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Keine Umbenennung des Stadtteils Industriehof!

Vorlagentyp: B
72 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
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Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.02.2010, B 82

Betreff: Keine Umbenennung des Stadtteils Industriehof! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.11.2009, § 7066 - OA 974 OBR 7 - Am Standort Industriehof/Neue Börse wohnen etwa 1.500 Menschen und rund 5.000 Personen arbeiten in überwiegend hochwertigen Dienstleistungsberufen. Zur langfristigen Verbesserung und Aufwertung des Stadtviertels hat sich eine Anliegergruppe mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zu einer Neupositionierung des Stadtviertels entschlossen. Diese Standortinitiative mit rund 40 aktiven Mitgliedern (überwiegend ansässige Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen) besteht seit April 2009. Eine Analyse der Standortinitiative kam zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen positiven Aspekte des Standorts - die sehr gute Lage (Nähe zur Messe und zur City) - die optimale Verkehrsanbindung (Autobahn, ÖPNV) - die attraktiven weichen Standortfaktoren (Brentanopark mit Kinosommer, zwei Schwimmbäder) - die gewachsene Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe - das interessante Angebot an Gewerberaum und der vorhandene Gewerbemix - und dass hier bereits einige Firmen mit einem hochwertigen Dienstleistungsangebot ihren Sitz haben zu wenig bekannt sind und deutlicher formuliert werden sollten, um die Attraktivität dieses Wohn- und Arbeitsplatzgebietes noch zu steigern. Die Initiative möchte den Standort zu einer positiven Marke in Frankfurt machen und würde diesen gerne in "Brentanoviertel" umbenennen. Gründe für die Wahl dieses Namens sind die unmittelbare Nähe zum Brentanopark und zum Brentano-Freibad und dass die Brentanos eine eingesessene Frankfurter Familie mit hoher Reputation sind. Bankier, Finanzier und Dichter - diese beiden Aspekte, Business und Kultur, prägen jetzt schon in Ansätzen das Viertel und sollten in Zukunft das herausragende Merkmal dieses Standortes werden. Bei dem Standort Industriehof/Neue Börse handelt es sich um ein Areal mit Wohnbebauung und gewerblicher Nutzung. Das Areal ist nicht Teil der amtlichen Stadtgebietsgliederung. Es zählt weder zu den Stadtbezirken noch zu den Stadtteilen. Der Name Industriehof hat damit auch keinen amtlichen Charakter. Über Änderungen der amtlichen Stadtgebietsgliederung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Nach der Geschäftsordnung der Ortbeiräte, § 3 Abs. 4 Satz 1, hat der Ortsbeirat in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, ein Vorschlagsrecht und ist gemäß § 82 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu hören und frühzeitig zu beteiligen. Der § 3 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung enthält Beispiele für die erwähnten Angelegenheiten. Die Namensvergabe für Teilgebiete des Ortsbezirks wird unter den Beispielen nicht ausdrücklich genannt, ist von ihrer Bedeutung her jedoch entsprechend einzustufen. Das heißt, der Ortsbeirat ist in die Namensfindung einzubeziehen. Die abschließende Entscheidung obliegt dem Magistrat. Die "Initiative Brentanoviertel" hat mit ihrem ersten Auftreten bereits viel positiven Rückenwind bekommen - aus dem Viertel, aus der Stadt, von Journalisten und Multiplikatoren. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main lobt das Engagement zur Belebung des Stadtviertels und unterstützt das Ziel der Initiative, den Bekanntheitsgrad der Unternehmen im Stadtviertel zu verbessern, Kunst und Kultur zu stärken und Anzahl und Vielfalt des Angebotes zu erweitern. Auch wird der Magistrat der Stadt Frankfurt weiterhin dazu beitragen, die örtliche Infrastruktur zu verbessern. In diesen Prozess ist die städtische Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH bereits aktiv einbezogen. Angestrebte Ziele sind vor dem Hintergrund der Fertigstellung eines größeren Wohnkomplexes zum Beispiel die Schaffung von zusätzlichen Kinderbereuungsangeboten und die Verbesserung des Parkplatzangebotes. Der Prozess, der mit dem Vorschlag der "Initiative Brentanoviertel" angestoßen wurde, zeigt nach Auffassung des Wirtschaftsdezernenten die hohe Identifikation der Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Standort, ein Garant für den Erfolg der angestoßenen Vermarktungsstrategie für das Stadtviertel.Nebenvorlage: Antrag vom 20.02.2010, OF 679/7 Antrag vom 19.02.2010, OF 680/7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. August 2009OFOF 587/7Keine Umbenennung des Stadtteils Industriehof!Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 15. September 2009OAOA 974Keine Umbenennung des Stadtteils Industriehof!Anregung
  3. 12. Februar 2010Sie sind hier
    BB 82Keine Umbenennung des Stadtteils Industriehof!
    Magistratsbericht
  4. 19. Februar 2010OFOF 680/7Keine Umbenennung des Stadtteils Industriehof! - Die B 82 ablehnen!Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
  5. 20. Februar 2010OFOF 679/7Umbenennung des Stadtteils IndustriehofOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 9. August 2010BB 498Keine Umbenennung des Stadtteils Industriehof!Magistratsbericht
  7. 14. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 72 WochenBB 27Keine Umbenennung des Stadtteils Industriehof!Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 7
Sitzung 41 · 09.03.2010
TO I, TOP 18
Beraten
Punkt 1: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 82 ebenfalls zurückzustellen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 82 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 679/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 680/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 42 · 13.04.2010
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Punkt 1: a) Die Vorlage B 82 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Vorlage B 82 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 679/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 680/7 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
Farbechte
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP, Jourdan und Wöhle gegen FARBECHTE (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 40 · 19.04.2010
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 82 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
FAG (Kenntnis)Stv. Schenk (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Zurückweisung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Kenntnis) Stv. Schenk (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 40 · 26.04.2010
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 82 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
LinkeFreie Wähler
Sonstige:
FAG (Kenntnis)NPD (Kenntnis)Stv. Schenk (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Kenntnis) Stv. Schenk (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 43 · 30.08.2010
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 498/10) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 7967,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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