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Die Stadt Frankfurt als beispielhafte Arbeitgeberin: Zertifizierung familienbewusster Personalpolitik durch das .Audit Beruf & Familie.

Vorlagentyp: B
98 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren20 Sitzungen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.08.2002, B 864

Betreff:

Die Stadt Frankfurt als beispielhafte Arbeitgeberin:
Zertifizierung familienbewusster Personalpolitik durch das "Audit Beruf & Familie"

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2002, § 1891
- NR 314 GRÜNE -

  1. Familienfreundliche Personalpolitik ; hier: a) Zielsetzung eines Audits "Beruf und Familie" b) Grundsätzliches zum Anspruch der Stadt Frankfurt als familienbewusste Arbeitgeberin Mit dem Audit "Beruf & Familie" soll mittels eines Kriterienkataloges systematisiert und gewichtet werden, welche familienbewussten Maßnahmen und Angebote Firmen und Institutionen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten. Darüber hinaus soll mit Hilfe des Audits ein Prozess in Gang gesetzt oder fortgesetzt werden, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Das Audit "Beruf & Familie" bezeichnet somit eine Art Betriebsprüfung und soll Instrument der Verbesserung einer innovativen Personalpolitik sein. Es soll den Status quo der familienorientierten Maßnahmen erfassen und das jeweilige Entwicklungspotential ermitteln. Untersucht werden sollen hierbei insbesondere die neun genannten Handlungsfelder: 1. Arbeitszeit 2. Arbeitsabläufe und Arbeitsinhalte 3. Arbeitsort 4. Informations- und Kommunikationspolitik 5. Führungskompetenz 6. Personalentwicklung 7. Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen 8. Flankierender Service für Familien 9. Betriebsspezifika. Ein Audit "Beruf & Familie" zielt darauf ab, schon vorhandene familienorientierte Maßnahmen und Angebote transparent zu machen. Darüber hinaus sollen Anregungen zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgegriffen sowie eine Steigerung der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht werden. Nicht zuletzt soll die Durchführung eines Audits zu einer Imagestärkung des Unternehmens in der Öffentlichkeit führen. In aktuellen Veröffentlichungen zum Audit "Beruf & Familie" wird insbesondere an Unternehmen und Unternehmensverbände appelliert, sich verstärkt für die Thematik einzusetzen, da damit auch die Wettbewerbsfähigkeit von deutschen und europäischen Unternehmen gesichert werden kann. Für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main kann vergleichsweise mit anderen Institutionen festgestellt werden, dass bereits in der Vergangenheit aus eigener Initiative heraus umfassende Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf durchgeführt wurden. Im Gegensatz zur Privatindustrie gilt seit Ende 1993 für alle hessischen Kommunen das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG), in dem die Erfüllung des familienpolitischen Auftrags verankert ist. Betont sei an dieser Stelle, dass die Stadt Frankfurt als familienbewusste Arbeitgeberin diesem nunmehr bestehenden Gesetzesauftrag seit jeher nachweislich in hohem Maße gerecht geworden ist und auch zukünftig sein wird. Um mögliche Wiederholungen zu vermeiden, wird hinsichtlich der Darstellung der Bemühungen und Ergebnisse der Stadt Frankfurt, Familie und Beruf besser in Einklang bringen zu können, auf die Ausführungen in dem vorliegenden Bericht B 817 vom 05.08.2002 zum thematisch gleichgelagerten Antrag der CDU-Fraktion NR 418 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2002, § 1914) hingewiesen.
  2. Zertifizierung familienbewusster Personalpolitik durch das Audit; Kosten Den ausgewerteten Unterlagen über die Durchführung des Audits "Beruf & Familie" ist der besondere Hinweis zu entnehmen, dass bei großen Unternehmen mit den unterschiedlichsten Geschäftsfeldern oder einer dezentralen Organisation in der Regel mehrere Audits notwendig sind. Zwar kann das Audit auch nur in einzelnen Bereichen durchgeführt werden, jedoch können die Ergebnisse dann grundsätzlich nicht auf alle anderen Bereiche übertragen werden. Eine gewünschte unternehmens- bzw. stadtweite familienbewusste Personalpolitik auf Grundlage eines Audits mit entsprechender Zertifizierung wäre somit grundsätzlich nicht möglich. Zur Durchführung des Audits wäre eine Projektgruppe einzurichten, die mit Personen aus den unterschiedlichsten Bereichen des Unternehmens und unter Berücksichtigung aller Interessensgruppen besetzt werden sollte. Dabei wird eine Zusammensetzung von ca. 15 Personen empfohlen. In großen Unternehmen mit ausgeprägter dezentraler Struktur wären mehrere Audits mit der entsprechenden Anzahl von Projektgruppen notwendig. Die Auditierung zum Grundzertifikat soll in der Regel bis zu vier Monate dauern. Die Erfahrungen zeigen allerdings auch, dass der Zeitraum von der Entscheidung zur Auditierung bis zur Verleihung des Grundzertifikats in einigen Unternehmen weit über ein Jahr umfassen kann. Nach einer erfolgreichen Auditierung wird das Grundzertifikat verliehen. Die Vergabe des Grundzertifikats besagt lediglich, dass sich das Unternehmen dem Prozess der Auditierung gestellt, sich Ziele gesetzt und nach Möglichkeit weiterführende Maßnahmen erarbeitet hat, die in den nächsten drei Jahren verwirklicht werden sollten. Das Grundzertifikat ist drei Jahre gültig, danach ist eine Re-Auditierung möglich (Soll/Ist-Vergleich). Des Weiteren muss das Unternehmen der Beruf & Familie gemeinnützige GmbH einmal jährlich ab Erhalt des Grundzertifikats einen kurzen Zwischenbericht über die Weiterentwicklung seiner familienbewussten Personalpolitik abgeben. Erfolgt diese Berichterstattung nicht, so kann dem Unternehmen das Grundzertifikat zum Audit "Beruf & Familie" wieder aberkannt werden. Mit dem Zertifikat zum Audit "Beruf & Familie" werden Unternehmen ausgezeichnet, die das Grundzertifikat erhalten haben und in den folgenden drei Jahren gezielt an der Balance von Erwerbsarbeit und Familie weitergearbeitet haben. Das Zertifikat wird jedoch nur dann erteilt, wenn nach der Bewertung des Audit-Rates nachweisbare Fortschritte gemacht wurden. Nach Erhalt des Zertifikats zum Audit "Beruf & Familie" muss das Unternehmen der Beruf & Familie gemeinnützige GmbH wiederum einmal jährlich einen Zwischenbericht über die Weiterentwicklung seiner familienbewussten Personalpolitik senden. Erfolgt diese Berichterstattung nicht, so kann dem Unternehmen das Zertifikat zum Audit "Beruf & Familie" ebenfalls wieder aberkannt werden. Die Kosten für eine Auditierung dürften sich einschließlich Mehrwertsteuer und Reisekosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der externen Beratungsfirma auf ca. 16.000,- Euro belaufen. Öffentliche oder gemeinnützige Institu.tionen mit über 500 Beschäftigten können nach Erhalt des Grundzertifikats bei der Beruf & Familie gemeinnützige GmbH einen Antrag auf Kostenförderung stellen. Die Förderung beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt maximal 2.500,- Euro.
  3. Erfordernis eines Audits "Beruf und Familie" Im Hinblick auf die Größe und die dezentrale Organisationsstruktur der Stadtverwaltung Frankfurt führt die Realisierung mehrerer erforderlicher Audits mittels externer Unterstützung zu einer Vervielfachung der oben dargestellten Kosten. Die erhebliche Bindung von Personal in den einzurichtenden Projektgruppen würde weitere nicht konkret bezifferbare Aufwendungen verursachen. Insgesamt erscheint es nach derzeitigem Kenntnisstand und Informationen über das Audit "Beruf & Familie" sowie insbesondere vor dem Hintergrund der bereits bei der Stadt Frankfurt am Main vorhandenen vielfältigen familienbewussten Maßnahmen und Angeboten (vgl. auch Bericht zum Antrag der CDU-Fraktion NR 418 - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2002, § 1914) fraglich, ob die Durchführung mehrerer Audits mit einer möglichen Zertifizierung in einem vertretbaren Verhältnis zum entstehenden personellen und finanziellen Aufwand steht. Gerade in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen bedarf jede Entscheidung zur Durchsetzung einer bestimmtem Maßnahme der besonderen Abwägung zwischen dem einzusetzenden personellen und finanziellen Aufwand und dem voraussichtlich zu erwartenden Nutzen. Mit einer Reihe von politischen Entscheidungen und Beschlüssen sind bereits die Voraussetzungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen worden. Beispielhaft genannt seien hier die Dienstvereinbarung Nr. 183 über Ziele der und Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung (keine betriebsbedingten Kündigungen, Aufrechterhaltung sozialer Leistungen, Erhalt der Interessen und des Schutzes der Beschäftigten etc.), der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 7292 vom 12.12.1996) und der Magistrats-Beschluss vom 13.07.1998 über die Einführung der Personalentwicklung in der Stadtverwaltung Frankfurt a.M., der zur Zeit gültige Frauenförderplan der Kämmereiverwaltung auf der Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes sowie die Dienstvereinbarung Nr. 204 zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zur Einführung automatisierter Zeiterfassung. Dabei kommt den beiden zuletzt genannten Regularien sowie den beschrittenen Wegen in der Personalentwicklung eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund wird der Bedarf an einer zeit- und kostenaufwendigen Zertifizierung familienbewusster Personalpolitik durch das Audit "Beruf & Familie" gegenwärtig nicht gesehen. Eine regelmäßige Berichterstattung über familienpolitische Maßnahmen erfolgt jeweils schon in entsprechender Form im Rahmen anderer Veröffentlichungen, wie zum Beispiel der Berichterstattung nach dem Frauenförderplan, den jährlichen Berichten der Dezernate zum Stand der Personalentwicklung und dem Personal- und Organisationsbericht (herausgegeben im März 2002). Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2003, NR 884

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Oktober 2001NRNR 314Die Stadt Frankfurt als beispielhafte Arbeitgeberin: Zertifizierung familienbewusster Personalpolitik durch das .Audit Beruf & Familie.STVV-Antrag · GRÜNE
  2. 16. August 2002Sie sind hier
    BB 864Die Stadt Frankfurt als beispielhafte Arbeitgeberin: Zertifizierung familienbewusster Personalpolitik durch das .Audit Beruf & Familie.
    Magistratsbericht
  3. 21. Januar 2003NRNR 884Audit Beruf & FamilieSTVV-Antrag · GRÜNE
  4. 12. September 2003Antwort des Magistrats · nach 98 WochenBB 761Die Stadt Frankfurt als beispielhafte Arbeitgeberin: Zertifizierung familienbewusster Personalpolitik durch das .Audit Beruf & Familie.Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 14 · 23.09.2002
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Frauenausschusses
Sitzung 14 · 23.09.2002
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 15 · 04.11.2002
TO I, TOP 15
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Frauenausschusses
Sitzung 15 · 04.11.2002
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 16 · 09.12.2002
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Frauenausschusses
Sitzung 16 · 09.12.2002
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 17 · 27.01.2003
TO I, TOP 11
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 884 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Frauenausschusses
Sitzung 17 · 27.01.2003
TO I, TOP 5
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 884 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 30.01.2003
TO II, TOP 68
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 884 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 18 · 24.02.2003
TO I, TOP 5
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 884 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Frauenausschusses
Sitzung 18 · 24.02.2003
TO I, TOP 4
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 884 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 20 · 27.02.2003
TO II, TOP 42
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 884 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 19 · 24.03.2003
TO I, TOP 27
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 884 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Frauenausschusses
Sitzung 19 · 24.03.2003
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 884 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 27.03.2003
TO II, TOP 36
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 884 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Verwaltungsreform, Personal- und Organisationsangelegenheiten
Sitzung 20 · 12.05.2003
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 864 dient zur Kenntnis. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage NR 884 wird abgelehnt. b) Ziffer 2. der Vorlage wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneFAG
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAG
Ablehnung:
Grüne
zu 2 / b)
Zustimmung:
SPDGrüneFAG
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) und FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. zu a): CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Annahme) zu b): SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Frauenausschusses
Sitzung 20 · 12.05.2003
TO I, TOP 5
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 884 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 15.05.2003
TO II, TOP 45
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 864 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 884 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Frauenausschusses
Sitzung 21 · 05.06.2003
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 864 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 884 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 884 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAG
Ablehnung:
Grüne
Sonstige:
REP (B 864 = Kenntnis, NR 884 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (B 864 = Kenntnis, NR 884 = Ablehnung)PDS (B 864 = Kenntnis, NR 884 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Prüfung und Berichterstattung)BFF (B 864 = Enthaltung)E.l (B 864 = Zurückweisung, NR 884 = Annahme)
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAG
Ablehnung:
Grüne
zu 2 / b)
Zustimmung:
SPDGrüneFAG
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. zu a): CDU, SPD, FDP und FAG gegen GRÜNE (= Annahme) zu b): SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (B 864 = Kenntnis, NR 884 = Ablehnung) PDS (B 864 = Kenntnis, NR 884 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Prüfung und Berichterstattung) BFF (B 864 = Enthaltung) E.L. (B 864 = Zurückweisung, NR 884 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 17.06.2003
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 864 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 884 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 884 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAGREPPDSÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
GrüneE.l
Enthaltung:
BFF
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDFDPFAGREPPDSÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
GrüneE.l
zu 2 / b)
Zustimmung:
SPDGrüneFAGPDS
Ablehnung:
CDUFDPREPÖkoLinX-ARLE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG, REP, PDS und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und E.L. (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, SPD, FDP, FAG, REP, PDS und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und E.L. (= Annahme) b) SPD, GRÜNE, FAG und PDS gegen CDU, FDP, REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie E.L. (= Annahme)

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