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Hochhausrahmenplan

Vorlagentyp: AFAG
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Inhalt

Anfrage vom 25.11.2008, A 753

Betreff: Hochhausrahmenplan Mit dem Bericht B 718 vom 14.11.2008 wurde die Anfrage A 696 der Fraktion Die LINKE im Römer vom 1.10.2008 beantwortet. Der Bericht lässt einige Fragen offen bzw. wirft neue Fragen auf. Zur Frage der Verschattung durch das Hochhaus auf dem Allianz-Areal (Frage 3) führt der Magistrat aus, dass die Höhenbegrenzung auf maximal 60 Meter "die weitgehende Verschattung des Opernplatzes" sowie "die Beeinträchtigung angrenzender Wohnquartiere des Westends" ausschließt. Unklar bleibt das Ausmaß der Verschattung auf den Opernplatz einerseits und die Wohnquartiere andererseits. Eine Überarbeitung des Gesamtverkehrsplans für Frankfurt am Main (Frage 4) wird vom Magistrat als nicht erforderlich angesehen. Der Magistrat begründet diese Auffassung damit, dass sich die Hochhausstandorte überwiegend in den Zonen nach Stellplatzeinschränkungssatzung mit hohem Einschränkungsgrad befinden und dass sich auf den Grundstücken der neu vorgeschlagenen Hochhausstandorte nur sehr wenige Stellplätze realisieren lassen. Der Magistrat führt aus, dass durch den Hochhausrahmenplan von einer erhöhten Luft- und Lärmbelastung nicht ausgegangen werden könne, da "eine Steigerung der Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr, verursacht durch die bauliche Umsetzung der neu vorgeschlagenen Hochhausstandorte, ... nicht zu erkennen" sei (Fragen 5 und 7). Diese Ausführungen des Magistrats bedürfen zumindest einer Erläuterung, da bei Hochhausbauten mit einer Zunahme der Nutzfläche (und damit der potentiellen Nutzer) grundsätzlich von einer Zunahme des Individualverkehrs auszugehen ist. Zur Frage der Veränderung von Lichtverhältnissen bei Tag und Nacht (Frage 8) führt der Magistrat aus, dass "unzureichende Belichtungssituationen jeweils benachbarter Nutzungen .... durch Feinjustierung und Höhenbegrenzungen auszuschließen" seien. Diese Ausführungen sind nicht nachvollziehbar. Hochhausbauten führen zwangsläufig zu einer Veränderung der Belichtungssituation benachbarter Gebäude, die durch "Feinjustierung" bestenfalls minimiert oder auf ein verträgliches Ausmaß reduziert werden kann. Auf die Frage nach der Verträglichkeit von Hochhäusern und Energiesparmaßnahmen bzw. dem Klimaschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (Frage 9) führt der Magistrat aus, dass er "bei der Realisierung von Hochhäusern ... überdurchschnittliche Anstrengungen der jeweiligen Bauherren" erwarte, um durch Nutzung natürlicher Ressourcen, regenerativer Energien sowie durch bauliche Vorkehrungen die gesetzlich normierten Anforderungen deutlich zu übertreffen. Diese Ausführungen des Magistrats sind zum einen unverbindlich und lassen zum anderen nicht das Ausmaß der Energieeinsparung ("deutlich") erkennen. Der Magistrat führt zu Frage 10 aus, dass "Auswirkungen des Hochhausentwicklungsplans auf die Einzelhandelsstruktur wohnortnaher Angebote und Dienstleistungen des Alltags ... der Magistrat nicht erkennen" könne. Offen bleibt hier, aus welchen Gründen der Magistrat mögliche Auswirkungen nicht erkennen kann, d.h. ob tatsächlich keine Auswirkungen zu erwarten sind oder ob der Magistrat diese nur nicht erkennt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Was versteht der Magistrat unter dem Begriff "Ausschluss einer weitgehenden Verschattung des Opernplatzes"?
  2. Was versteht der Magistrat unter dem Begriff "Ausschluss der Beeinträchtigung angrenzender Wohnquartiere"?
  3. Geht der Magistrat tatsächlich davon aus, dass eine Schaffung erheblicher zusätzlicher Büroflächen nicht zu einer Zunahme des Individualverkehrs führen wird?
  4. Was versteht der Magistrat unter dem Begriff "unzureichende Belichtungssituationen jeweils benachbarter Nutzungen"?
  5. Was versteht der Magistrat unter dem Begriff "überdurchschnittliche Anstrengungen der jeweiligen Bauherren"?
  6. Was versteht der Magistrat unter dem Begriff "Übertreffen gesetzlich normierter Anforderungen" im Zusammenhang mit der Nutzung natürlicher Ressourcen und regenerativer Energien?
  7. Geht der Magistrat tatsächlich davon aus, dass der Neubau von Hochhäusern keinen Einfluss auf die Einzelhandelsstruktur wohnortnaher Angebote und Dienstleistungen des Alltags haben wird?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2008BB 718Fällt der Hochhausrahmenplan aus dem Rahmen?Magistratsbericht
  2. 25. November 2008Sie sind hier
    AA 753Hochhausrahmenplan
    STVV-Anfrage · FAG
  3. 6. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 89HochhausrahmenplanMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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