Umbenennung des Stadtteils Industriehof
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat verschließt sich keineswegs der sachlichen Diskussion über die zukünftige Bezeichnung für das Stadtquartier „Industriehof“. Nicht akzeptabel ist aber die Vorgehensweise des Magistrat, namentlich des Wirtschaftsdezernenten Frank (CDU), der sich ohne jegliche Rücksprache mit dem Ortsbeirat oder eine Rückkoppelung mit den Bewohnern des Gebiets vor den Karren einer Vermarktungsinitiative hat spannen lassen, die in erster Linie von Immobilienentwicklern getragen wird. Der Ortsbeirat hat über eine geplante Umbenennung erst aus der Presse erfahren. Der vorliegende Bericht soll diesen Fehler, der sicher auf die Unerfahrenheit des Wirtschaftsdezernenten zurück zu führen ist, nachträglich begründen und schießt dabei weit über das Ziel hinaus. Unter Verweis auf die HGO wird die Entscheidungsbefugnis des Magistrats bei Namensfindungen reklamiert. Dies entspricht nicht der gängigen und bewährten Praxis in der Stadt Frankfurt am Main ! Der Ortsbeirat stellt zudem fest, dass eine Anhörung und frühzeitige Beteiligung des Ortsbeirats gemäß § 82 (3) HGO in og. Angelegenheit nicht erfolgt ist, der Magistrat somit gegen die HGO verstoßen hat. Aus Sicht des Ortsbeirats ist hier eine Klarstellung der Kompetenzen durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
Inhalt
Antrag vom 20.02.2010, OF 679/7
Betreff:
Umbenennung des Stadtteils Industriehof
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung weist die B 82 zurück. Der Magistrat stellt in dem Bericht - entgegen der langjährigen Praxis - das Recht der Ortsbeiräte bei Benennungen und Umbenennungen im Ortsbezirk grundsätzlich in Frage. Diese Auffassung des Magistrats wird von der Stadtverordnetenversammlung nicht geteilt.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Benennung bzw. Umbenennung von Straßen, Plätzen und Stadtvierteln/Quartieren zu den originären Rechten der Ortsbeiräte gehören, die den Ortsbeiräten gemäß § 82 (4) zur endgültigen Entscheidung übertragen sind.
Begründung:
Der Ortsbeirat verschließt sich keineswegs der sachlichen Diskussion über die zukünftige Bezeichnung für das Stadtquartier "Industriehof“.
Nicht akzeptabel ist aber die Vorgehensweise des Magistrat, namentlich des Wirtschaftsdezernenten Frank (CDU), der sich ohne jegliche Rücksprache mit dem Ortsbeirat oder eine Rückkoppelung mit den Bewohnern des Gebiets vor den Karren einer Vermarktungsinitiative hat spannen lassen, die in erster Linie von Immobilienentwicklern getragen wird. Der Ortsbeirat hat über eine geplante Umbenennung erst aus der Presse erfahren.
Der vorliegende Bericht soll diesen Fehler, der sicher auf die Unerfahrenheit des Wirtschaftsdezernenten zurück zu führen ist, nachträglich begründen und schießt dabei weit über das Ziel hinaus. Unter Verweis auf die HGO wird die Entscheidungsbefugnis des Magistrats bei Namensfindungen reklamiert. Dies entspricht nicht der gängigen und bewährten Praxis in der Stadt Frankfurt am Main !
Der Ortsbeirat stellt zudem fest, dass eine Anhörung und frühzeitige Beteiligung des Ortsbeirats gemäß § 82 (3) HGO in og. Angelegenheit nicht erfolgt ist, der Magistrat somit gegen die HGO verstoßen hat.
Aus Sicht des Ortsbeirats ist hier eine Klarstellung der Kompetenzen durch die Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.02.2010, B 82 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2010BB 82Keine Umbenennung des Stadtteils Industriehof!Magistratsbericht
- 20. Februar 2010Sie sind hierOFOF 679/7Umbenennung des Stadtteils IndustriehofOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 82 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 679/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 680/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage B 82 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 679/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 680/7 wurde zurückgezogen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP, Jourdan und Wöhle gegen FARBECHTE (= Zurückweisung)