Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Für das oben genannte Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden deshalb nach §34 BauGB genehmigt, da die Grundstücke im Innenbereich und in einem Bebauungszusammenhang im Ortsteil bzw. Stadtteil liegen. In Bergen-Enkheim wurden letztlich Bauprojekte nach § 34 BauGB genehmigt, welche sich in Größe, Form und Volumen deutlich von der bestehenden Bebauung unterscheiden. Um diesen Gebiet jedoch die bauliche Entwicklungsmöglichkeit zu geben, ist es dringend erforderlich einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan aufzustellen.
Inhalt
Antrag vom 27.05.2010, OF 630/16
Betreff:
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, für das o. g. Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen damit nicht wie in der Vergangenheit in Bergen-Enkheim durch die Ausführungen von Pultdächern oder Staffelgeschossen eine höhere Geschosszahl als die umgebenen Häuser erreicht wird u. U. der Bebauungsplan B 395 (Am Lindenplatz ) rechtsverbindlich seit 21.04.1970 bei dem Bebauungszusammenhang als Maßstab herangezogen wird.
Begründung:
Für das oben genannte Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden deshalb nach §34 BauGB genehmigt, da die Grundstücke im Innenbereich und in einem Bebauungszusammenhang im Ortsteil bzw. Stadtteil liegen.
In Bergen-Enkheim wurden letztlich Bauprojekte nach § 34 BauGB genehmigt, welche sich in Größe, Form und Volumen deutlich von der bestehenden Bebauung unterscheiden. Um diesen Gebiet jedoch die bauliche Entwicklungsmöglichkeit zu geben, ist es dringend erforderlich einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan aufzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2010Sie sind hierOFOF 630/16Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und NordringOrtsbeiratsantrag · WBE
- 15. Juni 2010OAOA 1148Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und NordringAnregung
- 15. November 2010Antwort des Magistrats · nach 25 WochenBB 681Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und NordringMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet