Bordsteinabsenkung Barodapfad/Königswarterstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung betrifft die Absenkung des Bordsteins an der Einmündung des Barodapfades in die Königswarterstraße zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Ziel ist es, die Querung für Fußgänger, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, sicherer und einfacher zu gestalten.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 11 Tage.Warum?
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dort wo der Barodapfad in die Königswarterstraße einmündet, den Bordstein absenken zu lassen.
Begründung
Der Bordstein soll an dieser Stelle abgesenkt werden, damit die Querung der Königswarterstraße barrierefrei möglich ist. Die derzeitige Höhe der Bordsteinkante erschwert beziehungsweise verhindert insbesondere für Personen im Rollstuhl oder mit Rollator ein sicheres und selbstständiges Überqueren der Straße (siehe Foto). Von dieser Situation sind unter anderem die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenresidenz Gesellschaft für Dienste im Alter mbH (GDA) am Zoo betroffen, die diesen Weg regelmäßig nutzen. Darüber hinaus wird die Querungsstelle auch von Familien, beispielsweise mit Kinderwagen oder mit Kindern, häufig genutzt. Durch eine Bordsteinabsenkung könnte die Zugänglichkeit und Verkehrssicherheit an dieser Stelle für alle Fußgängerinnen und Fußgänger verbessert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. August 2026OFOF 52/4Bordsteinabsenkung Barodapfad/KönigswarterstraßeOrtsbeiratsantrag · Linke
- 18. August 2026Sie sind hierOMOM 398Bordsteinabsenkung Barodapfad/KönigswarterstraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats