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Beim Pilotprojekt Nahmobilität Nordend auch Verkehrssicherheit für blinde Menschen gewährleisten

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.08.2009, B 730

Betreff: Beim Pilotprojekt Nahmobilität Nordend auch Verkehrssicherheit für blinde Menschen gewährleisten Vorgang: A 933 FAG Zu 1. und 2. Anfänglich wurden im Rahmen des Pilotprojekts Nahmobilität Nordend an folgenden Standorten Gehwegnasen mit Nullabsenkung und 30 cm breiten Bodenindikatoren (Rillenplatten) gebaut: - Glauburgstraße / nördliche Humboldtstraße - Glauburgstraße / Weberstraße - Glauburgstraße / nördliche Gluckstraße - Rohrbachstraße / Martin-Luther-Straße - Bornheimer Landstraße / Burgstraße / Elkenbachstraße - Eckenheimer Landstraße / Hermannstraße / Koselstraße - Oeder Weg / Mittelweg Damit wurden vor allem für mobilitätseingeschränkte Menschen Verbesserungen erreicht. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass für blinde Menschen bei einer Nullabsenkung trotz Bodenindikatoren der Übergang vom Gehweg zur Straße nicht eindeutig wahrnehmbar ist. Vor diesem Hintergrund wurden die Gehwegnasen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit erneut geprüft und festgelegt, dass bei allen neu zu bauenden Gehwegnasen 3 cm hohe Bordsteinkanten im Bereich der Straßenquerungen vorzusehen sind. An folgenden Standorten wurden Gehwegnasen mit einer 3 cm Bordsteinkante gebaut: - Glauburgstraße / südliche Humboldtstraße - Glauburgstraße / südliche Gluckstraße - Glauburgstraße / Lortzingstraße - Eckenheimer Landstraße / Adlerflychtstraße - Bornwiesenweg / Lersner Straße / Baustraße Von einer nachträglichen Anhebung der Bordsteine bereits gebauter Gehwegnasen wird abgesehen, da der Aufwand hierfür dem eines Neubaus entsprechen würde. Unabhängig davon werden bei allen Gehwegnasen 60 cm breite Rillenplatten eingebaut bzw. nachträglich auf 60 cm verbreitert.

Zu 3. Die Planungen wurden innerhalb der AG Umsetzung zwischen den zuständigen Fachämtern und Mitgliedern des Ortsbeirats 3 abgestimmt.

Zu 4. Im Rahmen des Pilotprojekts sollen in den Jahren 2009 und 2010 insbesondere an folgenden Standorten Gehwegnasen gebaut werden: - Oeder Weg / Wolfsgangstraße - Oeder Weg / Lersnerstraße - Musikantenweg / Herderstraße / Thomasiusstraße - Musikantenweg / Hegelstraße - Sandweg / Baumweg / Königswarterstraße Bei allen Überwegen der neuen Gehwegnasen werden die Bordsteine zu 50 % in einer Höhe von 3 cm eingebaut (mit Rillenplatten in Laufrichtung) und zu 50 % auf Null abgesenkt (mit Rillenplatten quer zur Laufrichtung), siehe auch Ausführungen zu 7.,8. und 9.

Zu 5. Die Rillenplatten werden in einer Breite von 60 cm verlegt. Dabei zeigen die Rillen an der Querungsstelle für Blinde und Sehbehinderte in Laufrichtung und vor dem Abschnitt mit Nullabsenkung quer zur Laufrichtung, siehe auch Ausführungen zu 7., 8. und 9.

Zu 6. Mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen, der Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte und den zuständigen Fachämtern (66, 66A, 36) fanden mehrere Abstimmungsgespräche statt. Dabei wurde für die Gehwegnasen, die bereits gebaut waren, festgelegt: - Die Rillenplatten werden auf 60 cm verbreitert - Die Nullabsenkung lässt sich mit vertretbarem Aufwand nicht beseitigen - Bei zukünftigen Nasen werden 3 cm Absenkungen gebaut - An der Kreuzung Eckenheimer Landstraße / Hermannstraße / Koselstraße wird die Akustik der Signalanlage in Absprache mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund verändert Zwischen dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen (BSBH) sind regelmäßige Treffen mit dem Straßenverkehrsamt vereinbart. An diesen Treffen wird auch die Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte teilnehmen.

Zu 7., 8. und 9. Zwischenzeitlich liegt ein zwischen den Fachämtern und den Interessenverbänden abgestimmter Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt" vor. Grundlage dafür ist der Leitfaden des Landes "Unbehinderte Mobilität". An allen Querungsstellen ist jeweils eine "getrennte Führung" vorgesehen: Eine Hälfte der Furt wird mit einer 3-4 cm Kante versehen, die andere Hälfte wird auf Null abgesenkt. Die gesamte Furtbreite wird mit Bodenindikatoren versehen: 60cm Rillenplatten, in Laufrichtung an der Querungsstelle für Sehbehinderte und quer zur Laufrichtung vor dem Abschnitt mit Nullabsenkungen. Die Zuführung erfolgt über einen 60 cm breiten Streifen mit Noppenplatten. An signalgeregelten Furten steht der Signalmast in der Mitte der Furt. An der Abstimmung des Arbeitsplanes "Barrierefreiheit für Frankfurt" waren alle maßgeblichen Fachstellen (BSBH, Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte, FBAG und die Behindertenbeauftragte) sowie die betroffenen Fachämter (66, 66A, 61 und 36) beteiligt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Mai 2009AA 933Beim Pilotprojekt Nahmobilität Nordend auch Verkehrssicherheit für blinde Menschen gewährleistenSTVV-Anfrage · FAG
  2. 28. August 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    BB 730Beim Pilotprojekt Nahmobilität Nordend auch Verkehrssicherheit für blinde Menschen gewährleisten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 3
Sitzung 37 · 01.10.2009
TO I, TOP 36
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 730 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 38 · 29.10.2009
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 730 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 35 · 03.11.2009
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 730 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler gegen FAG (= Zurückweisung)

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