Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31

Vorlagentyp: OFSPD
8 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Den Geltungsbereich in der genannten Weise auszudehnen ist ja durch den Magistrat bereits bei der Erstellung der Erhaltungssatzung in Erwägung gezogen worden. Die Ausdehnung ist wünschenswert, um alle Teile Bergens, die historisch gewachsen sind und von wesentlichen Veränderungen der Baustruktur verschont werden sollen, einzuschließen. Nachdem in mehreren Erhaltungssatzungen (neben der für Enkheim etwa auch in der für Eckenheim oder Heddemheim beschlossenen Satzung) eine Zweiteilung der schützenswerten Bereiche vorgenommen worden ist, muss das auch in diesem Falle möglich sein. Die zur Erweiterung vorgeschlagenen Gebiete zeigen gemeinsame prägende Merkmale auf, wie si^ sämtlich im Teilbereich 2 des geschützten Geltungsbereich anzutreffen sind: einheitliche Traufhöhen, teilweise eingepflegtes Fachwerk, Ausfuhrung in Klinker- oder Backstein, Vorgärten mit zum Teil altem Baumbestand, Hinterhöfe mit charakteristischer Bebauung, wertvolle Zeugnisse ehemals landwirtschaftlicher oder handwerklicher Nutzung. Trotz zahlreicher erfolgter Umbauten und Anbauten ist der Charakter des Gebietes erhalten geblieben (vgl. auch angehängtes Fotomaterial). Vereinzelt ist schon zu beobachten, dass bei Umgestaltungen -etwa in der Vilbeler Landstraße- die Vorgärten zu Gunsten gepflasterter Autoaufstellflächen geschlossen wurden, respektive Neubauten bis an die straßenseitige Bebauungsgrenze heran gerückt ist. Es lohnt sich aber, die vorhandenen gestalterischen Merkmale zu bewahren, da sie bis heute eine hervorragende Wohnqualität gewährleisten.

Inhalt

Antrag vom 15.06.2010, OF 636/16

Betreff:

Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31

Der Ortsbeirat möge beschließen:

In den Geltungsbereich der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 31 wird die gründerzeitliche Baustruktur im westlichen Siedlungsbereich des Bergener Stadtkerns einbezogen.

Konkret bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung mindestens der folgenden Bauabschnitte in die Erhaltungssatzung Nr. 31

Am Weißen Turm Hausnummern 25-41, sowie 24-50

Am Landgraben Hausnummern 1-17, sowie 2-4

Usastraße Hausnummer 1, sowie 2-4

Vilbeler Landstraße Hausnummer 227-243, sowie 212-242

sowie gegebenenfalls weitere Bauten nach Maßgabe der zugrunde liegenden Kriterien.

Begründung:

Den Geltungsbereich in der genannten Weise auszudehnen ist ja durch den Magistrat bereits bei der Erstellung der Erhaltungssatzung in Erwägung gezogen worden. Die Ausdehnung ist wünschenswert, um alle Teile Bergens, die historisch gewachsen sind und von wesentlichen Veränderungen der Baustruktur verschont werden sollen, einzuschließen.

Nachdem in mehreren Erhaltungssatzungen (neben der für Enkheim etwa auch in der für Eckenheim oder Heddemheim beschlossenen Satzung) eine Zweiteilung der schützenswerten Bereiche vorgenommen worden ist, muss das auch in diesem Falle möglich sein.

Die zur Erweiterung vorgeschlagenen Gebiete zeigen gemeinsame prägende Merkmale auf, wie si^ sämtlich im Teilbereich 2 des geschützten Geltungsbereich anzutreffen sind: einheitliche Traufhöhen, teilweise eingepflegtes Fachwerk, Ausfuhrung in Klinker- oder Backstein, Vorgärten mit zum Teil altem Baumbestand, Hinterhöfe mit charakteristischer Bebauung, wertvolle Zeugnisse ehemals landwirtschaftlicher oder handwerklicher Nutzung. Trotz zahlreicher erfolgter Umbauten und Anbauten ist der Charakter des Gebietes erhalten geblieben (vgl. auch angehängtes Fotomaterial). Vereinzelt ist schon zu beobachten, dass bei Umgestaltungen -etwa in der Vilbeler Landstraße- die Vorgärten zu Gunsten gepflasterter Autoaufstellflächen geschlossen wurden, respektive Neubauten bis an die straßenseitige Bebauungsgrenze heran gerückt ist. Es lohnt sich aber, die vorhandenen gestalterischen Merkmale zu bewahren, da sie bis heute eine hervorragende Wohnqualität gewährleisten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juni 2010Sie sind hier
    OFOF 636/16Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. Juni 2010OMOM 4323Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31Direktanregung
  3. 13. August 2010Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1205Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen