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Stromerzeugung an der Nidda

Vorlagentyp: B
137 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 73

Betreff: Stromerzeugung an der Nidda Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.11.2011, § 824 - NR 86/11 SPD - Im Auftrag des Amtes für Stadtentwässerung hat die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH in 2010 eine Machbarkeitsstudie zur Wasserkraftnutzung an den Nidda-Wehren Eschersheim und Rödelheim erstellt. Diese Studie wurde im Sommer 2011 von der Mainova AG insbesondere unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit gegengeprüft. Die beiden Wehranlagen sind im Wesentlichen baugleich. Sie bestehen aus zwei mit Stauklappen versehenen Wehrfeldern von je 9 m Breite, die bei Hochwasser komplett gelegt werden können und somit derzeitig einen Hochwasserschutz ohne Ausuferung sicherstellen. Das Wehr in Rödelheim grenzt direkt an den Brentanopark und liegt in einem zur Naherholung genutzten Gebiet. Für die Fischdurchgängigkeit soll der Mühlengraben als Fischwechselanlage dienen. Der Wehrstandort in Eschersheim befindet sich am Eschersheimer Freibad. Ebenfalls in unmittelbarer Nähe liegen eine Gartenanlage sowie ein Restaurant und ein Camping-Platz. Die Fischdurchgängigkeit soll mittels des Urselbaches sichergestellt werden. Die Machbarkeitsstudie zur Wasserkraftnutzung an den Wehren Eschersheim und Rödelheim besteht neben der bereits aufgeführten Beschreibung der baugleichen Wehre zusätzlich aus den folgenden Inhalten: - Beschreibung möglicher Wasserkraftmaschinen (Kaplanturbine, Wasserkraftschnecke) - Darstellung des Wasserdargebots und der Fallhöhen - Berechnung des elektrischen Jahresarbeitsvermögens - Kostenermittlung und Wirtschaftlichkeitsrechnung Als Wasserkraftmaschine wurde sowohl die Verwendung von Kaplan-Turbinen als auch die Verwendung von Wasserkraftschnecken geprüft. An beiden Wehrstandorten wird aufgrund der folgenden Vorteile der Einsatz von Wasserkraftschnecken bevorzugt: - Geringerer baulicher Aufwand und Platzbedarf - Geringere Investitionskosten und lange Lebensdauer - Geringe Drehzahl: Kein Feinrechen notwendig und Fischdurchgängigkeit gewährleistet Die Wasserkraftanlagen sollen dabei am Wehr in Rödelheim sowie am Wehr in Eschersheim als Buchtenkraftwerk ausgeführt werden und in die Mittelspannungsebene einspeisen. Die Fischdurchgängigkeit soll infolge der Renaturierungsmaßnahmen an beiden Standorten sichergestellt sein. Die folgende Tabelle listet die technischen Daten für die Wasserkraftnutzung an den beiden Wehren bei Einsatz von Wasserkraftschnecken auf. Dabei wird der mittlere Abfluss der Nidda an den beiden Wehrstandorten infolge der notwendigen Lockströmung der Fischwechselanlagen (Mühlengraben beim Wehr Rödelheim und Urselbach beim Wehr Eschersheim) auf jeweils ca. 10 m3/s reduziert. Kennzahlen Wehr Rödelheim Wehr Eschersheim Mittlerer Abfluss (MQ) [m3/s] 13 (10 bei Lockströmung) 12 (10 bei Lockströmung) Fallhöhe bei MQ [m]

2,76 2,13 Elektrische Leistung [kW] 215 185 Elektrische Jahresarbeit [kWh] 875.000 810.000 Bei Einsatz von Wasserkraftschnecken ergeben sich die Gesamtinvestitionen (ohne MwSt.) inklusive der Nebenkosten und Wiederherstellungsarbeiten wie folgt: - Investition Wasserkraftanlage Wehr Rödelheim: ca. 1.100.000 € - Investition Wasserkraftanlage Wehr Eschersheim: ca. 1.200.000 € Neben den Investitionskosten hätte die Wasserkraftnutzung an den beiden Wehrstandorten zusätzlich laufende Betriebskosten zur Folge. Die Nutzungsdauer der Wasserkraftanlagen wird mit 40 Jahren angenommen. Dem stehen für den Zeitraum von 20 Jahren laufende Erlöse durch die EEG-Vergütung gegenüber, nach Auslaufen der EEG-Förderung, muss der erzeugte Strom an der Strombörse vermarktet werden. In der folgenden Tabelle werden die Investitionskosten sowie die jährlichen Betriebskosten und EEG-Einnahmen für die einzelnen Wehrstandorte aufgezeigt: Kennzahlen Wehr Rödelheim Wehr Eschersheim Investitionskosten [€] (ohne MwSt.) 1.100.000 1.200.000 Betriebskosten [€/a] 50.000 55.000 EEG-Einnahmen [€/a] 110.000 105.000 Keine Berücksichtigung bei den Investitionskosten in der Studie fanden bislang Kosten für die Wehrsanierung, die Fischpässe sowie für die Verlegung vorhandener Fußgängerbrücken und Leitungen. Die Mainova AG kommt auf Basis der aufgeführten Kosten und Erlöse zu dem Schluss, dass die Stromerzeugung an den genannten Wehrstandorten unter Berücksichtigung der Vorgaben und Richtlinien der Mainova AG bezüglich Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Projektbewertungen nicht wirtschaftlich zu realisieren ist. Am 14.09.2011 wurde in der Aufsichtsratsitzung der Mainova AG beschlossen, dass das Thema Wasserkraft an der Nidda nicht weiter zu verfolgen ist. Der Magistrat ist der Ansicht, dass der genannte Stromertrag in einer solch geringen Größenordnung liegt, dass in Abwägung mit den Zielen der Gewässerschutzes gemäß der Wasserrahmenrichtlinie eine Stromerzeugung an der Nidda zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main in keiner Weise zwingend erforderlich ist.Nebenvorlage: Antrag vom 14.03.2012, NR 266

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. November 2009BB 978WasserkraftwerkeMagistratsbericht
  2. 7. September 2011NRNR 86Stromerzeugung an der NiddaSTVV-Antrag · SPD
  3. 10. Februar 2012Sie sind hier
    BB 73Stromerzeugung an der Nidda
    Magistratsbericht
  4. 14. März 2012NRNR 266Strom aus der Nidda ermöglichenSTVV-Antrag · SPD
  5. 16. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 137 WochenBB 316Strom aus der Nidda ermöglichenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 7
Sitzung 10 · 20.03.2012
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 9 · 22.03.2012
TO I, TOP 33
Beraten
a) Die Vorlage B 73 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 9 · 22.03.2012
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 10 · 19.04.2012
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 73 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 9 · 24.04.2012
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 266 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein höchstmöglicher Fischschutz zu gewährleisten ist.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Sonstige:
Freie Wähler (B 73 = Kenntnis, NR 266 = Ablehnung)NPD (B 73 = Kenntnis, NR 266 = Ablehnung)REP (B 73 = Kenntnis, NR 266 = Ablehnung)Piraten (B 73 = Kenntnis, NR 266 = Annahme ohne Zusatz)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, NPD und REP (B 73 = Kenntnis, NR 266 = Ablehnung) Piraten (B 73 = Kenntnis, NR 266 = Annahme ohne Zusatz)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 03.05.2012
TO II, TOP 41
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 266 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein höchstmöglicher Fischschutz zu gewährleisten ist.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenNPDREP
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPPiratenFreie WählerNPDREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Ablehnung)

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