Hochhausrahmenplan
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- Fußgängerbereich an der Liesel-Christ-Anlage wirksam vor illegalem Parken schützen19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sichere Ein- und Ausfahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer am Opernplatz18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Außengastronomie in Frankfurt: Duldung der bestehenden Anlagen bis zum Frühjahr/Sommer 2027 und Schaffung praktikabler Regelungen ab Herbst/Winter 202718.08.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 89
Betreff: Hochhausrahmenplan Vorgang: A 753 FAG zu 1. u. 2. Mit dem Bericht B 718 vom 14.11.2008 hat der Magistrat dargelegt, dass Verschattungsstudien zum klassischen Untersuchungsrepertoire bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zählen, u.a. um durch Feinjustierungen der Hochhausstandorte Belichtungseinschränkungen für jeweils benachbarte Nutzungen ausschließen bzw. minimieren zu können. Abschließende Aussagen zur konkreten Verschattungssituation in Bezug auf den neu beschlossenen Standort an der Mainzer Landstraße auf dem Allianz-Areal sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Aus den stadtklimatischen Untersuchungen zu diesem Standort im Rahmen der Hochhausrahmenplanung Frankfurt 2000 ging allerdings eindeutig hervor, dass bei einer Höhenbegrenzung auf maximal 60 Meter Beeinträchtigungen angrenzender Wohnquartiere durch zusätzliche Verschattungen ausgeschlossen bzw. minimiert werden können. Ferner zeigte sich, dass der Opernplatz in seinem Kernbereich nicht weiter verschattet würde und lediglich im Abschnitt westlich des Lucae-Brunnens zusätzliche Verschattungszonen entstünden. zu 3. Der Magistrat geht - wie mit dem Bericht B 718 vom 14.11.2008 dargelegt - nicht von einer Zunahme des Individualverkehrs aus. Die im Hochhausentwicklungsplan vorgesehenen Hochhäuser haben aus den dargelegten Gründen nicht zwangsläufig ein erhöhtes Kfz-Aufkommen in den umliegenden Stadtteilen zur Folge. Einem Automatismus zwischen zusätzlicher Nutzfläche in Hochhäusern und einer Zunahme des Individualverkehrs kann der Magistrat unter den genannten Rahmenbedingungen der hohen Einschränkungsgrade durch die Stellplatzeinschränkungssatzung und der engen Grundstücksdispositionen nicht folgen. Mögliche Auswirkungen umliegender Stadtteile hinsichtlich Luft- und Lärmbelastungen sind immer im Rahmen nachfolgender Bebauungsplanverfahren zu bewältigen. zu 4. Verschattungsstudien zählen zum klassischen Untersuchungsrepertoire bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Absicherung von Hochhausstandorten. Sie zeigen sämtliche Veränderungen der Verschattungs- bzw. Belichtungssituation für alle bebauten und nicht bebauten Bereiche auf. Die Beantwortung der Frage nach einer ausreichenden Belichtung für bebaute Bereiche folgt in Abhängigkeit von der Art der baulichen Nutzung aus den Anforderungen der bauordnungsrechtlichen Vorschriften. zu 5 u. 6. Der Magistrat hat mit seinem Bereicht B 718 vom 14.11.2008 bereits auf seinen Vortrag M 106 vom 06.06.2008 zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz bei Hochhäusern hingewiesen, denen die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss § 5022 vom 11.12.2008 gefolgt ist. Hier ist das Ziel formuliert, dass neue Hochhäuser einen Primärenergiebedarf unter 150 kW/h pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche aufweisen sollen, der mindestens zur Hälfte mit erneuerbaren Energien gedeckt werden soll. Die angestrebten Energieverbrauchswerte (bezogen auf die nicht-erneuerbare Energie) liegen damit um mehr als 50 % unter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und um ca. 25-30 % unter denen der EnEV-Novelle 2009. zu 7. Der Magistrat geht - wie mit seinem Bericht B 718 vom 14.11.2008 formuliert - davon aus, dass der Neubau von Hochhäusern keinen Einfluss auf die Einzelhandelsstruktur wohnortnaher Angebote und Dienstleistungen des Alltags haben wird. Die Fragestellung lässt offen, ob die gesamtstädtische Versorgungssituation hinterfragt werden soll oder die Versorgungssituation in Wohnquartieren die sich in der Nachbarschaft zu Hochhäusern befinden. Gesamtstädtische Verschiebungen schließt der Magistrat aus, da durch möglicherweise neue Arbeitsplätze in Hochhäusern das Einkaufsverhalten der Wohnbevölkerung nicht beeinflusst wird. Veränderungen der Versorgungssituationen in Hochhausstandort nahen Wohnquartieren hält der Magistrat im positiven Sinne einer Angebotserweiterung für denkbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2008BB 718Fällt der Hochhausrahmenplan aus dem Rahmen?Magistratsbericht
- 25. November 2008AA 753HochhausrahmenplanSTVV-Anfrage · FAG
- 6. Februar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 89HochhausrahmenplanMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)