Modernisierung der Verteilerebene des Hauptbahnhofs
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des Hauptbahnhofs Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt bzw. in den Planabstimmungen mit der Deutschen Bahn AG einzufordern, dass alle unterirdischen Wege der zu modernisierenden Verteilerebene des Frankfurter Hauptbahnhofs ausschließlich geradlinig, ohne Knicke und Winkel, zu führen sind. Ferner ist zu berichten, welche Erkenntnisse der Magistrat darüber hat, mit welchen nicht zu vertretenden Kosten eine solche Planung einhergehen würde. Begründung: Bisher ist die unterirdische Verteilerebene durch einen breiten Mittelgang gekennzeichnet, von dem die einzelnen Aufgänge abgehen. Es gibt nur wenige, nicht einsehbare Ecken. Anstatt auch diese Ecken einsehbar zu machen, bringen die Pläne der Bahn eine Verschlechterung: Die Wege werden verengt, und es werden neue, nicht einsehbare Bereiche geschaffen. Insbesondere der geplante Gang zum Ausgang Münchener Straße ist sehr eng und enthält einen 45°- Knick. Der Ausgang Düsseldorfer Straße ist sogar nur über zwei 90°- Knicke zu erreichen. In beiden Fällen entstehen größere, nicht einsehbare Bereiche. In der Vorlage B 8 entgegnet der Magistrat auf die oben bezeichnete Forderung, dass die Schaffung ausschließlich gerade geführter Wege, also eine völlige Transparenz, aufgrund baulicher Hinderungsgründe mit vertretbarem Aufwand nicht herzustellen sei. Der Aufwand als solcher ist nicht näher bezeichnet und es ist auch nicht nachzuvollziehen, warum bspw. eine äußerliche Umgrenzung des unterirdischen Bauwerks oder die Lage der zukünftigen Aufgänge eine geradlinige Wegeführung unmöglich machen soll. Unstrittig ist, dass nicht einsehbare Bereiche in der unterirdischen Wegeführung Angsträume schaffen und geradezu dazu einladen, von Wildpinklern oder Drogenkonsumenten in Beschlag genommen zu werden. Eine dahingehende Planung ist nicht akzeptabel. Der Hauptbahnhof mit seiner B-Ebene ist vor allem ein Verkehrsbauwerk und kein Einkaufszentrum. Die Verkehrs- und Sicherheitsbedürfnisse der Bahnhofs-Benutzer müssen Vorrang behalten. Die Bahn lehnt Änderungen "mit Hinweis auf den Entfall von Vermarktungsflächen" (Zitat aus der B 8) ab - dieses Argument ist entschieden zurückzuweisen.
Inhalt
Antrag vom 21.05.2015, NR 1211
Betreff: Modernisierung der Verteilerebene des Hauptbahnhofs Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt bzw. in den Planabstimmungen mit der Deutschen Bahn AG einzufordern, dass alle unterirdischen Wege der zu modernisierenden Verteilerebene des Frankfurter Hauptbahnhofs ausschließlich geradlinig, ohne Knicke und Winkel, zu führen sind. Ferner ist zu berichten, welche Erkenntnisse der Magistrat darüber hat, mit welchen nicht zu vertretenden Kosten eine solche Planung einhergehen würde.
Begründung: Bisher ist die unterirdische Verteilerebene durch einen breiten Mittelgang gekennzeichnet, von dem die einzelnen Aufgänge abgehen. Es gibt nur wenige, nicht einsehbare Ecken. Anstatt auch diese Ecken einsehbar zu machen, bringen die Pläne der Bahn eine Verschlechterung: Die Wege werden verengt, und es werden neue, nicht einsehbare Bereiche geschaffen. Insbesondere der geplante Gang zum Ausgang Münchener Straße ist sehr eng und enthält einen 45°- Knick. Der Ausgang Düsseldorfer Straße ist sogar nur über zwei 90°- Knicke zu erreichen. In beiden Fällen entstehen größere, nicht einsehbare Bereiche. In der Vorlage B 8 entgegnet der Magistrat auf die oben bezeichnete Forderung, dass die Schaffung ausschließlich gerade geführter Wege, also eine völlige Transparenz, aufgrund baulicher Hinderungsgründe mit vertretbarem Aufwand nicht herzustellen sei. Der Aufwand als solcher ist nicht näher bezeichnet und es ist auch nicht nachzuvollziehen, warum bspw. eine äußerliche Umgrenzung des unterirdischen Bauwerks oder die Lage der zukünftigen Aufgänge eine geradlinige Wegeführung unmöglich machen soll. Unstrittig ist, dass nicht einsehbare Bereiche in der unterirdischen Wegeführung Angsträume schaffen und geradezu dazu einladen, von Wildpinklern oder Drogenkonsumenten in Beschlag genommen zu werden. Eine dahingehende Planung ist nicht akzeptabel. Der Hauptbahnhof mit seiner B-Ebene ist vor allem ein Verkehrsbauwerk und kein Einkaufszentrum. Die Verkehrs- und Sicherheitsbedürfnisse der Bahnhofs-Benutzer müssen Vorrang behalten. Die Bahn lehnt Änderungen "mit Hinweis auf den Entfall von Vermarktungsflächen" (Zitat aus der B 8) ab - dieses Argument ist entschieden zurückzuweisen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2015, B 8 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.05.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2015BB 8Modernisierung der Verteilerebene des HauptbahnhofesMagistratsbericht
- 21. Mai 2015Sie sind hierNRNR 1211Modernisierung der Verteilerebene des HauptbahnhofsSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung unter Hinweis auf NR 1211); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. LINKE. (= Annahme) FDP und BFF (= Ablehnung) RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (B 8 = Kenntnis, NR 1211 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 8 = Zurückweisung, NR 1211 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 8 = Zurückweisung, NR 1211 = Annahme)