Schulessen in Frankfurt - genaue Antworten sind erwünscht
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 28.08.2009, B 708
Betreff: Schulessen in Frankfurt - genaue Antworten sind erwünscht Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2009, § 6023 - A 634 LINKE. - Eine tabellarische Auflistung zu den Fragen 1, 2, 4 und 8 kann der Anlage entnommen werden. Nachfolgend ist zu den einzelnen Fragen folgendes anzumerken: Zu Frage 1) Siehe Anlage Zu Frage 2) Die Verträge mit den jeweiligen AuftragnehmerInnen haben in der Regel eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und verlängern sich automatisch, werden sie nicht mit einer Frist von mindestens 3 Monaten gekündigt. Darüber hinaus steht den Vertragsparteien in begründeten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Zu Frage 3) Die Frankfurter Schulen verfügen in der Regel weniger über das Verpflegungssystem der Frischküche, sondern hauptsächlich über Misch- und Aufwärmküchen. Im Zuge von entsprechenden IZBB-Baumaßnahmen und bei Neubauten sind - soweit baulich umsetzbar - Mischküchen vorgesehen. Im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen für die Bewirtschaftung von Mischküchen werden für die jeweiligen AuftragnehmerInnen Anforderungen an das Mittagessen in Schulen benannt. Beispielsweise müssen - soweit die Küchenausstattung dies zulässt - wesentliche Bestandteile der Mittagessen vor Ort frisch auf-/zubereitet werden. Eine dezidierte Darstellung, in welcher Schule Bestandteile frisch zubereitet werden ist vor dem Hintergrund der vielfältigen Angebote nicht zu leisten. Grundsätzlich orientiert sich die Stadt Frankfurt bezüglich der Qualitätsstandards an der sog. "Bremer Checkliste" bzw. an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Die in der "Bremer Checkliste" aufgeführten Mindestanforderungen an einen Wochenspeiseplan umfassen mindestens 2 x frisches Obst, mindestens 2 x Rohkost oder frischer Salat und mindestens 2 x frische Kartoffeln Zu Frage 4) Die in der Anlage dargelegte Anzahl an Schülerinnen und Schüler, die Mittagessen in Anspruch genommen haben, basiert auf einer Abfrage an Frankfurter Schulen, die der Magistrat für den Monat März 2009 veranlasst hat. Vor dem Hintergrund der langjährigen Tradition der Halbtagsschule (ohne Essensversorgung) und der vergleichsweise kurzen Ganztagsschulentwicklung sind die Daten vorsichtig zu interpretieren und können nur unter Vorbehalt auf andere Monate übertragen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Anzahl derer, die am Mittagessen teilnehmen, perspektivisch steigen werden. Unterschiedlichen Studienergebnissen und Empfehlungen zu Folge sind u.a. die Qualität des Essens (z.B. Geschmack), die Gestaltung der Mensen/Cafeterien, der Service und die Organisation sowie die Integration der Thematik in den Schulalltag wesentliche Faktoren, die Einfluss auf die Zufriedenheit nehmen. Darüber hinaus entsprechen die Ergebnisse der Abfrage einem bundesweiten Bild. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg hat in den Jahren 2007 und 2008 die Studie "Strukturanalyse der Schulverpflegung" durchgeführt. Ein Ergebnis zeigt, dass in rund 70 % von insgesamt 3000 Schulen der Kategorie "Ganztagsschulen" weniger als 100 Schülerinnen und Schüler am Mittagessen teilnahmen. Dem Magistrat sind der aus den Ausführungen resultierende Handlungsbedarf und die Weiterentwicklung entsprechender Qualitätsstandards ein wichtiges Anliegen. Zu Frage 5) Grundsätzlich richten sich die Essenspreise nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2007. Der Höchstpreis für ein Mittagessen beträgt für die Schülerinnen und Schüler 3 Euro, wobei er sich an einigen Schulen auch unterhalb dieser Höchstgrenze bewegt. Für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet oder InhaberIn eines gültigen Frankfurt-Passes sind, wird das Essen zu einem Preis von 1 Euro abgegeben, insofern für sie nicht andere Ermäßigungen gelten. Da sich der Beschluss an sämtliche öffentlichen, allgemein bildenden Schulen in Frankfurt am Main richtet und somit die Subvention von diesen in Anspruch genommen werden kann, verzichtet der Magistrat auf eine detaillierte Aufstellung der entsprechenden Schulen. Eine Ausnahme existiert im Rahmen der Essensversorgung der "Erweiterten schulischen Betreuungen". Für die Familien der Grundschülerinnen und Grundschüler, die das Angebot in Anspruch nehmen, wird ebenso die Höchstgrenze von 3 Euro umgesetzt. Die Ermäßigungsregelung für Schülerinnen und Schüler aus finanzschwachen Familien, die bei den jeweils zuständigen Sozialrathäusern beantragt werden kann, beläuft sich momentan noch auf einen Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro Mittagessen. Zu Frage 6) Die Bemessung des Personalbedarfs liegt in dem Kompetenzrahmen des Caterers und ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig (z.B. Anzahl der täglichen Mittagessen). Die bereits genannten Ausschreibungsunterlagen für Mischküchen weisen auf mindestens eine Fachkraft (z. B. Systemgastronom) - neben weiteren Kräften mit hauswirtschaftlichen Grundkenntnissen - hin. Zu Frage 7) und 9) Das Mittagessen wird zum Teil von ehrenamtlich Engagierten (z. B. Förderverein) ausgegeben. Ist dies nicht der Fall, fungieren Caterer, Förderverein oder der jeweilige Träger der Betreuungsangebote als ArbeitgeberIn des Küchenpersonals. Da arbeitsvertragliche Vereinbarungen dem jeweiligen Arbeitgeber zukommen, kann der Magistrat hierzu keine Aussage treffen. Zu Frage 8) Siehe Anlage Anlage 1 (ca. 19 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 22.09.2009, OA 980 Antrag vom 22.09.2009, OF 1289/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2008AA 634Schulessen in Frankfurt - genaue Antworten sind erwünschtSTVV-Anfrage · LINKE.
- 28. August 2009Sie sind hierBB 708Schulessen in Frankfurt - genaue Antworten sind erwünschtMagistratsbericht
- 22. September 2009OFOF 1289/6Schulessen in FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. September 2009OAOA 980Schulessen in Frankfurt Bericht des Magistrats vom 28.08.2009, B 708Anregung
- 24. November 2009NRNR 1645Schulessen in Frankfurt - Ergänzung des Berichts B 708STVV-Antrag · FAG
- 26. Januar 2010STST 265Schulessen in Frankfurt - genaue Antworten sind erwünschtStellungnahme
- 21. Mai 2010BB 341Schulessen in Frankfurt - Ergänzung des Berichts B 708Magistratsbericht
- 18. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 130 WochenBB 111Schulessen in Frankfurt - Ergänzung des Berichts B 708Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Freie Wähler; LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (B 708 = Kenntnis, OA 980 = Annahme) REP (B 708 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 980 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 708 = Zurückweisung, OA 980 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Freie Wähler (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und Freie Wähler (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (B 708 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 980 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (B 708 = Kenntnis, OA 980 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Prüfung und Berichterstattung) REP und NPD (B 708 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 980 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 708 = Zurückweisung, OA 980 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD, LINKE., REP und NPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE., Freie Wähler, REP und NPD (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)