Gibt die schwarz-grüne Koalition die .Erklärung von Barcelona. und die Schaffung barrierefreien Wohnraums dem Gespött frei?
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Anfrage vom 19.05.2009, A 943
Betreff: Gibt die schwarz-grüne Koalition die "Erklärung von Barcelona" und die Schaffung barrierefreien Wohnraums dem Gespött frei? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.08.2009 In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2009 fragte die CDU mit der Frage Nr. 1028 danach, wo die stadteigene ABG Holding in den nächsten ein bis zwei Jahren mindestens 600 geförderte Wohnungen bauen werde. Der zuständige Planungsdezernent antwortete, dass 1000 Wohnungen in den nächsten zwei Jahren an 17 Standorten gebaut werden, die Hälfte davon mit Fördermitteln. Auf Nachfrage der FAG-Stadtverordneten Gisela Becker, ob die Wohnungen barrierefrei und rollstuhlgerecht gebaut werden, sah sich der Stadtrat nicht in der Lage, eine definitive Information zu geben. Bei der Frage selbst gab es schallendes Gelächter seitens der schwarz-grünen Koalition, als sei es lächerlich, angesichts fehlendem rollstuhlgerechten Wohnraums in der Stadt die Einhaltung von DIN-Normen beim Neubau von Wohnungen beim zuständigen Dezernenten abzufragen. Im Bericht B 421 vom 07.07.2008, Anlage 1, weist die Behindertenbeauftragte, als Stabsstelle für Barrierefreiheit, in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass es an entsprechendem Wohnraum fehle. Diese kritische Stellungnahme scheint gänzlich ohne Einfluss beim Planungsdezernat zu sein. Es ist auch im Rahmen des Prozesses zur Partizipativen Altersplanung öffentlich seit langem bekannt, dass es in Frankfurt an rollstuhlgerechten Wohnungen fehlt und deshalb das Wohnungsamt kaum rollstuhlgerechte Wohnungen vermitteln kann. Deshalb ist im Sinne der Integration und des Gleichstellungsgesetzes vom Magistrat, insbesondere vom Planungsdezernenten, verbindlich darzustellen, wie er aktiv für rollstuhlgerechte, barrierefreie Wohnungen insbesondere bei Neubauten, aber auch im Altbestand tätig wird oder ob er untätig bleibt. Mit einem Schreiben vom 6. Mai 2009 wurden den Stadtverordneten vom Leiter des Hochbauamts die "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2009" übermittelt, die die Magistratsbeschlüsse, Stadtverordnetenbeschlüsse und Normen widerspiegeln. Außer dem verbindlichen Passivhausstandard bei Neubauten und Sanierungen (Seite 8, Punkt 2Aa),b)) steht unter Punkt 2A.c): "Es ist die DIN 18024 Barrierefreies Bauen - speziell Teil 2 Planungsgrundlagen für öffentlich zugängige Gebäude - einzuhalten (neu: DIN 18030). Außerdem ist das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) zu beachten. Soweit in begründeten Einzelfällen davon abgewichen werden soll, wird dies in der Bau- und Finanzierungsvorlage dargestellt." Des Weiteren steht in dem Schreiben: "Es erfüllt uns zusätzlich mit Stolz, dass das von Architekten des Hochbauamtes auf dem Facility Management Kongress in Frankfurt (21. bis 23. April 2009) vorgestellte Thema "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" preisausgezeichnet wurde. Kriterium für den mit 500 Euro dotierten ersten Preis war die besondere Aktualität und Bedeutung unseres Vortragsthemas für die "Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Bauens." Das klingt stolz und ernsthaft, nicht lächerlich. Die gerade laufende repräsentative Befragung der Generation 50+ zum Wohnen wird den genaueren aktuellen und gewünschten Bedarf an altengerechten, barrierefreien Wohnungen ermitteln. Es ist deutlich billiger, Wohnraum von Anfang an richtig zu planen und zu bauen, als im Bestand später nach BGB § 554a) Barrierefreiheit (Mietrecht) umbauen zu müssen, z.B. im öffentlich zugänglichen Wohnhochhaus mit gewerblicher Mischnutzung der ABG Frankfurt Holding, Am Eisernen Schlag 31. Die "Erklärung von Barcelona" ist von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung verbindlich beschlossen. Es besteht die begründete Gefahr, dass die schwarz-grüne Koalition nicht auf der Grundlage dieser Erklärung die Stadtentwicklung integrativ, altengerecht und barrierefrei voranbringt, sondern sie einem Mainstream des Desinteresses und schadenfrohen Gelächters preisgibt. Wir fragen den Magistrat:
- Werden die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2009 bei den geplanten städtischen Wohnungen der ABG Holding eingehalten, insbesondere die DIN 18024 (neu 18030) zur Barrierefreiheit?
- Wie viele barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen werden bei den geplanten 1000 Wohnungen verbindlich entstehen?
- Welche Anzahl von Häusern und Wohnungen im Bestand hat die städtische ABG Holding in den letzten zwei Jahren behindertengerecht umgebaut (mit Adressliste)?
- Welcher Bedarf an Wohnungen, die der DIN 18024 (neu 18030 bzw. 18040) entsprechen, ist dem Magistrat bekannt, der aktuell nicht erfüllt wird?
- Wie werden die mit 500 Euro preisgekrönten Architekten des Hochbauamtes darauf achten, dass die Leitlinien ernsthaft und verbindlich umgesetzt werden?
- Werden im nächsten Bericht "Auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" - nach bisherigem Desinteresse - endlich positive Ergebnisse des Planungsdezernats in Bezug auf barrierefreies, integratives Bauen und Wohnen stehen?
- Ist die Stadt Frankfurt im DIN-Ausschuss 18040 aktiv vertreten, wenn ja, seit wann durch welches Dezernat?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2009Sie sind hierAA 943Gibt die schwarz-grüne Koalition die .Erklärung von Barcelona. und die Schaffung barrierefreien Wohnraums dem Gespött frei?STVV-Anfrage · FAG
- 28. August 2009BB 725Gibt die schwarz-grüne Koalition die "Erklärung von Barcelona" und die Schaffung barrierefreien Wohnraums dem Gespött frei?Magistratsbericht
- 23. April 2010Antwort des Magistrats · nach 48 WochenBB 266Gibt die schwarz-grüne Koalition die "Erklärung von Barcelona" und die Schaffung barrierefreien Wohnraums dem Gespött frei?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate