem vereinfachten Rechenmodell ermittelten Versorgungsgraden in den Planungs- und Schulbezirken in der Grundtendenz wider. Im Jahr 2000 lag die Kindergarten-Versorgungsquote in 9 von 35 Planungsbezirken unter 70%, in 22 zwischen 70 und 90% und in lediglich 4 über 90 % (Streuung: 54% bis 105%, gesamtstädtischer Durchschnitt: 80%). Allerdings besitzen die Versorgungsquoten der einzelnen Schul- und Planungsbezirke für sich allein genommen nur eine begrenzte Aussagekraft. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass die Bezirksgrenzen nur in einem Teil der Fälle in etwa mit den Grenzen sozialer Lebensräume und Verflechtungen bzw. den tatsächlichen Einzugsgebieten der Kindergärten übereinstimmen. In einer um benachbarte Schul- oder Planungsbezirke erweiterten Betrachtung kann dann häufig von einem Ausgleich rechnerischer Versorgungsdefizite ausgegangen werden (z.B. Berkersheim 54% und Bonames / Frankfurter Berg 87%). Weiter kann sich das rechnerische Plätzedefizit bei vergleichbarem Versorgungsgrad je nach Größe des Bezirks (d.h. Zahl der anspruchsberechtigten Kinder) in absoluten Zahlen um ein Vielfaches unterscheiden und ist entsprechend schon durch die Eröffnung einer zusätzlichen Gruppe oder nur durch eine neue Einrichtung auszugleichen. 2.1.3 Die Entwicklung bezogen auf die Betreuungsdauer Im letzten Bericht vom 18.02.2000 (B 102, Punkt 4.1.) hatte der Magistrat als ein wichtiges Verbesserungsziel für den Kindergartenbereich die Erweiterung der Anteile von Ganztags- und Zweidrittel-Plätzen am Gesamtangebot benannt. Dabei bezieht sich die Betreuungsdauer bzw. die Betreuungszeit auf den vertraglich vereinbarten täglichen Zeitrahmen der Betreuung des Kindes, d.h. sie ist platz- oder kindbezogen. Hiervon ist die Öffnungszeit der Einrichtung zu unterscheiden. Ein Ganztagsplatz umfasst in der Regel eine tägliche Betreuungsdauer von acht und mehr Stunden einschl. Mittagessen, ein Zweidrittel-Platz sechs bis unter acht (ebenfalls einschl. Mittagessen) und ein Halbtagsplatz vier bis unter sechs Stunden (ohne Mittagessen). Im Rahmen der Ganztagsöffnung bieten die einzelnen Kindertageseinrichtungen Ganztags-, Zweidrittel- und Halbtagsplätze mit unterschiedlichen Anteilen an. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Betreuungszeiten seit
- INDEX Tabelle 3: Entwicklung der Betreuungszeiten in Kindergärten von 1994 bis 2000 Ganztags Zweidrittel Halbtags 1994 46 % 3 % 51 % 1996 49 % 4 % 47 % 1998 46,0 % 15,6 % 38,4 % 2000 47,5% 19,8 % 32,7 % INDEX Veränd. 2000 / 1998 in % INDEX + 1,5 % INDEX + 4,2 % INDEX - 5,7 % INDEX Veränd. 2000 / 1998 absolut INDEX + 294 INDEX + 682 INDEX - 887 Die Tabelle verdeutlicht, dass zwischen 1998 und 2000 durch eine von vielen Trägern und Einrichtungen vollzogene Umstrukturierung ihres Angebots erneut eine deutliche Ausweitung der Anteile an Zweidrittel-Plätzen und - in geringerem Umfang - an Ganztagsplätzen erreicht werden konnte. Dem entspricht ein starker Rückgang bei den Halbtagsplätzen, deren Anteil 1994 noch die Hälfte, im Jahr 2000 nur noch ein Drittel betrug. Diese Entwicklung bestätigt noch einmal die im Rahmen der Kita-Entwicklungsplanung bereits seit längerem vertretene Annahme mangelnder Bedarfsgerechtigkeit der in den vergangenen Jahren angebotenen Betreuungszeiten. Da in vielen Stadtteilen und Einrichtungen die eigentlich gewünschten Zweidrittel- und Ganztagsplätze nicht in ausreichender Zahl angeboten wurden, mussten viele Eltern notgedrungen auf Halbtagsplätze ausweichen und individuelle Lösungen für den zusätzlichen Betreuungsbedarf finden. Da viele Anzeichen dafür sprechen, dass insbesondere der Anteil an Ganztagsplätzen noch nicht der Nachfrage entspricht und der allgemeine Trend hin zu längeren Betreuungszeiten weiterhin anhalten wird, wird der Magistrat in Kooperation mit den Trägern auch in den kommenden Jahren weitere Anstrengungen unternehmen, das Kindergartenangebot hinsichtlich der Betreuungszeiten bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. 2.2 Der Hort-Bereich Horte - bei einigen freigemeinnützigen Trägern ist auch die Bezeichnung Schülerläden üblich - sind Tageseinrichtung für Kinder ab dem Schuleintritt bis zum Alter von 12 bis 14 Jahren mit einem umfassenden Auftrag der Betreuung, Bildung und Erziehung (§ 22 SGB VIII - KJHG). Für Kinder im schulpflichtigen Alter besteht zwar kein individueller Rechtsanspruch auf den Besuch eines Hortes, im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe sind jedoch auch für diese Altersgruppe "nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten" (§ 24 SGB VIII - KJHG). In Frankfurt am Main besteht gesamtstädtisch traditionell ein insgesamt gut ausgebauter Hortbereich, der in den 90er Jahren parallel zum Kindergarten sukzessive erweitert wurde. 2.2.1 Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen Ende 2000 lebten in Frankfurt am Main 33.967 Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren (6,5 Jg.). Es werden 8.195 Hortplätze (+ 507 Plätze gegenüber 1998) und 1.113 Plätze in Betreuungsangeboten an Schulen (+ 152 Plätze gegenüber 1998) vorgehalten, zusammen 9.308 Plätze (+ 659 gegenüber 1998). Das entspricht einem Versorgungsgrad von 24% (nur Hort) bzw. 27% (incl. Betreuungsangebote an Schulen). Die Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen seit 1990 zeigt die folgende Tabelle: INDEX Tabelle 4: Sechs- bis Zwölfjährige - Entwicklung der Kinder- und Platzzahlen 1990 1994 1998 1999 2000 Kinder (6-12 J., 6,5 Jg.) 32.035 33.413 34.647 34.247 33.967 - Veränderungen 1998-99, 1999-2000 - 400 - 280 Hortplätze 6.261 6.702 7.688 8.002 8.195 - Veränderungen 1998-99, 1999-2000 + 314 + 193 Plätze in Betr.angeboten an Schulen*) 240 720 961 987 1.113 - Veränderungen 1998-99, 1999-2000 + 26 + 126 Hort einschl. Betreuung an Schulen 6.501 7.422 8.649 8.989 9.308 - Veränderungen 1998-99, 1999-2000 + 340 + 319 Versorgungsgrad Hort (6,5 Jg.) 20% 20% 22% 23% 24% Versorg.grad einschl. Betr. an Schulen 20% 22% 25% 26% 27% *) Betreuungsgruppen an Schulen sind Angebote an Grundschulen in städt. oder freier Trägerschaft (z.B. Fördervereine der Schulen), die eine Betreuung am Vormittag und über Mittag in unterschiedlicher Form und zeitlicher Dauer umfassen (Angebote mit ausschließlicher Frühbetreuung sind nicht einbezogen) Die Entwicklung im Hortbereich war zwischen 1998 und 2000 - wie kontinuierlich seit 1990 - durch eine deutliche Erweiterung des Platzangebots gekennzeichnet. Der Zuwachs von rd. 500 Plätzen ist dabei zum einen auf die Gründung von neuen Horten und Schülerläden in einer Reihe von Stadtteilen zurückzuführen (u.a. "Aktionsprogramm Hort" im Frühjahr 2000), zum anderen durch die Umwandlung von Kindergarten- in Hortgruppen bzw. in Gruppen mit erweiterter Altersmischung für Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren bedingt. Bei den unterschiedlichen Formen von Betreuungsangeboten an Grundschulen, die keine Horte bzw. Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne des SGB VIII - KJHG sind, ist ebenfalls eine Zunahme zu verzeichnen (+ 152 Plätze). Allerdings war zum Stichtag November 2000 eine Übergangssituation gegeben, da durch die von der Hessischen Landesregierung erlassenen neuen Rahmenbedingungen und Finanzierungsregelungen eine Neuorientierung für die von den Schulträgern zu koordinierenden Betreuungsangebote im Grundschulbereich eingeleitet wurde. In die Zahl der schulischen Betreuungsplätze sind damit sowohl die befristet fortgeführten bestehenden Angebotsformen wie auch die ab dem Schuljahr 2000/2001 neu entstandenen Betreuungsprojekte nach dem von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konzept "Betreuung an Grundschulen" (vgl. B 455 vom 16.06.00) eingerechnet. Da der Besuch der überwiegenden Zahl der Horte und Schülerläden in Frankfurt am Main bis zum Alter von 12 Jahren (genauer: bis zum auf den
- Geburtstag folgenden Schuljahresende) möglich ist, wird bei der Berechnung der relevanten Schülerzahlen und der Versorgungsgrade seit vielen Jahren von 6,5 Altersjahrgängen ausgegangen. Tabelle 4 zeigt, dass die Zahl der Schulkinder im Hortalter zwischen 1998 und 2000 leicht rückläufig war. Da derzeit die Jahrgangsstärken bei den Kindergarten- und jüngeren Grundschulkindern wieder zunehmen, wird sich die relevante Schülerzahl in den nächsten Jahren voraussichtlich auf dem erreichten Niveau stabilisieren, eventuell sogar leicht erhöhen. Der gesamtstädtische Versorgungsgrad im Hortbereich ist kontinuierlich gestiegen. Geht man von 6,5 Altersjahrgängen aus, so gab es Ende 2000 für jedes vierte Schulkind der Klassen 1 bis 6 einen Hortplatz. Nach wie vor liegt der Schwerpunkt der Hortbetreuung jedoch bei den Grundschulkindern. Nach der Bestandserhebung zum Stichtag November 2000 besuchten knapp 89% aller in den Horten und Schülerläden betreuten Kinder die Klassen 1 bis
- Der Anteil von Schülerinnen und Schülern der 5. und
- Klassen betrugt 9%, nur knapp 2% waren in höheren Klassen bzw. 13 Jahre und älter. Bezieht man den Plätzebestand im Hortbereich entsprechend der überwiegenden Nutzung nur auf die Grundschulkinder, so liegt der Versorgungsgrad aktuell bereits bei über einem Drittel (35%). In Anlage 2 werden die Kinderzahlen, der Plätzebestand und die Versorgungsgrade in den Schul- und Planungsbezirken dokumentiert. Die Versorgungsgrade sind differenziert nach vier Varianten dargestellt: bezogen auf 6,5 bzw. 4,5 Schülerjahrgänge sowie auf Hortplätze ohne bzw. einschließlich der Betreuungsplätze an Schulen. 2.2.
- Steigende Nachfrage und Differenzierung im Bereich der Schulkinderbetreuung Trotz der oben beschriebenen kontinuierlichen Erweiterung des Platzangebots und des auch im Vergleich zu anderen Großstädten hohen Versorgungsgrades ist davon auszugehen, dass die Nachfrage im Bereich der Schulkinderbetreuung aktuell nicht vollständig gedeckt werden kann und künftig weiter steigen wird. Dies lässt sich allein schon aus den gestiegenen Anteilen an Zweidrittel- (rd. 20 %) und Ganztagsplätzen (knapp 50 %) im Kindergartenbereich ableiten (vgl. oben 2.1.3), die einen entsprechenden Betreuungsbedarf auch nach dem Übergang in die Grundschule bedingen. Bis heute stellen die Horte zahlenmäßig (knapp 8.200 Plätze), hinsichtlich des zeitlichen Umfangs und der Verlässlichkeit der Betreuung und auch durch den Betreuung, Bildung und Erziehung integrierenden sozialpädagogischen Auftrag das umfassendste Angebot für Schulkinder bereit. Der Hortbereich befindet sich allerdings in einer Phase der Neuorientierung und Umstrukturierung. Dies ergibt sich zum einen aus der fachlichen Diskussion über neue konzeptionelle und organisatorische Anforderungen an eine zeitgemäße Hortarbeit. Zum anderen müssen sich die Horte auf die angekündigten bzw. eingeleiteten Entwicklungen im Grundschulbereich (zunächst "Grundschule mit festen Öffnungszeiten", dann "Unterrichtsgarantie" bzw. "verlässliche Halbtagsschule") und das neue Konzept für Betreuungsangebote an den Grundschulen (kostenlose Frühbetreuung; Übermittagbetreuung) einstellen. Nach intensiver Vorbereitung und breiter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Projekt HORTLINE) hat der Magistrat ein Konzept zur Differenzierung des Betreuungsangebotes in den städtischen Horten vorgelegt und die Erprobungsphase eingeleitet (vgl. M 217 vom 24.11.2000). Neu eingeführt und in einigen Einrichtungen modellhaft bis 31.07.2002 erprobt werden die Möglichkeit der wochentäglichen Buchung, die Verlängerung bzw. zeitliche Verschiebung der Öffnungs- und Betreuungszeit bis 19 Uhr ("Späthort"), die konzeptionelle Entwicklung besonderer Angebote für 11 - 14 Jährige ("Teenie-Hort") sowie ein Modulsystem mit der Möglichkeit, einzelne Teile des Angebots bzw. Zeiteinheiten zu wählen (z.B. Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung; Projekte und Freizeitangebote). Aus den Reihen der kirchlichen und freigemeinnützigen Träger wurde bereits Interesse angemeldet, vergleichbare Differenzierungen einzuführen. Sobald die Grundschulen in Frankfurt am Main die vorgegebenen Unterrichtszeiten zuverlässig abdecken werden und bei Bedarf eine Frühbetreuung verfügbar sein wird, wird das Hortangebot am Vormittag mit Ausnahme der Ferienzeiten nicht mehr erforderlich sein. Die Horte könnten dann nach Unterrichtsende (ca. 11.30 Uhr) beginnen und sich auf ein qualifiziertes pädagogisches Angebot Übermittag und am Nachmittag bis 17 Uhr (entsprechend einem Zweidrittel-Platz), bei Bedarf auch bis in den frühen Abend, konzentrieren. Die "verlässliche Halbtagsschule" war jedoch zu Beginn des Schuljahres 2000 / 2001 faktisch nicht gegeben. Ein Rückzug der Horte aus der Vormittagsbetreuung hätte für die Eltern und Kinder den Verlust der gewohnten Verlässlichkeit der Betreuung bedeutet und wurde daher zurückgestellt. Dementsprechend hat der Anteil an Zweidrittel-Plätzen im Hortbereich zwischen 1998 und 2000 nur um 3,3% zugenommen und bleibt mit 12,8% (1998: 9,5%) von recht begrenzter Relevanz. Die dominante vertraglich vereinbarte Betreuungszeit sind mit 84,6% nach wie vor die Ganztagsplätze, die auch das "Parallelangebot" zur Schule am Vormittag umfassen. 2.3 Weitere Ergebnisse der Bestandserhebung 2000 2.3.1 Mädchen und Jungen in Kindertageseinrichtungen Im Rahmen der Berichterstattung zur Kita-Entwicklungsplanung wird - einem Anliegen des Jugendhilfeausschusses folgend - gesondert dargestellt, wie sich der Mädchen- und Jungenanteil der in Frankfurt lebenden Kinder in den Kindertageseinrichtungen abbildet. Mit diesen Informationen kann verlässlicher eingeschätzt werden, ob das Ziel eines für Mädchen und Jungen gleichen Zugangs und einer gleichen durchschnittlichen Verweildauer in den Kitas erreicht wird oder ob relevante Abweichungen Handlungsbedarf nahelegen. Im Rahmen der jährlichen Datenerhebung werden Kinder- und Belegzahlen geschlechtsspezifisch erfasst und ausgewertet. Die Auswertung der Erhebung zum Stichtag 01.11.2000 zeigt keine signifikanten Unterschiede zu den im letzten Bericht (B 102 vom 18.02.2000) für Ende 1998 dargestellten Ergebnissen. In den relevanten Altersgruppen der Drei- bis Sechs- und der Sechs- bis Zwölfjährigen beträgt der Anteil der Mädchen weiterhin 48,5 %, der der Jungen 51,5 %. Im Jahr 2000 entsprach die Verteilung bei den Kindern, die einen Kindergarten besuchten, genau diesen Werten (1998: 48,2 % Mädchen, 51,8 % Jungen). Für die Hortkindern errechnet sich ein Anteil von 47,5 % für die Mädchen und 52,5 % für die Jungen (1998: 48,2 % zu 51,8 %). Damit sind die Mädchen in den Horten gemessen an ihrem Anteil an der entsprechenden Altersgruppe etwas stärker unterrepräsentiert als
- Die Abweichung ist jedoch noch so geringfügig, dass aus den Daten geschlechtsspezifische Zugangsbarrieren nicht abgeleitet werden können. 2.3.2 Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen Die Ermöglichung einer wohnortnahen integrativen Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen aller Trägerbereiche ist ein wichtiges Ziel der qualitativen Angebotsentwicklung. Im Kindergartenbereich wurden Ende 2000 trägerübergreifend 267 Integrationsplätze angeboten und als Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG durch das Jugend- und Sozialamt anteilig mitfinanziert. Damit konnte die Platzkapazität gegenüber 1998 (205) noch einmal um 62 erhöht werden, was einem Zuwachs um 30 % entspricht. Es ist davon auszugehen, dass damit für alle Kinder mit Behinderung, deren Eltern dies wünschen, ein Integrationsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Im Hortbereich ist im Zeitraum von 1998 bis 2000 mit 47 % eine noch höhere Zuwachsrate zu verzeichnen. Mit der Verlagerung der Zuständigkeit und Kostenträgerschaft vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) auf die kommunale Ebene ab August 1999 wurde auch die langjährige Begrenzung auf 99 Plätze (= Altbestand) für Schulkinder mit Behinderung aufgehoben, für die der LWV als überörtlicher Sozialhilfeträger eine anteilige Finanzierung bereitgestellt hatte. Über die Ende 2000 vorhandenen 146 Integrationsplätze (+ 47 gegenüber 1998) hinaus wird das integrative Hortangebot in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden müssen, um für Kinder und Eltern nach dem Übergang in die Schule eine verlässliche Weiterführung der im Kindergarten begonnenen integrativen Betreuung zu ermöglichen. Da in Frankfurt am Main inzwischen alle Trägerbereiche dem Integrationsziel verpflichtet sind, die Verfahrens- und Finanzierungsmodalitäten geklärt sind und die erforderliche Beratungs- und Fortbildungsinfrastruktur vorhanden ist, sind wichtige Voraussetzungen gegeben, um das Angebot an Integrationsplätzen im Kindergarten- wie im Hortbereich bedarfsorientiert zu erweitern.
- Handlungsfelder der Angebotsentwicklung in den kommenden Jahren Die Bestimmung der wichtigen Handlungsfelder für die Weiterentwicklung des Bereichs Kindertageseinrichtungen in den kommenden Jahren kann weitgehend an die formulierten allgemeinen Leitziele und die bisherige Praxis anschließen und auf bewährte Konzepte, Kooperationsbeziehungen, Förderinstrumente und Verfahren zurückgreifen. Durch eine Reihe von wegweisenden Beschlüssen haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung in den letzten Monaten ergänzend Prioritäten und konzeptionelle Eckpunkte für die Angebotsentwicklung festgelegt und teilweise bereits die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel bereitgestellt: - Erprobung neuer Angebotsformen in den städtischen Horten (vgl. "Differenzierung des Betreuungsangebotes in den Horten", M 217 vom 24.11.2000, § 55 vom 22.05.2001) - Regelung der Rahmenbedingungen für die Beteiligung aller Trägerbereiche bei der Betreuung von Kleinkindern ab einem Jahr in altersstufenübergreifenden Kindergartengruppen (vgl. M 47 vom 26.01.2001, § 8001 vom 01.03.2001) - Neues Konzept "Betreuung an Grundschulen" einschließlich Förderrichtlinien (B 455 vom 16.06.00) - Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln im Jahr 2000 für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder unter 3 Jahren und für zusätzliche Betreuungsprojekte für 12 - 15 Jährige (Teenies, teilweise als "Lückekinder" bezeichnet - vgl. "Engagement für Frankfurt", Antrag Nr. 1254 vom 03.11.2000, § 7376 vom 14.12.2000) - Beschlüsse zu mehreren Bau- und Finanzierungsvorlagen für Kita-Neubauten für neue Wohngebiete bzw. für unterversorgte Stadtteile (Mertonviertel II; Platenstraße, Ginnheim; Franklinstraße, Bockenheim-Süd/City-West; Hinter der Anne-Frank-Siedlung, Eschersheim; Engelsruhe, Unterliederbach) Mit diesen Beschlüssen wurde auch die Umsetzung der im letzten Bericht (B 102 vom 18.02.2000) formulierten drei Verbesserungsziele - bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten, Öffnung der Kindergärten für Kleinkinder unter drei Jahren, Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Schulkinder - eingeleitet bzw. die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Zusammenfassend geht der Magistrat für die kommenden Jahre davon aus, dass folgende Handlungsfelder im Mittelpunkt der Angebotsentwicklung im Bereich Kindertageseinrichtungen stehen werden: - Sicherung der Kita-Infrastruktur in Neubaugebieten und Konversionsgebieten / ehemalige US-Liegenschaften Da kurz- und mittelfristig einige Tausend neue, gerade auch für Familien mit Kindern attraktive Wohneinheiten in Neubaugebieten und Konversionsgebieten (ehemalige US-Liegenschaften) entstehen werden, wird auch in den kommenden Jahren die rechtzeitige Bereitstellung eines ausreichenden Kita-Angebots ein zentrales Handlungsfeld sein. Das erklärte Ziel einer bedarfsgerechten wohnungsnahen Versorgung erfordert eine größere Zahl von Kita-Neubauten, die teilweise bereits im Haushaltsplan 2000/2001 bzw. im Investitionsprogramm veranschlagt sind. Über weitere Maßnahmen wird im Zuge der Beratungen über den Haushalt 2002 zu entscheiden sein. Ein anderer Teil der erforderlichen Kita-Neubauten wird als "Infrastrukturfolgebedarf" ganz oder überwiegend im Rahmen von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen oder städtebaulichen Verträgen durch Dritte finanziert werden können, was eine deutliche Entlastung des städtischen Investitionsvolumens bedeutet. In den neuen Kindertageseinrichtungen sollen als neuer Standard auch Plätze für Kinder unter 3 Jahren ermöglicht werden. Ist für ein Neubaugebiet auch der Bau einer Grundschule vorgesehen, so sollen neue Kindertageseinrichtungen in räumlicher Nähe zur Schule angesiedelt sein und die schulischen Betreuungsangebote, die Angebote der Horte und ggf. auch die der Kinder- und Jugendarbeit aufeinander abgestimmt werden. - gezielte Verbesserung des Kindergarten- und Hortangebots in noch unterversorgten Stadtteilen Da das Ziel vergleichbar guter Versorgungsquoten und Angebotsstrukturen noch nicht für alle Stadtteile bzw. Planungsbezirke erreicht ist (vgl. oben 2.1.2 sowie Anlagen 1 und 2), sind weitere Maßnahmen zur gezielten Verbesserung erforderlich. Je nach der konkreten Bedarfssituation und den örtlichen Möglichkeiten kann ein Kita-Neubau, die Erweiterung einer bestehenden Einrichtung oder ein Sofortprogramm-Projekt in angemieteten Räumen in Frage kommen. Neben der zahlenmäßigen Erweiterung besteht in einer Reihe von Stadtteilen weiterhin auch Handlungsbedarf, um bedarfsgerechte Anteile an Ganztagsplätzen im Kindergartenbereich oder wohnungsnahe Integrationsplätze für Kinder mit Behinderung zu schaffen. - trägerübergreifend koordinierte Umstrukturierung und / oder Reduzierung im Plätzebestand bei Angebotsüberhängen in einzelnen Stadtteilen Ein Trend zu gesamtstädtisch in relevanter Größenordnung sinkenden Kinderzahlen ist nach den vorliegenden Daten zur Bevölkerungsentwicklung kurzfristig nicht zu erwarten. Denkbar ist jedoch, dass sich in einigen Stadtteilen neue Angebotsüberhänge als Folge von innerstädtischen Umzügen vieler Familien mit Kindern in die zahlreichen neuen Wohngebiete mit einem Schwerpunkt im Frankfurter Norden ergeben könnten. In enger Abstimmung mit den Einrichtungen vor Ort und ihren Trägern oder Dachverbänden wären - wie seit Mitte der 90er Jahre bereits praktiziert - Möglichkeiten der Umstrukturierung des Angebots (z.B. Nutzung von freien Kapazitäten für "neue Zielgruppen" wie Kleinkinder oder Teenies; Verbesserung räumlicher Standards) oder des Abbaus von Plätzen zu prüfen und ggf. umzusetzen. - konzeptionelle und organisatorische Weiterentwicklung des Hortbereichs Die bereits eingeleitete Neuorientierung und Differenzierung des Hortangebots in pädagogisch-konzeptioneller wie organisatorischer Hinsicht (vgl. 2.2) bedarf der Fortführung und der nachfrageorientierten Umsetzung "in die Fläche". Zugleich muss unter Berücksichtigung der tatsächlichen Situation an den einzelnen Grundschulen das Parallelangebot am Vormittag schrittweise abgebaut werden. Durch den begonnenen bzw. geplanten Ausbau anderer Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote für Schulkinder (insbesondere Betreuung an Grundschulen, Modellprojekt "Ganzheitliche Nachmittagsangebote an Frankfurter Schulen", Kooperationsprojekte Jugendhilfe und Schule) wird sich voraussichtlich auch die Notwendigkeit ergeben, den spezifischen Auftrag, die vorrangigen Zielgruppen und die quantitativen Versorgungsziele des Hortbereichs neu zu bestimmen und eine übergreifende Koordination der Angebotsentwicklung zu gewährleisten. - Öffnung der Kindergärten für Kleinkinder unter 3 Jahren Nachdem Anfang des Jahres angemessene Rahmenbedingungen geschaffen werden konnten, haben die ersten Kindergärten in kirchlicher und städtischer Trägerschaft altersstufenübergreifende Gruppen eingerichtet und Kleinkinder aufgenommen. (Bei den kleineren freigemeinnützigen Trägern ist diese Angebotsform bereits seit längerem vorhanden.) In Frankfurt am Main besteht in der Altersgruppe der unter 3 Jährigen nach inzwischen allgemein geteilter Einschätzung ein großer Nachholbedarf. Unter Berücksichtigung des vorrangig zu sichernden Rechtsanspruchs der Kindergartenkinder werden durch die Öffnung weiterer Gruppen für Kleinkinder in vielen Stadtteilen zusätzliche Betreuungsplätze für diese Altersgruppe entstehen. In den genannten Handlungsfeldern und bei der trägerübergreifenden Planung und Steuerung der Angebotsentwicklung im Bereich Kindertageseinrichtungen insgesamt hat die Stadt Frankfurt am Main als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe künftig komplexere Aufgaben zu bewältigen. Dies ergibt sich zum einen aus der Forderung von Fachwelt, Politik und Öffentlichkeit, zusätzlich zur zeitgemäßen Erfüllung des Betreuungsauftrags auch den Auftrag der Kindertageseinrichtungen als Orte der Bildung und der sozialen Erziehung und Integration verstärkt konzeptionell zu entwickeln, in qualifizierte Angebote zu übersetzen. Erforderlich ist hierzu auch eine Verständigung mit den Trägern über relevante Qualitätsdimensionen der Angebote und über Qualitätssicherungsverfahren. Zum anderen wurde dem Magistrat im Zuge der Teilkommunalisierung von Aufgaben des Landesjugendamtes (Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum KJHG vom 22.12.2000) ab dem 01.01. bzw. dem 01.04.2001 eine erweiterte Verantwortung für den Bereich Kindertageseinrichtungen übertragen. Die kommunale Zuständigkeit umfasst demnach nun zusätzlich u.a. die Mitwirkung bei dem Schutz von Kindern in Tagesbetreuung (Betriebserlaubnisverfahren), die fachliche Beratung der Träger und Einrichtungen (Planung und Betriebsführung), die Durchführung trägerübergreifender Fortbildungsangebote und Fachforen und eine engere Verknüpfung der städtischen Kita-Entwicklungsplanung mit der Sozialberichterstattung des Landes. Auf der Grundlage einer zwischen dem Land Hessen, dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Landkreistag vereinbarten Regelung zur Kostenerstattung werden zusätzliche Planstellen geschaffen, um die Wahrnehmung der verlagerten Aufgaben zu gewährleisten (vgl. B 295 vom 06.04.2001). Die Erweiterung der sachlichen Zuständigkeit und der personellen Kapazitäten schafft insgesamt verbesserte Rahmenbedingungen für eine fachlich fundierte Planung und Weiterentwicklung des Gesamtangebots im Bereich Kindertageseinrichtungen. Anlage 1 (ca. 65 KB) Anlage 2 (ca. 70 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 14.01.2002, OF 344/6 Anregung vom 05.03.2002, OA 613
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2001Sie sind hierBB 977Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung in Frankfurt am Main hier: Kindergarten- und Hortbereich, Fortschreibung 2000Magistratsbericht
- 14. Januar 2002OFOF 344/6Hort- und Kindergartenplätze - Maßnahmen ergreifen, wo Mangel herrscht!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. März 2002OAOA 613Hort- und Kindergartenplätze - Maßnahmen ergreifen, wo Mangel herrscht! Bericht des Magistrats vom 07.12.2001, B 977Anregung
- 12. Juni 2002Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 934Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf27 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen PDS (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX- ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a): CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung der Streichung) bei Enthaltung REP zu b): Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE zu 2. CDU und SPD gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FAG (B 977 = Kenntnis) REP (B 977 = Kenntnis, OA 613 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. SPD (vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss), GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren), REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS (= B 977 Kenntnis, OA 613 Prüfung und Berichterstattung) E.L. (= B 977 Kenntnis, OA 613 vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS und E.L. (B 977 = Kenntnis, OA 613 = Annahme) BFF (B 977 = Kenntnis, OA 613 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (B 977 = Zurückweisung, OA 613 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)