Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1205
Betreff: Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31 Im Rahmen der Vorbereitung der Erhaltungssatzung Nr. 31 für den Ortskern von Bergen wurde der in der Anregung bezeichnete Bereich im Jahr 2005 untersucht. Er wurde damals als Gebiet mit "eigenen städtebaulichen Merkmalen" eingeschätzt und daher nicht in den Geltungsbereich der Satzung miteinbezogen. Gegen eine Erhaltungssatzung gem. § 172 (1) Nr. 1 BauGB für diesen Bereich, d.h. zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Der Magistrat wird eine Vorlage für eine Erhaltungssatzung vorbereiten. In Abhängigkeit von einer zu aktualisierenden Bestandsaufnahme der städtebaulichen Strukturen ist über einen geeigneten Geltungsbereich zu entscheiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2010OFOF 636/16Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31Ortsbeiratsantrag · SPD
- 15. Juni 2010OMOM 4323Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31Direktanregung
- 13. August 2010Sie sind hierSTST 1205Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31Stellungnahme
- 15. November 2010Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 681Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und NordringMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab