Modernisierung der Verteilerebene des Hauptbahnhofes
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Bericht des Magistrats vom 12.01.2015, B 8
Betreff: Modernisierung der Verteilerebene des Hauptbahnhofes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.10.2014, § 5188 - NR 1019/14 CDU und GRÜNE, NR 1024/14 LINKE. - Die Stadt Frankfurt am Main wird im Rahmen einer formalen Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange zum Plangenehmigungsverfahren des Vorhabens eine Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt abgeben. Im Vorfeld wurden bereits Planungsabstimmungen zwischen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Magistrat durchgeführt. Dies vorangestellt, berichtet der Magistrat wie folgt: Zu
- Die Anzahl der Ausgänge von der B-Ebene zur Stadt wird nicht so stark reduziert wie geplant. Insbesondere sind die Ausgänge Richtung Süden (Baseler Straße/Wiesenhüttenstraße und zum Busbahnhof) beizubehalten. Die Personenstromzählung am Hauptbahnhof zeigt, dass einzelne Zugänge schwach frequentiert sind und eine untergeordnete Bedeutung haben. Hinzu kommt, dass durch die teilweise dichte Anordnung von Zugängen, wie z.B. an der Münchener Straße, Orientierungsschwierigkeiten bei Fußgängern entstehen. Aufgrund dessen wird eine übersichtliche, auf die umstrukturierte Verteilerebene klar ausgerichtete Zugangssituation für sinnvoll und notwendig erachtet. Dennoch hat der Magistrat im Rahmen der o.g. Planungsabstimmungen die Beibehaltung zweier Ausgänge im Bereich der Münchener Straße und eines Zugangs zum Bahnhofsvorplatz gefordert. Die Vorhaltung der beiden Zugänge im Bereich der Münchener Straße ist von der DB AG zugesagt worden und wird bezüglich der genauen Lage vertieft untersucht. Der Zugang zum Bahnhofsvorplatz wurde mit Hinweis auf den Entfall von Vermarktungsflächen und Sicherheitsbedenken abgelehnt. Der Magistrat hält allerdings an seiner Forderung fest, solange der Bedarf anhand der von der DB AG noch vorzulegenden Auswertungen der Personenstromzählungen nicht überprüft werden konnte. Zu
- Unterirdische Wege sind geradlinig ohne Knicke und Winkel zu führen. In der Verteilerebene sind überwiegend gerade geführte Wege geplant. Die Schaffung völliger Transparenz ist allerdings aufgrund der bestehenden Situation (Umgrenzung des unterirdischen Bauwerkes, Standorte der tragenden Bauteile, Lage der Aufgänge) mit vertretbarem Aufwand nicht herzustellen. Zu
- Die Breite der unterirdischen Wege ist nicht so stark zu reduzieren wie geplant. Der neue Tunnel unter dem Querbahnsteig ist entsprechend des zu erwartenden Verkehrsaufkommens breiter zu bauen. Der Tunnel unter dem Querbahnsteig in der neuen Verteilerebene im Kellergeschoss misst nach den Planungen der DB AG gut 5 m in der Breite. Die Breite der Gänge in der neuen Verteilerebene (B-Ebene) variieren zwischen 8 und 10 m. Lediglich der Gang in dem Zugangsbereich zur Münchener Straße ist 6 m breit. In der neuen Verteilerebene im Kellergeschoss sind die Verbindungen zwischen B-Ebene - Haupthalle und B-Ebene - D-Ebene (S-Bahn) sogar 10 bis 15 m breit, der Verbindungsgang dazwischen misst 5 m. Die vorgesehenen Gangbreiten sind ausreichend, um den Eindruck von "Angströhren" zu vermeiden. Da diese Gänge auch als Fluchtwege dienen, wird ihre Breite auch im Rahmen des Brandschutzes geprüft. Wenn dafür eine ausreichende Breite vorhanden ist, kann dies auch für den Normalgebrauch angenommen werden. Zu
- Alle Abzweigungen sind, wie bisher auch, mit trichterförmigen Erweiterungen (45 Grad-Ecken statt 90 Grad-Ecken) anzulegen. Die DB AG hat im Rahmen der o.g. Planungsabstimmungen inzwischen eine geänderte Planung vorgelegt, nach der die Ecken in der Verteilerebene im Radius der vorhandenen Säulen abgerundet werden. Der Magistrat sieht darin eine akzeptable Lösung. Zu
- Haupttreppen sind nicht als reine Rolltreppen anzulegen, sondern müssen auch eine normale Treppe haben. Der Magistrat hat im Rahmen der o.g. Planungsabstimmungen für den zentralen Abgang von der Bahnhofs-Haupthalle zur neuen Verteilerebene die Anordnung einer mittig liegenden Festtreppe zusätzlich zu den beiden Fahrtreppen gefordert. Die Umsetzung wurde von der DB AG zugesagt und mittlerweile in die Planungen eingearbeitet. Somit wird nur eine Rolltreppe ohne direkt daneben angeordnete Festtreppe eingebaut werden. Sie führt von der neuen Verteilerebene im Kellergeschoss zur Zwischenebene zwischen S-Bahn und Querbahnsteig. Sie ergänzt die vorhandenen Treppen.Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2015, NR 1211
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 18. Juli 2014MM 123Modernisierung und barrierefreier Umbau von Bahnhöfen und Verkehrsstationen im Stadtgebiet hier: Teilprojekt Hauptbahnhof - VerteilerebeneMagistratsvortrag
- 25. September 2014NRNR 1019Umbau HauptbahnhofSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 30. September 2014NRNR 1024Modernisierung der Verteilerebene des HauptbahnhofsSTVV-Antrag · LINKE.
- 12. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenBB 8Modernisierung der Verteilerebene des HauptbahnhofesMagistratsbericht
- 21. Mai 2015NRNR 1211Modernisierung der Verteilerebene des HauptbahnhofsSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung unter Hinweis auf NR 1211); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. LINKE. (= Annahme) FDP und BFF (= Ablehnung) RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (B 8 = Kenntnis, NR 1211 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 8 = Zurückweisung, NR 1211 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 8 = Zurückweisung, NR 1211 = Annahme)