Keine Umbenennung des Stadtteils Industriehof! - Die B 82 ablehnen!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3, Absatz 4, Satz 1 hat der Ortsbeirat in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, ein Vorschlagsrecht und ist gemäß § 82 Abs. 3 der Hessischengemeindeordnung (HGO) anzuhören und frühzeitig zu beteiligen. Der §3 Abs. 3, Satz 2 zählt alle Beispiele für das Vorschlagsrecht auf und nennt unter Punkt 1: Diese Maßnahmen sind:
- Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und kommunalen Einrichtungen;. . Auch wenn der Wirtschaftsdezernent Markus Frank in der B 82 der Meinung ist, der Industriehof sei nicht Teil „einer amtlichen Stadtgebietsgliederung, noch ein Stadtbezirk oder ein Stadtteil, so ist der Industriehof zumindest eine Siedlung, die kommunalpolitisch zum Ortsbezirk 7 gehört und so zum „Einflussgebiet“ des Ortsbeirates 7 zu zählen ist.
Inhalt
Antrag vom 19.02.2010, OF 680/7
Betreff:
Keine Umbenennung des Stadtteils Industriehof! - Die B 82 ablehnen!
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Ortsbeirat 7 hält an der OA 974 vom 15.09.2009 fest und lehnt den Magistratsbericht B 82 v. 12.02.2010 als unzutreffend ab.
- Der Ortsbeirat 7 bedauert es außerordentlich, dass der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, hier der zuständige Wirtschaftsdezernent der Stadt, Markus Frank (CDU), mit der B82 die berechtigten Einwände und Kritik des zuständigen Ortsbeirates 7 an der geplanten Umbenennung des Stadtteiles Industriehofes komplett ignoriert und weiter an den kontraproduktiven Vorschlägen festhält.
- Der Ortsbeirat 7 wird notfalls über den Klageweg bei den zuständigen Verwaltungsgerichten prüfen lassen, inwieweit hier gegen geltendes Recht in dieser Sache verstoßen wird. Begründung: Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3, Absatz 4, Satz 1 hat der Ortsbeirat in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, ein Vorschlagsrecht und ist gemäß § 82 Abs. 3 der Hessischengemeindeordnung (HGO) anzuhören und frühzeitig zu beteiligen. Der §3 Abs. 3, Satz 2 zählt alle Beispiele für das Vorschlagsrecht auf und nennt unter Punkt 1: Diese Maßnahmen sind:
- Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und kommunalen Einrichtungen;. . Auch wenn der Wirtschaftsdezernent Markus Frank in der B 82 der Meinung ist, der Industriehof sei nicht Teil "einer amtlichen Stadtgebietsgliederung, noch ein Stadtbezirk oder ein Stadtteil, so ist der Industriehof zumindest eine Siedlung, die kommunalpolitisch zum Ortsbezirk 7 gehört und so zum "Einflussgebiet“ des Ortsbeirates 7 zu zählen ist. Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.02.2010, B 82 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2010BB 82Keine Umbenennung des Stadtteils Industriehof!Magistratsbericht
- 19. Februar 2010Sie sind hierOFOF 680/7Keine Umbenennung des Stadtteils Industriehof! - Die B 82 ablehnen!Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 82 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 679/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 680/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage B 82 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 679/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 680/7 wurde zurückgezogen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP, Jourdan und Wöhle gegen FARBECHTE (= Zurückweisung)