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Beim Pilotprojekt Nahmobilität Nordend auch Verkehrssicherheit für blinde Menschen gewährleisten

Vorlagentyp: AFAG
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 12.05.2009, A 933

Betreff: Beim Pilotprojekt Nahmobilität Nordend auch Verkehrssicherheit für blinde Menschen gewährleisten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.08.2009 Für die Umsetzung des Pilotprojekts "Nahmobilität Frankfurter Nordend" wurde im November 2006 ein "Handlungskonzept" fertig gestellt, in dem selbstverständlich auch die Sicherheits- und Orientierungsbelange blinder und sehbehinderter Menschen im öffentlichen Raum berücksichtigt werden. Eine Grundlage für die Schaffung der Barrierefreiheit im Pilotprojekt Nordend ist auch der Hessische Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" von 2006. In ihm wird u. a. empfohlen, dass beim Fußwegenetz immer eine 3 cm hohe Bordsteinkante als Orientierung für blinde Personen bei Straßenüberquerungen erhalten bleibt. Diese Bordsteinkante ist mit dem Blindenstock ertastbar und signalisiert, wo eine gefährliche Straße beginnt und wo sie aufhört. Auch Blindenhunde sind auf Bordsteinkanten trainiert. Sie nehmen keine Rillenplatten (taktiles Leitsystem) als Signal für eine Straßenverkehrsgefährdung wahr. Die 3 cm Höhe der Bordsteinkanten stellen gegenüber den Rollis, für die die Nullabsenkung vorteilhaft ist, einen Kompromiss dar. Es gibt bauliche Lösungen, bei Fußwegübergängen beides vorzusehen. Diese sind im Hessischen Leitfaden zwar beispielhaft aufgeführt, gelten aber nicht als Norm. Im Pilotprojekt Nordend sollen Lösungen beim Fußwegenetz gefunden werden, die für blinde und sehbehinderte Menschen nicht gefährlich sind. Da im Rahmen des Pilotprojekts dennoch einige Übergänge (sog. "Nasen") über die ganze Abrundung mit Nullabsenkung gebaut worden sind, wurden diese zur besseren Orientierung zusätzlich mit 30 cm breiten, weißen Rillenplatten versehen. Nach Kritik durch den Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) wurden zur besseren Ertastung 60 cm breite Rillenplatten verlegt. Die Forderung nach einer Bordsteinkantenhöhe von 3 cm als Sicherheitsstandard für blinde Menschen gemäß der DIN-Norm 18024 bleibt jedoch bestehen. Eine der ersten "Nasen" des Pilotprojekts "Nahmobilität Frankfurter Nordend" war der Bereich Glauburgstraße / Humboldtstraße. Durch die - entgegen dem Handlungskonzept - dort gebaute Nullabsenkung kam es zu einem Beinahunfall zwischen einem Auto und einer blinden Person. Trotzdem ist diese Nullabsenkung bislang geblieben. Am kürzlich umgebauten, wieder auf Null abgesenkten Übergang Adlerflycht-straße/Eckenheimer Landstraße hat die Kritik blinder Menschen gefruchtet: Am 04.05.2009 wurde der Asphaltstreifen parallel zum Bordstein abgefräst, sodass durch diese Absenkung eine 3 cm hohe Bordsteinkante erreicht wurde. Das Projekt Nahmobilität Nordend hat Pilotcharakter für das Frankfurter Fußwegenetz und wird ggf. als Referenz über Frankfurt hinaus dienen, bei dem auch die Beachtung der Normen und Standards zur unbehinderten und sicheren Mobilität für blinde und sehbehinderte Menschen im Mittelpunkt steht. Wir fragen das Verkehrsdezernat:

  1. Welche Fußwegübergänge ("Nasen") im Nordend wurden im Rahmen des Pilotprojekts so umgebaut, dass die 3 cm Höhe der Bordsteinkante eingehalten wurde? (Mit der Bitte um genaue Auflistung der "Nasen"!)
  2. Bei welchen Fußwegübergängen wurde im Rahmen des Pilotprojekts eine Nullabsenkung gebaut? (Mit der Bitte um genaue Auflistung) Wird bei diesen nachträglich eine Bordsteinhöhe von 3 cm geschaffen? Wenn ja, bitten wir um Terminangaben. Wenn nein, weshalb nicht?
  3. Welches verantwortliche städtische Amt hat beim Bau der "Nasen" die Vorgaben des Handlungskonzepts Nahmobilität (3 cm Bordsteinkantenhöhe) nicht beachtet?
  4. Welche "Nasen" werden im Rahmen des Pilotprojekts 2009 und 2010 noch gebaut und mit welcher Bordsteinkantenhöhe?
  5. Welches taktile Leitsystem wird - in Abstimmung mit dem BSBH - an den Fußwegübergängen zusätzlich verlegt, die 30, 60 oder 90 cm Rillenplatten?
  6. Welche Ortstermine fanden in Anbetracht der fehlenden 3 cm Bordsteinkantenhöhe wann und mit wem und mit welchem Ergebnis statt?
  7. Welche genauen Vereinbarungen zu Sicherheits- und Orientierungsstandards (Leitsystem) im Fußwegenetz wurden im Rahmen des Pilotprojekts Nahmobilität im Nordend zwischen Verkehrsdezernat, BSBH (Eschersheimer Landstr. 80, 60322 Ffm) und der Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte (Adlerflychtstr. 8, 60318 Frankfurt) bislang getroffen? Finden im Prozess der Beteiligung zwischen diesen Partnern regelmäßige Arbeitsgespräche mit Tagesordnung, Protokollen und verbindlichen Zusagen statt?
  8. Welche bauliche Ausführung wurde für Ampelübergänge im Rahmen des Pilotprojekts vereinbart?
  9. Wie ist die Stabsstelle Barrierefreiheit (Behindertenbeauftragte) unterstützend für die Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen beteiligt und welche Stellungnahme (im Wortlaut) liegt von ihr im Rahmen des Pilotprojekts bezüglich der Bordsteinkanten und Ampelübergänge vor?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Mai 2009Sie sind hier
    AA 933Beim Pilotprojekt Nahmobilität Nordend auch Verkehrssicherheit für blinde Menschen gewährleisten
    STVV-Anfrage · FAG
  2. 28. August 2009Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 730Beim Pilotprojekt Nahmobilität Nordend auch Verkehrssicherheit für blinde Menschen gewährleistenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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