Gibt die schwarz-grüne Koalition die "Erklärung von Barcelona" und die Schaffung barrierefreien Wohnraums dem Gespött frei?
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Bericht des Magistrats vom 28.08.2009, B 725
Betreff: Gibt die schwarz-grüne Koalition die "Erklärung von Barcelona" und die Schaffung barrierefreien Wohnraums dem Gespött frei? Vorgang: A 943 FAG Zwischenbericht: Die ABG Holding errichtet ihre Neubauwohnungen nach Maßgabe der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die Anforderungen zur Barrierefreiheit sind in § 43 (2) HBO festgelegt. Demnach ist in jedem Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen eine Etage barrierefrei erreichbar vorzusehen. Die Wohnungen dieser Etage sind rollstuhlgeeignet auszubauen. Diese Regelung gilt für alle Neubauten. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die von der ABG Frankfurt Holding in den letzten Jahren barrierefrei erstellten Wohnungen nicht immer an die entsprechende Zielgruppe vermietet werden konnten. Bei der Vermietung wurde die Erfahrung gemacht, dass sich in Teilen nur wenige Interessenten für diese Wohnungen finden. In Ausnahmefällen, wenn sich kein Mieter gefunden hat, musste, um eine Vermietbarkeit herzustellen, Rückbauten vorgenommen werden. Das betraf z.B. behindertengerechte Sanitärobjekte, die gegen sonst übliche Objekte ausgetauscht wurden. Um künftig solche Rückbauten zu vermeiden und Mehrkosten zu sparen, hat die ABG Frankfurt Holding gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt vereinbart, dass im Hause der ABG Holding eine Vermittlungsstelle für barrierefreie Wohnungen eingerichtet wird, die eng mit der Behindertenbeauftragten der Stadt zusammenarbeiten soll, um so künftig barrierefreie Wohnungen gezielter an behinderte Personen zu vermitteln. Ferner kooperiert die ABG Holding mit dem vdk, Verband der Kriegsopfer, um behinderten Menschen gezielt, die im Einzelfall notwendigen Anpassungen an ihre Wohnung zu ermöglichen. Dies wird durch Einzelfallberatung vor Ort unterstützt. Die unter Punkt 2. erbetene Auflistung der zu errichtenden barrierefreien Wohnungen kann von der ABG Holding mit einem vertretbaren Aufwand nicht geleistet werden. Der Magistrat verweist hier nochmals auf die Bestimmungen gemäß § 43 (2) HBO. Im sozialen Wohnungsbau wird in den Landesrichtlinien bei Erdgeschosswohnungen und sofern das Gebäude mit einem Aufzug versehen ist bereits verbindlich die Barrierefreiheit gefordert. Die Freiräume und die Zubehörräume sollen ebenfalls möglichst barrierefrei erreichbar sein (Landesrichtlinie zur sozialen Wohnraumförderung Nr. 4.1). Das Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung greift diese Regelung auf und hat darüber hinaus besondere Maßnahmen des barrierefreien Bauens als Fördervoraussetzung festgelegt. Im Zusammenhang mit der jährlichen Programmanmeldung für den geförderten Wohnungsbau berät das Stadtplanungsamt Investoren verstärkt zu den Wohnwünschen und Bedarfen älterer Bürger in gesamtstädtischer Sicht. In erster Linie werden Wohnungsbaugesellschaften aber auch private Investoren auf die Förderangebote angesprochen und beraten. Zusätzlich liegt mit Beschluss durch die Stadtverordneten vom 11.12.2008 (§ 5071) aktuell eine eigene Richtlinie für Familien- und Seniorengerechten Mietwohnungsneubau vor, die die Möglichkeit bietet, im Neubau durch ergänzende Förderung barrierefreie Wohnungen zu schaffen. Darüber hinaus verweist der Magistrat auf das Landesprogramm zur Beseitigung von baulichen Hindernissen im Bestand. Seit dem Jahr 2002 stellt das Land Hessen jährlich Mittel für die Beseitigung von baulichen Hindernissen in bestehenden Wohnungen zur Verfügung, um behinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, weiterhin in ihren Wohnungen zu verbleiben. Das Programm ist mit Mitteln in Höhe von 1 Mio € ausgestattet. Im Übrigen werden durch alle an Bauvorhaben beteiligten Ämter die Leitlinien für barrierefreie Ausgestaltung von und an Gebäuden sowohl bei der Planung wie bei der Ausführung berücksichtigt und eingehalten. Dies gilt auch für von der Stadt Frankfurt am Main beauftragte Architekten und Ingenieure.Nebenvorlage: Antrag vom 13.10.2009, NR 1590
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2009AA 943Gibt die schwarz-grüne Koalition die .Erklärung von Barcelona. und die Schaffung barrierefreien Wohnraums dem Gespött frei?STVV-Anfrage · FAG
- 28. August 2009Sie sind hierBB 725Gibt die schwarz-grüne Koalition die "Erklärung von Barcelona" und die Schaffung barrierefreien Wohnraums dem Gespött frei?Magistratsbericht
- 13. Oktober 2009NRNR 1590Gibt die schwarz-grüne Koalition die .Erklärung von Barcelona. und die Schaffung barrierefreien Wohnraums dem Gespött frei?STVV-Antrag · FAG
- 23. April 2010Antwort des Magistrats · nach 48 WochenBB 266Gibt die schwarz-grüne Koalition die "Erklärung von Barcelona" und die Schaffung barrierefreien Wohnraums dem Gespött frei?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Zurückweisung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (B 725 = Kenntnis, NR 1590 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (NR 1590 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (B 725 = Kenntnis, NR 1590 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 725 = Zurückweisung, NR 1590 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP und NPD gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)