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Inklusion
Vorlagentyp: STMagistrat
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1129
Betreff: Inklusion
- Schülerinnen und Schüler, die über eine Hochbegabung verfügen bzw. besonders begabt sind, haben die Möglichkeit, eine Hochbegabtenförderung zu erhalten. In Frankfurt am Main sind bestimmte Schulen, die über eine besondere Kompetenz und über spezifische Angebote auf dem Gebiet der Hochbegabtenförderung verfügen, vom Hessischen Kultusministerium mit dem "Gütesiegel Hochbegabtenförderung" ausgezeichnet. Diese Schulen müssen u.a. folgende Kriterien erfüllen: Förderkonzept als Bestandteil des Schulprogramms, Entwicklung begabungsbezogener individueller Förderpläne, Beratung von Eltern, Zusammenarbeit mit kompetenten außerschulischen Partnern, Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer, Evaluation der ergriffenen Maßnahmen. Folgende Frankfurter Schulen wurden mit einem Gütesiegel ausgezeichnet: Engelbert-Humperdinck-Schule (Grundschule im Westend), Ernst-Reuter-Schule II (IGS in Niederursel), Friedrich-List-Schule (Grundschule in Nied), IGS Nordend, Isaak-Emil-Lichtigfeld-Schule (Grund- und weiterführende Schule im Nordend). Darüber hinaus ist das Hochbegabtenzentrum (HBZ) der Volkshochschule Frankfurt am Main zu benennen. Das HBZ ist Anlaufstelle für hochbegabte und besonders begabte Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer. Es informiert Eltern zu Diagnose und Fördermöglichkeiten und unterstützt sie bei der Suche nach Ansprechpartnern bei spezifischen Herausforderungen und Problemen in Schule oder Familie. Das HBZ bietet Hochbegabten und an speziellen Themen besonders interessierten Kindern und Jugendlichen ein passgenaues Kursangebot an, das nachmittags, am Wochenende und auch in den Ferien stattfindet. Ziel ist sowohl die kognitive als auch die soziale und emotionale Förderung hochbegabter Kinder und Jugendlichen im Alter von vier bis achtzehn Jahren. Das HBZ der Volkshochschule hat seinen Sitz im Mehrgenerationenhaus in der Idsteiner Straße.
- Die regionalen Beratungs- und Förderzentren sind laut § 53, Abs. 2 Hessisches Schulgesetz sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren. Sie erfüllen ausschließlich Aufgaben im Bereich der Sonderpädagogik. Dies ist auch in der entsprechenden Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) festgelegt. Hochbegabte Kinder zählen nicht zum Aufgabenbereich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2015BB 78Erfolgreiche Inklusion braucht InfrastrukturMagistratsbericht
- 13. April 2015OFOF 915/9InklusionOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. April 2015VV 1327InklusionAnfrage
- 3. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1129InklusionStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab