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Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring

Vorlagentyp: B
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 15.11.2010, B 681

Betreff: Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.09.2010, § 8511 - OA 1148 OBR 16 - Die Bestandsituation im Bereich zwischen Vilbeler Landstraße, Landgraben und Nordring ist geprägt durch ein- bis zweigeschossige, im Bereich der Straße "Am weißen Turm" auch dreigeschossige Wohngebäude mit Sattel-, Walm- und Mansardendächern. Die vorhandene, zum Teil gründerzeitliche Baustruktur ist vorherrschend und verleiht dem Gebiet seinen Charakter. Die Gefahr, dass das Gebäude Marktstraße 1, das auf rechtlicher Grundlage des Bebauungsplanes B 395 - Am Lindenplatz rechtsverbindlich seit 21.04.1970 errichtet wurde, zur Beurteilung eines Bauantrags nach § 34 BauGB herangezogen wird, besteht aus Sicht des Magistrats nicht. Das achtgeschossige Gebäude bildet in seiner Umgebung eine klare Ausnahme gegenüber der umliegenden Bebauung und hat keinen prägenden Charakter. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage der Stellungnahme ST 1205 - Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31 vom 13.08.2010 mit der Erarbeitung einer Erhaltungssatzung für einen Bereich begonnen wurde, der in Teilen deckungsgleich mit dem hier betroffenen Gebiet ist. Vor diesem Hintergrund erscheinen die vorhandenen Rahmenbedingungen in Kombination mit einer zukünftigen Erhaltungssatzung eine ausreichende rechtliche Grundlage zu bieten, um Bauvorhaben, die sich gemäß § 34 BauGB durch Art oder Maß der Nutzung, wie auch durch ihre Bauweise nicht in die Umgebung einfügen, abwenden zu können. Darüber hinaus wird die in Arbeit befindliche Erhaltungssatzung die rechtliche Grundlage zum Schutz der vorhandenen, gründerzeitlichen Gebäudestruktur bieten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Mai 2010OFOF 630/16Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und NordringOrtsbeiratsantrag · WBE
  2. 15. Juni 2010OAOA 1148Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und NordringAnregung
  3. 13. August 2010STST 1205Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31Stellungnahme
  4. 15. November 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    BB 681Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 16
Sitzung 48 · 12.01.2011
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 681 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFraktionslos
Ablehnung:
WBE
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen WBE und fwf (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 47 · 17.01.2011
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 681 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGFreie Wähler
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

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