Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Begründung der zum Teil gravierenden Änderungen im Magistrats-Entwurf des Hochhausrahmenplans gegenüber dem Entwurf von Prof. Jourdan

Vorlagentyp: B
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Adam-Riese-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.07.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Adam-Riese-Straße per E-Mail

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.11.2008, B 790

Betreff: Begründung der zum Teil gravierenden Änderungen im Magistrats-Entwurf des Hochhausrahmenplans gegenüber dem Entwurf von Prof. Jourdan Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.08.2008, § 4380 - A 618 SPD - Die Studie des Büros Jourdan & Müller PAS zur Fortschreibung der Hochhausentwicklungsplanung Frankfurt am Main 2008 diente dem Magistrat, wie in Anlage 2 zum Vortrag des Magistrats M 106 vom 06.06.2008 (Seite 3) beschrieben, als Beurteilungsgrundlage der Fortentwicklung der Frankfurter Hochhausskyline und als Fallstudie zur Beurteilung der stadträumlichen Tragfähigkeit der vorgeschlagenen Einzelstandorte. Sie ist daher als Grundlagenuntersuchung zu verstehen, deren Standortvorschläge vom Magistrat einer kritischen fachlichen Überprüfung zu unterziehen waren. Diesbezüglich ist zu betonen, dass städtebauliche Entscheidungen eine Vielzahl unterschiedlicher und zum Teil widersprüchlicher Belange berühren und insofern immer Bewertungen und Abwägungsprozesse erfordern. So können Entscheidungen zur Aufgabe, zur Ergänzung oder zur Modifikation von Hochhausstandorten nicht allein auf Grund von Stadtbildüberlegungen getroffen werden. Als besonders relevante Bereiche sind darüber hinaus verkehrliche und ökologische Auswirkungen sowie wirtschaftliche Effekte und Ausstrahlungswirkungen auf das Nutzungsgeflecht der näheren Umgebung der Hochhausstandorte zu prüfen und zu bewerten. Im Rahmen dieser Analysen wurde für einzelne Standorte ein Überarbeitungsbedarf erkannt, so dass sich der Magistrat für ein verändertes eigenes Standortexposé als Anlage zur M 106 aus 2008 entschied. Im Ergebnis der Prüfungen des Magistrats wurden die Standortvorschläge der Studie des Büros Jourdan & Müller PAS überwiegend bestätigt. Änderungen betreffen vor allem gutachterlich vorgeschlagene Gebäudehöhen und -nutzungen, nur in wenigen Fällen die grundsätzliche Tragfähigkeit neu vorgeschlagener Standorte. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf die Standorte Platz der Republik (DZ-Bank) und Mannheimer Straße/ Stuttgarter Straße sowie die hierauf Bezug nehmenden Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 4819 und § 4855 jeweils vom 06.11.2008 verwiesen. In beiden Fällen wurden die Gesichtspunkte der ausgezeichneten Verkehrserschließung und der Sicherung standorttreuer Unternehmen vom Magistrat zum Zeitpunkt der Erarbeitung der M 106 aus 2008 weniger stark als vom Gutachter und nunmehr durch die Stadtverordnetenversammlung gewichtet. Zu den einzelnen Standortvorschlägen Standort Stiftstraße / Katzenpforte (Cluster Stiftstraße / nördliche Innenstadt) Der Magistrat hält die vom Büro Jourdan & Müller PAS vorgeschlagenen zwei neuen Hochhausstandorte auf dem räumlich begrenzten so genannten "Turmpalast-Areal" zusammen für stadträumlich nicht vertretbar. Zum einen lassen sich bei der angedachten Nutzungsart Wohnen keine ausreichenden Qualitäten für den neu zu schaffenden Wohnraum erzielen. Zum anderen würde ein zweites Hochhaus das bestehende Wohnhochhaus an der Straße Katzenpforte empfindlich in seinen Lage- und Wohnwertqualitäten stören. Der Magistrat hat den Nachweis geführt, dass allein mit einem Wohnhochhaus neue stadträumliche Qualitäten geschaffen werden können, ohne heutige Wohnqualitäten zu mindern. Die Begrenzung auf 60 Höhenmeter ergibt sich aus bauordnungs- und in der Folge bautechnischen Anforderungen, die eine Höhenentwicklung knapp oberhalb von 60 Metern auf Grund von "Sprungkosten" unwirtschaftlich machen. Standort Stiftstraße / Sireo (Cluster Stiftstraße / nördliche Innenstadt) Der Magistrat hält die vom Büro Jourdan & Müller PAS vorgeschlagene Gebäudenutzung für städtebaulich nicht vertretbar. Eine weitere Konzentration von Büroflächen in dieser innerstädtischen Lage wird abgelehnt, eine Stärkung des Wohnens wird allerdings für wünschenswert gehalten. Bezüglich der Gebäudehöhe gilt, dass die beabsichtigte Ergänzung des sich derzeit entwickelnden Hochhausclusters stadträumlich keine weiteren Gebäude oberhalb der 100-Meter-Grenze erfordert. Insofern ergibt sich die vorgeschlagene Begrenzung der Gebäudehöhe auf 60 Meter aus bauordnungs- und in der Folge bautechnischen Anforderungen, die eine Höhenentwicklung knapp oberhalb von 60 Metern unwirtschaftlich machen. Standort Degussa-Areal (Cluster nördliche Mainfront, östliche Ergänzung) Der Magistrat teilt nicht die Auffassung des Büros Jourdan & Müller PAS, dass die auf dem ehemaligen Degussaareal beabsichtigten Hochhausstandorte stadträumlich der Ergänzung der heutigen Hochhausverdichtung im Bankenviertel zuzurechnen sind. Vielmehr sind diese in der Kontinuität der Hochhausstandorte entlang des nördlichen Mainufers zu sehen. Hieraus leitet sich eine stadträumlich überzeugende Höhenfestlegung und Positionierung der Hochhäuser ab. Diesen sind die Stadtverordneten mit Beschluss § 3826 vom 24.04.2008 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 867 für diesen Bereich bereits gefolgt. Standort Marienstraße (Cluster Bankenviertel) Der Magistrat folgt dem Vorschlag des Büros Jourdan & Müller PAS im Grundsatz. Lediglich in der stadträumlich verträglichen Höhenentwicklung wird angesichts der Höhen der umgebenden Hochhausstandorte eine Begrenzung auf 210 Höhenmeter (anstelle von 220 Metern) für ausreichend erachtet, um diesen stadträumlichen Gelenkpunkt zwischen dem Hochhauscluster Bankenviertel und der Hochhausachse Mainzer Landstraße im Besonderen zu betonen. Standort Allianz-Areal (Achse Mainzer Landstraße) Der Magistrat hat in der M 106 aus 2008 deutlich darauf hingewiesen, dass nur mit einer Höhenbegrenzung auf maximal 60 Meter (anstelle der vom Büro Jourdan & Müller PAS vorgeschlagenen 100 Höhenmeter) eine Verschattung des Opernplatzes insbesondere im Bereich des Lucae-Brunnens vermieden werden kann. Standort Mainzer Landstraße 36 (Achse Mainzer Landstraße) Diesen Standort hält der Magistrat wie in der Studie des Büros Jourdan & Müller PAS vorgeschlagen für stadträumlich überzeugend und hat ihn unverändert in die M 106 übernommen. Standort Friedrich-Ebert-Anlage 33 / Hohenstaufenstraße (Cluster Messeviertel) Im Sinne eines stadträumlichen Spannungsverhältnisses hält der Magistrat deutliche Sprünge in der Höhenentwicklung der Hochhäuser entlang der Südseite der Friedrich-Ebert-Anlage für richtig. Ein Höhennivellement zwischen den planungsrechtlich gesicherten Hochhausstandorten ehemalige Bahndirektion ("Tower 185") und ehemaliges Polizeipräsidium ist daher zu vermeiden. Der Magistrat folgt daher nicht dem Höhenvorschlag des Büros Jourdan & Müller PAS (150 Meter) und vertritt vielmehr eine Höhenbegrenzung auf 130 Meter. Standort nördlich Festhalle (Cluster Messeviertel) Der Standortvorschlag für ein Hochhaus bis maximal 60 Meter Höhe geht nicht auf die Studie des Büros Jourdan & Müller PAS zurück, sondern entstammt als stadträumlicher Vorschlag den Empfehlungen des Preisgerichtes zum Wettbewerb um die Gestaltung des Vorplatzes Festhalle, denen sich der Magistrat anschließt. Standort Theodor-Heuss-Allee / Hamburger Allee (Cluster Messeviertel) Der Magistrat hat in der M 106 aus 2008 deutlich darauf hingewiesen, dass nur mit einer Höhenbegrenzung auf maximal 140 Meter (anstelle der vom Büro Jourdan & Müller PAS vorgeschlagenen 180 Höhenmeter) die Qualitäten und Belange der nördlich angrenzenden Wohnquartiere angemessen berücksichtigt werden können. Standort Senckenberganlage / Robert-Mayer-Straße (Cluster Messeviertel) Die vorgeschlagenen Standorte entsprechen dem Wettbewerbsergebnis und der Rahmenplanung für die künftige Entwicklung des heutigen Campusareals Bockenheim. Die Standortvorschläge des Büros Jourdan & Müller PAS weichen in Position und Höhenfestlegung hiervon ab, ohne dass damit städtebauliche Vorteile erkennbar werden. Standort Hafenstraße West / Adam-Riese-Straße (Cluster Messeviertel) Diesen Standort hält der Magistrat wie in der Studie des Büros Jourdan & Müller PAS vorgeschlagen für stadträumlich überzeugend und hat ihn unverändert in die M 106 übernommen. Standort Hafenstraße Ost (Cluster Messeviertel) Der Magistrat lehnt die in der Studie des Büros Jourdan & Müller PAS entwickelte Stadttor-Situation mit zwei Hochhäusern östlich und westlich der Hafenstraße am nördlichen Tunnelmund des Hafentunnels ab. Eine stadträumliche Betonung dieser Tunneleinfahrt-Situation erscheint als unangemessen. Zudem würden die stadträumlichen Ziele der Wiederherstellung der gründerzeitlich geprägten Blockrandstrukturen des erst seit dem 29.03.2005 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 466 aufgegeben. Standort Mannheimer Straße / Stuttgarter Straße (Raumzeichen Hauptbahnhof) Der Magistrat sieht diesen Standort als Solitärstandort - nicht als Bestandteil einer Hochhausgruppe. Die Höhenbegrenzung wurde aus der Betrachtung weiter entfernt liegender Hochhäuser wie unter anderem des so genannten Westhafen-Towers abgeleitet. Gesichtspunkte der Verkehrserschließung, der Sicherung standorttreuer Unternehmen oder der kleinräumlichen Aufwertungschancen wurden vom Magistrat weniger stark als vom Gutachter und nunmehr durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 4855 vom 06.11.2008) gewichtet. Standort westlicher Molenkopf Osthafen (Raumzeichen neue Mainbrücke) Diesen Standort hält der Magistrat wie in der Studie des Büros Jourdan & Müller PAS vorgeschlagen für stadträumlich überzeugend und hat ihn unverändert in die M 106 übernommen. Standort östlich Europagarten (Stadtportal Europaviertel 1) Die vom Büro Jourdan & Müller PAS vorgeschlagenen Standorte zum Stadtportal 1 im Europaviertel mit jeweils 80 Metern Höhe entsprechen den stadträumlichen Zielen der Rahmenplanung zum Europaviertel. Im Zuge der aktuellen Überarbeitung der Rahmenplanung hatte der Magistrat die städtebaulichen Strukturen überprüft und für das Stadtportal 1 eine stadträumlich spannungsreichere Höhenstaffelung von 60 und 100 Höhenmetern entwickelt. Das auch, um den wichtigen Gelenkpunkt zwischen dem neuen Westeingang der Frankfurter Messe und dem östlichen Rand des Europagartens zusätzlich zu betonen. Standort Emser Brücke (Stadtportal Europaviertel 2) Der Standortvorschlag des Büros Jourdan & Müller PAS entsprach einem inhaltlichen Zwischenstand im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der Rahmenplanung für das Europaviertel. Eine Realisierung dieses Konzeptes wurde zwischenzeitlich obsolet, weil Investitionsentscheidungen seitens der Grundstückseigentümer östlich der Emser Brücke getroffen wurden, die entsprechend dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan eine Bebauung unterhalb der Hochhausgrenze realisieren wollen. Der Standortvorschlag und die Höhenbegrenzung des Magistrats in der M 106 aus 2008 für das Stadtportal 2 entsprechen den Zielen der aktuellen Fortschreibung der Rahmenplanung Europaviertel (§ 4865 vom 06.11.08). Standort westlich Europagarten (Stadtportal Europaviertel 3) Auch dieser Standortvorschlag des Magistrats entspricht der Rahmenplanung zum Europaviertel (M 127 vom 21.07.2008). Allein die in der Studie des Büros Jourdan & Müller PAS vorgeschlagene Höhe von 65 Metern wurde als Konsequenz aus bauordnungs- und in der Folge bautechnischen Anforderungen mit den Vorträgen M 106 und M 127 auf 60 Meter reduziert. Standort Hanauer Landstraße / Ratswegkreisel (Stadtportal Ost) Der Standortvorschlag des Magistrats entspricht inhaltlich dem Vorschlag des Büros Jourdan & Müller PAS. Allein die Höhe wird als Konsequenz aus bauordnungs- und in der Folge bautechnischen Anforderungen von 65 auf 60 Höhenmeter reduziert. Standort Platz der Republik / DZ-Bank (Achse Mainzer Landstraße) Stadträumlich wurde dieser Standort als Gelenkpunkt zwischen der Hochhausachse Mainzer Landstraße und dem Hochhauscluster des Messeviertels vom Magistrat positiv bewertet. Auf der anderen Seite befürchtete der Magistrat - insbesondere angesichts der gutachterlich vorgeschlagenen Höhenentwicklung - Belastungen des nördlich benachbarten Stadtquartiers. Das Ergebnis der Abwägung der unterschiedlichen Belange war auch dadurch geprägt, dass der Zusammenhang zwischen einer baulichen Verdichtung an dieser Stelle und der Sicherung bestehender bzw. des Ausbaus von Arbeitsplätzen zum Zeitpunkt der Erarbeitung der M 106 aus 2008 noch nicht so weit wie heute verdeutlicht worden war.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. August 2008AA 618Begründung der zum Teil gravierenden Änderungen im Magistrats-Entwurf des Hochhausrahmenplans gegenüber dem Entwurf von Prof. JourdanSTVV-Anfrage · SPD
  2. 28. November 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    BB 790Begründung der zum Teil gravierenden Änderungen im Magistrats-Entwurf des Hochhausrahmenplans gegenüber dem Entwurf von Prof. Jourdan
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 30 · 12.01.2009
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 790 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU2 GrüneSPDBFF
Ablehnung:
1 GrüneFDPLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, SPD und BFF gegen 1 GRÜNE, FDP und LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 28 · 13.01.2009
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 790 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.

OBR 1
Sitzung 30 · 20.01.2009
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 790 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 16.02.2009
TO I, TOP 77
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 790 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen