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Boom bei Nachbarschaftsläden

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren14 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.09.2009, B 742

Betreff: Boom bei Nachbarschaftsläden Vorgang: A 954 GRÜNE Zu 1.: Beobachtungen des Magistrats -Stadtplanungsamt- bestätigen, dass vermehrt so genannte Nachbarschaftsläden in leer stehende Einzelhandelsflächen v.a. in den Stadtteillagen einziehen. Dies sind keine Einzelfälle, sondern entsprechen branchentypischen Vorgehensmechanismen. D. h. in solchen Fällen werden bereits vorhandene und bisher schon zur Nahversorgung genutzte städtebaulich integrierte und auch hinsichtlich der Aufenthaltsqualität geeignete Standorte weiterhin genutzt (siehe auch Antwort zu 3). Von Seiten des Magistrats -Wirtschaftsförderung Frankfurt- werden in den einzelnen Stadtteilen leer stehende Einzelhandelsflächen erfasst und als Einzelhandelsstandorte möglichen neuen Nutzern angeboten. Beispiel "Smart - Laden" der Werkstatt Frankfurt in Eckenheim.

Zu 2.: Grundsätzlich sind Einzelhandelsflächen wie Nachbarschaftsläden unterhalb der Schwellenwerte zum großflächigen Einzelhandel, insbesondere, wenn sie der Quartiersversorgung dienen, in allen Baugebietstypen gemäß BauNVO allgemein zulässig. Selbst in reinen Wohngebieten i. S. d. § 3 BauNVO können diese ausnahmsweise zugelassen werden. Im Rahmen der Bauberatungs- und Baugenehmigungspraxis werden diese Einzelhandelseinrichtungen immer dann befördert, wenn sie den Zielen des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes entsprechen. Darüber hinaus werden sie als isolierter Betrieb zur Versorgung in der Fläche von Wohnquartieren in der Regel als faktisch und rechtlich unkritisch bewertet. Über die Weiterentwicklung der Einzelhandels- und Zentrenstruktur können nur Angebote an Investoren und Einzelhandelsbetriebe gemacht werden. Diese Unternehmen entscheiden über Investitionen, Standortwahl, Preisfestsetzung, Geschäftsmodell und -entwicklung, Produktpalette und Personalpolitik der jeweiligen Firma. Darüber hinaus ist das Einkaufsverhalten der Konsumenten von großem Einfluss auf die Entwicklung von Einzelhandelsbetrieben und Einkaufslagen. Erfahrungen in der Einzelhandels- und Stadtentwicklung zeigen auf, dass fast alle Lebensmittelanbieter verschiedene Marktformen anbieten (auch so genannte Nachbarschaftsläden), die sich alle an die Einwohnerzahlen vor Ort anpassen. Die Stadt Frankfurt am Main bietet aufgrund ihrer polyzentralen Struktur der Versorgungszentren und mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung ihrer Versorgungszentren. Ein Hauptziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Frankfurt am Main ist der Erhalt des umfangreichen Besatzes mit Zentren verschiedener Hierarchien. Die in verschiedenen Versorgungszentren bestehende Not, dass in integrierter Lage großflächigere Standorte für erforderliche "Frequenzbringer" nur schwer mobilisierbar sind, beinhaltet gleichzeitig auch die Chance zur Ansiedlung kleinflächigerer Angebotstypen (siehe auch Punkt 1).

Zu 3.: Es ist bekannt, dass kleine Nachbarschaftsläden in innerstädtischen Lagen bestehen. Sie haben es allerdings zunehmend schwerer, sich im Wettbewerb zu behaupten, weil auch hier eine "Abstimmung der Verbraucher mit den Füßen" stattfindet. Daher ist ihre Zahl in solchen innerstädtischen Lagen deutlich abnehmend. Über die Entwicklung im Einzelhandel entscheiden nicht nur die sich verändernden Strukturen, sondern maßgeblich das Einkaufsverhalten der Konsumenten. Dies führt nicht immer zu öffentlich gewünschten Ergebnissen. Unabhängig davon wird der Magistrat -Wirtschaftsförderung Frankfurt- bei der Standortberatung solche Leerstände mit einbeziehen. Dennoch trifft zumindest in den Stadtteilen die unter Ziffer 1 beschriebene Beobachtung zu, dass Nahversorger in Ladenlokale gehen, die sich für Hauptfilialisten als zu klein erweisen. Diese werden oftmals auf franchise-basis betrieben. Beispiele lassen sich in Frankfurt am Main in fast allen Stadtteilen finden, so in Fechenheim, Kalbach, Rödelheim, Nieder-Eschbach Mitte, in der Nordweststadt und City West sowie im Ben-Gurion-Ring und Rebstock-Park.

Zu 4.: Unstrittig ist, dass die Aufenthaltsqualität für die Attraktivität von Geschäftslagen sehr wichtig ist, v. a. dann, wenn der gesamte städtebauliche Kontext berücksichtigt wird. Die Möglichkeiten einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Rahmen von umfänglichen Umgestaltungen des öffentlichen Raumes sind jedoch durch die finanziellen Ressourcen und bei aktuell über 4.800 Geschäften im Stadtgebiet von Frankfurt am Main begrenzt. Insofern kann dies nicht für alle vorhandenen bzw. potenziellen Geschäftslagen erfolgen. In welchen Versorgungszentren dies vordringlich ist, ist bereits im Einzelhandels- und Zentrenkonzept (vgl. M 51, § 4608 2008) aufgezeigt. Im Rahmen von Einzelmaßnahmen im öffentlichen Raum (Projekte des Schöneren Frankfurt, des Stadtumbaus bzw. der Stadterneuerung) sowie von notwendigen Grunderneuerungsmaßnahmen von Straßen ist stets die Verbesserung der Aufenthaltsqualität ein wichtiges Ziel, auch unter Gesichtspunkten des Einzelhandels. Häufig handelt es sich um Bereiche mit zahlreichen konkurrierenden Nutzungen und Ansprüchen, die gegeneinander abgewogen werden müssen (bspw. einerseits Möglichkeit für Kurzzeitparken und andererseits Aufweitung von Gehwegbereichen und Begrünung durch Bäume). Insofern ist immer eine planerische Betrachtung des Einzelfalles erforderlich. Verbesserung von Aufenthaltsqualitäten sind bspw. in den nachfolgenden Bereichen in Planung bzw. durchgeführt: Zeil, Sandweg, Schillerstraße und Hauptwache sowie für den Bereich Am Wendelsgarten (Bonames) sowie Buchrainplatz (Oberrad).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Juni 2009AA 954Boom bei NachbarschaftslädenSTVV-Anfrage · GRÜNE
  2. 4. September 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 742Boom bei Nachbarschaftsläden
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf14 Beratungen
OBR 7
Sitzung 36 · 15.09.2009
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 36 · 22.09.2009
TO II, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 35 · 24.09.2009
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 34 · 25.09.2009
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 35 · 25.09.2009
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 36 · 25.09.2009
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 34 · 28.09.2009
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 35 · 29.09.2009
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 3
Sitzung 37 · 01.10.2009
TO II, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 2
Sitzung 38 · 26.10.2009
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 40 · 26.10.2009
TO II, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 38 · 27.10.2009
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 35 · 02.11.2009
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 35 · 03.11.2009
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 742 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

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