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Erfolgreiche Inklusion braucht Infrastruktur

Vorlagentyp: B
45 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren27 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 78

Betreff: Erfolgreiche Inklusion braucht Infrastruktur Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5277 - NR 1045/14 SPD - Zu

  1. Die vorgesehene Zuweisung von sonderpädagogischen Lehrkräften für die inklusive Unterrichtung in der Modellregion wird sich sowohl an den Schülerzahlen als auch am Entwicklungsstand der geplanten Umlenkungen in den Förderschulen orientieren. Die Zuweisung soll jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dieses Verfahren wird im Einklang mit der Gesamtkonzeption durchgeführt. Zu
  2. Die Schulgesetzgebung lässt aktuell eine solche sonderpädagogische Grundversorgung nicht zu. Im Rahmen der Modellregion wird jedoch angestrebt, eine systemische Versorgung mit sonderpädagogischen Lehrkräften an der allgemeinen Schule auszuloten und sukzessive auf den Weg zu bringen. Die Modellregion eröffnet entsprechende Möglichkeiten einer flexibleren Steuerung. In diesem Zusammenhang gilt es die ersten Erfahrungen aus der Pilotregion im Frankfurter Süden mit einzubeziehen. Darüber hinaus sollen die Steuerungsaufgaben der regionalen Beratungs- und Förderzentren hinsichtlich der inklusiven Unterrichtung weiter entwickelt und mit den anvisierten regionalen Koordinierungsplattformen Inklusion konzeptionell abgestimmt werden. Die Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass das Staatliche Schulamt federführend mit diesen Entwicklungsschritten im Rahmen der Gesamtkonzeption betraut sein wird. Hierzu werden entsprechende Konzeptgruppen mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren eingerichtet. Zu
  3. Die bestehenden Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation und -gestaltung, wie sie das Hessische Schulgesetz (HSchG) u.a. in den §§ 127b und c vorsieht, gilt es wahrzunehmen. Bei Bedarf erhalten die Schulen entsprechende Beratungen und Unterstützungen durch das Staatliche Schulamt bzw. durch andere geeignete Beratungseinrichtungen. Zu
  4. Die inklusive Beschulung in den allgemeinen Schulen ist in den §§ 51, 54 des HSchG geregelt. Hiernach ist die Vertretung des Sozialhilfeträgers an den jeweiligen Förderausschüssen der Schule zwar nicht vorgesehen, im Sinne einer reibungslosen Zusammenarbeit der an der inklusiven Beschulung beteiligten Akteurinnen und Akteure, vertritt das Dezernat Soziales, Senioren, Jugend und Recht die Ansicht, dass so früh wie möglich auch die Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe (bei seelischen Behinderungen) sowie das Staatliche Schulamt zur Beratung in den Förderausschüssen herangezogen werden sollten. Die Vertretung des Stadtschulamtes ist bereits verbindlich geregelt. Um das Verwaltungsverfahren zur Bewilligung der Schulbegleitung zu beschleunigen, hat es sich in der Vergangenheit als hilfreich erwiesen, wenn die Antragsunterlagen vollständig und so früh wie möglich eingereicht werden. Antragsteller sind die Eltern des betreffenden Kindes. Erfahrungsgemäß ist es oft zielführend, wenn die Einrichtungen, die bereits Kontakt zu den Eltern haben, zum Beispiel Kindertageseinrichtungen oder auch die Schulen selbst, auf die Modalitäten der Bewilligung und den damit verbundenen Zeitaufwand hinweisen, um darauf hinzuwirken, dass die Antragstellung rechtzeitig erfolgt. Die Verwaltungsabläufe richten sich nach den Vorgaben des SGB VIII und XII, im Sinne der Vereinfachung der internen Abläufe kann im Jugend- und Sozialamt bereits jetzt die aktenführende Stelle, trotz fehlender Antragsunterlagen, eine Schulbegleitung unter Vorbehalt bewilligen. Berücksichtigt werden muss jedoch auch, dass es derzeit leider noch zu wenig qualifiziertes Personal für die Schulassistenz gibt und sich daraus ebenfalls Wartezeiten ergeben können. Zu
  5. Um die Versorgung der Schulen mit sozialpädagogischen Fachkräften zur Unterstützung der inklusiven Bildung zu verbessern, sollen ab dem Schuljahr 2015/16 bis zu zehn Vollzeitäquivalente aus auslaufenden Projekten der Programme "Jugendhilfe in der Schule", "Sternpiloten" und "Praxisorientierte Hauptschule" insbesondere in den Grundschulbereich umgesteuert werden. Es handelt sich hierbei um freiwerdende Mittel an Schulstandorten ab dem Schuljahr 2015/16 aufgrund der Aufhebung des Hauptschulzweiges bzw. der Beendigung von Maßnahmen. Zu
  6. Alle Schulen, die in den letzten Jahren neu errichtet oder kernsaniert wurden, das gilt auch für Gymnasien und Realschulen, wurden barrierefrei gebaut bzw. umgebaut. Alle Räume wurden nach den geltenden Vorgaben für Raumakustik mit entsprechenden Decken ausgestattet. Dies gilt auch für behindertengerechte Toilettenanlagen, angepasste Farbkonzepte und akustische sowie visuelle Pausen-/Warnsignale. Bauliche Standards für die inklusive Beschulung werden im Rahmen des Schulentwicklungsplanes 2015-2019 entwickelt. Am Beispiel der Sanierung der Neuen Wallschule, einer künftig inklusiv arbeitenden Grundschule in Sachsenhausen, war das regionale Beratungs- und Förderzentrum Wallschule in die Planung mit einbezogen. Zu
  7. Mit der Einrichtung der Modellregion wird die Möglichkeit eröffnet, sonderpädagogische Lehrkräfte an die allgemeinen Schulen zu lenken, um dort die inklusive Unterrichtung auszubauen und mit weiterem Fachpersonal multiprofessionell zu unterstützen. Damit sind vielfältige Umsteuerungsprozesse und Herausforderungen verbunden. Diese Veränderungen werden schrittweise, in regionaler Perspektive und gemeinsam mit den Beteiligten angegangen. Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen bildet hierfür den grundlegenden vertraglichen Rahmen. Die genauen Umsetzungsschritte werden innerhalb dieses Rahmens in der Gesamtkonzeption partizipativ erarbeitet und unterliegen einer ständigen Reflektion und Weiterentwicklung. Insofern wird der Modellzeitraum von fünf Jahren ein Entwicklungszeitraum sein, in dem die inklusive Schullandschaft in Prozessschritten weitergebaut wird. Perspektivisch geht es um alle Bildungsregionen und Stadtteile. Aufgrund der Größe und der Prosperität der Schullandschaft Frankfurts sowie der Komplexität der inklusiven Schulentwicklung wird ein sukzessives Vorgehen als angemessen erachtet. Zu
  8. Mit der Einführung der Modellregion zum Schuljahr 2015/16 werden sich nach und nach die Strukturen und Zuständigkeiten der regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) ändern. In einem ersten Schritt wird beabsichtigt, die rBFZ in den Bildungsregionen Süd und West an regionale Koordinationsplattformen Inklusion anzugliedern. Für diesen Entwicklungsprozess richten das Staatliche Schulamt und der Schulträger im Rahmen der Gesamtkonzeption eine gemeinsame Konzeptgruppe ein, die die ganzheitliche Weiterentwicklung der inklusiven Bildung, Förderung und Unterrichtung in der Modellregion berät und unterstützt. Siehe auch die Ausführungen in Punkt
  9. Zu
  10. Die Stadt Frankfurt am Main wurde als eine von sechs Schulträgern in die Pilotphase für den Pakt für den Nachmittag durch das Land Hessen aufgenommen. Eine erste Umsetzungsphase startet zum Schuljahr 2015/16. Der Implementierungsprozess des Paktes für den Nachmittig hat aktuell dazu geführt, dass für diese sechs Schulträger das ursprüngliche Bewerbungsverfahren nach den Profilen 1 bis 3 ausgesetzt ist. Zum Schuljahr 2015/16 haben 25 Grundschulen die Möglichkeit, sich zu bewerben. Für die Aufnahme entscheidend sind die Bewerbung der Schule und die Beschlüsse der schulischen Gremien, der Gesamt- und der Schulkonferenz. Der Pakt für den Nachmittag sieht ein verlässliches Angebot gemeinsam durch Schule und Schulträger von 07:30 - 17:00 Uhr an fünf Tagen für alle Schülerinnen und Schüler, die dies wünschen, vor. Für weiterführende Schulen ist derzeit kein Bewerbungsverfahren durch das Land Hessen in Planung, da der Schwerpunkt auf Grundschulen liegt. Ein Ausbau nach Profil 3 bedeutet für alle Schülerinnen und Schüler Pflichtunterricht am Nachmittag. Dies entspricht dem System der gebundenen Ganztagsschule und unterscheidet sich somit von Profil 1 und
  11. Zu
  12. Die Überlegungen zur besonderen Förderung von ganztägig und inklusiv arbeitenden Schulen werden Eingang finden in den Entwicklungsprozess der Gesamtkonzeption. In diesem Zusammenhang wird zu prüfen sein, wie die langjährigen Erfahrungen der bestehenden GU-Schulen berücksichtigt und deren strukturelle Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden können.Nebenvorlage: Antrag vom 09.03.2015, OF 508/7 Antrag vom 13.04.2015, OF 915/9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2014MM 161Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 15. Oktober 2014NRNR 1045Erfolgreiche Inklusion braucht InfrastrukturSTVV-Antrag · SPD
  3. 20. Februar 2015Sie sind hier
    BB 78Erfolgreiche Inklusion braucht Infrastruktur
    Magistratsbericht
  4. 9. März 2015OFOF 508/7Auslaufende sozialpädagogische Projekte in den SchulenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  5. 10. März 2015VV 1283Auslaufende sozialpädagogische Projekte in den SchulenAnfrage
  6. 13. April 2015OFOF 915/9InklusionOrtsbeiratsantrag · CDU
  7. 23. April 2015VV 1327InklusionAnfrage
  8. 15. Juni 2015STST 838Auslaufende sozialpädagogische Projekte in den SchulenStellungnahme
  9. 3. August 2015Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1129InklusionStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf27 Beratungen
KAV
Sitzung 26 · 09.03.2015
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 13
Sitzung 39 · 10.03.2015
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 39 · 10.03.2015
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage B 78 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDULinkeFDP
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

OBR 16
Sitzung 38 · 10.03.2015
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneWBESPD
Ablehnung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 40 · 10.03.2015
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 39 · 10.03.2015
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 42 · 10.03.2015
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Auskunftsersuchen V 1283 2015 1. Die Vorlage B 78 dient unter Hinweis auf V 1283 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 508/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
FDP
zu 2)
Zustimmung:
SPDFarbechteFDPFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
GrüneREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. SPD, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); GRÜNE und REP (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 40 · 12.03.2015
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
LinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

OBR 8
Sitzung 39 · 12.03.2015
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 SPD
Ablehnung:
1 SPDGrüneLinkeFraktionslos
zu Rest)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu Ziffer 5. der Vorlage: CDU und 3 SPD gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Zurückweisung) zum Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 39 · 13.03.2015
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 42 · 13.03.2015
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 39 · 16.03.2015
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 39 · 16.03.2015
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 40 · 17.03.2015
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 39 · 19.03.2015
TO II, TOP 7
Beraten
a) Die Vorlage B 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 39 · 20.03.2015
TO I, TOP 30
Beraten
Die Vorlage B 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 27 · 24.03.2015
TO I, TOP 1
Beraten
Die Beratung der Vorlage B 78 wird zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 2
Sitzung 43 · 20.04.2015
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 40 · 23.04.2015
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Auskunftsersuchen V 1327 2015 1. Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 915/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDU4 GrüneSPDLinkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
1 Grüne
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, 4 GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 40 · 24.04.2015
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 39 · 27.04.2015
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 28 · 18.05.2015
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 78 wird nicht zur Kenntnis genommen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 40 · 01.06.2015
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 41 · 06.07.2015
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 42 · 14.09.2015
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 78 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 43 · 05.10.2015
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 78 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPD
Ablehnung:
BFFRömer
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Kenntnis)FDP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD gegen BFF und RÖMER (= Kenntnis); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 13.10.2015
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 78 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPBFFRömer
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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