Lehre aus Corona ziehen: Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 644
Betreff: Lehre aus Corona ziehen: Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.07.2020, § 6066 - NR 1216/20 FDP - In regelmäßigen Abständen fanden Austauschtermine zwischen dem Dezernat für Integration und Bildung, dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt, dem Stadtschulamt und den Trägern von Kinderbetreuungsangeboten statt. Es waren im Lauf der Pandemieentwicklung auch Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Gewerkschaften, Kinderschutzbund und Gesundheitsamt beteiligt. Dabei wurden politische Entscheidungen und ihre Auswirkungen auf Kinder, Familien und Kindertageseinrichtungen durchaus kritisch reflektiert. Es wurden Konzepte entwickelt, um Hygienebestimmungen und pädagogisch notwendige Interventionen und Angebote bestmöglich zu vereinbaren. Es wurden Vorschläge entwickelt, wie der Neustart des sogenannten "Regelbetriebes" bestmöglich umgesetzt werden kann. Zu 1a) Es wurden die Notbetreuungszahlen und später der eingeschränkte Regelbetrieb von der 13. KW bis zur 27. KW wöchentlich bei den Trägern abgefragt. Es ist erkennbar, welche dynamische Entwicklung die Zahlen innerhalb weniger Wochen genommen haben. Notbetreuung/eingeschränkter Regelbetrieb gemeldete Kinderzahlen Anzahl der Werktage Durchschnittliche Kinderzahl/ Tag 13. KW 89 5
18 14.KW 106 5
21 15.KW 4.090 4
1.023 16.KW 4.854 4
1.214 17.KW 10.545 5
2.109 18.KW 12.075 4
3.019 19.KW 19.482 5
3.896 20.KW 25.433 5
5.087 21.KW 21.865 4
5.466 22.KW 36.290 5
7.258 23.KW 42.215 4
10.554 24.KW 64.800 5
12.960 25.KW 112.838 5
22.568 26.KW 108.430 5
21.686 27.KW 111.887 5
22.377 Es wurden alle Alterssegmente abgefragt. Bei den Zahlen sind auch Mehrfachzählungen von Kindern enthalten. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Tag ist am aussagekräftigsten. Zu 1b) Die Themen Schutzmaßnahmen, Hygienebestimmungen, Verfahrensabläufe, Personal, Räume und Kooperationen zwischen Schule und Kindertagesstätten waren dabei wichtige Themen. Es wurde stetig darauf hingewiesen, dass es nicht nur um die reine Betreuung, sondern auch um eine fachlich gute und pädagogisch wertvolle Betreuung und Bildung gehen muss. Alle Träger in Frankfurt arbeiten intern permanent an Konzepten für die Organisation, die fachliche Ausrichtung und die notwendige Unterstützung der einzelnen Einrichtungen. Im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten ist es dabei einerseits gelungen, in jeder Situation eine qualitätsvolle, sensible und stabile Betreuung und Bildung für Kinder anzubieten und dennoch das Ansteckungsrisiko so gering wir nur möglich zu halten. Die Bildung kleiner Gruppen in zusätzlichen Räumlichkeiten zur Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote bei einer weiteren Pandemie-Welle erfordert einen immens hohen zusätzlichen Personaleinsatz. Da es auch Corona-bedingt zu Personalausfällen kommt (ca. 1/3 des Personals fällt in den Kitas und den schulischen Betreuungsangeboten wegen der Zugehörigkeit zur Risikogruppe aus), ist die Bildung vieler kleiner Gruppen personell kaum umsetzbar. Sofern die Personalausstattung es zulässt, können zum einen alle Räume in der Kita bzw. Schule, die als pädagogische Nutzfläche ausgewiesen sind (z.B. Klassen-, Bewegungs- oder Differenzierungsräume), für die Bildung kleiner fester Gruppen genutzt werden. Zum anderen wurde in der Zeit des eingeschränkten Regelbetriebes ein Verfahren mit den Trägern zur Genehmigung zusätzlicher Räumlichkeiten zur interimsweisen Nutzung entwickelt, welches auch im Fall einer weiteren Pandemie-Welle wieder angewandt werden kann. Dies soll eine kindgerechte Nutzung und Sicherheitsstandards sicherstellen. Zu 1c) Die zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (2. Corona-VO) regelt für Hessen, dass abweichend vom Fachkraftkatalog des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes mit Zustimmung des örtlichen Jugendhilfeträgers weitere Personen, für die ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorliegt, in der Kinderbetreuung eingesetzt werden dürfen. Einrichtungen, die Fachkräfte wegen der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht einsetzen können, sollen damit unterstützt werden. Aktuell setzt sich der Magistrat dafür ein, dass nach den Ferien Museums- und Theaterpädagog*innen, Kursleiter*innen, Studierende der Erziehungswissenschaften oder der Sozialen Arbeit eingestellt werden können. In der Erweiterten Schulischen Betreuung an Grundschulen sieht das Rahmenkonzept grundsätzlich die Möglichkeit vor, Nichtfachkräfte für besondere Aufgaben/Angebote einzusetzen. Insgesamt können dies bis zu 30% des Personalschlüssels sein. Zu 1d) Mit der Umsetzung des Digitalpaktes ist die Ausstattung aller Schulen mit WLAN und mobilen Endgeräten vorgesehen. Die Ausstattung erfolgt innerhalb der turnusgemäß definierten IT-Ausstattungszyklen und innerhalb der Laufzeit des Förderprogramms bis Ende 2024. Es ist nicht realisierbar, alle 175 Schulen bis Ende 2020 auszustatten. Nur unter Einhaltung der geplanten IT-Ausstattungszyklen kann gewährleistet werden, dass alle Schulen gleichermaßen am Digitalpakt partizipieren. Eine Ad-hoc-Ausstattung oder das Vorziehen einzelner Schulen gefährdet dieses Ziel, da dem gesamten Prozess eine detaillierte Planung zugrunde liegt. Für pädagogische Rechner ist die Quote 1:5 (Rechner / Schülerzahl) definiert. Davon können 50 % stationäre Geräte und 50 % mobile Geräte eingesetzt werden. Die mobilen Endgeräte werden über den DigitalPakt beantragt und gemeinsam mit den stationären Geräten im Rahmen der Rollouts zur Verfügung gestellt. Eine Ausweitung der mobilen Geräte ist nicht möglich, da die Förderrichtlinie hierfür eine Begrenzung vorsieht. Die gewünschte Ausstattung aller ca. 92.000 Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten ist daher nicht realisierbar. Förderfähig sind zudem nur schuleigene Endgeräte, die Geräte könnten also lediglich leihweise über die Schule an die Schülerschaft ausgeben werden. Parallel dazu wird das beschlossene 500-Millionen-Euro-Sofortausstattungprogramm des Bundes zur Unterstützung mit mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderungsbedarf umgesetzt. Auf Grundlage von § 9 des Hessischen Digitalpakt-Schule-Gesetzes (HDigSchulG) in der Fassung des Gesetzes vom 30. Juni 2020 (GVBI. S. 462) hat der Schulträger der Stadt Frankfurt eine Beschaffung von 9.000 Notebooks veranlasst. Diese Geräte werden seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 bereits sukzessive an alle Schulen ausgeliefert. Aufgrund des Beschaffungsvolumens werden die letzten Lieferungen spätestens Mitte Oktober 2020 abgeschlossen. Diese Geräte sollen es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, in Ergänzung zum Präsenzunterricht in ihrer häuslichen Umgebung digital gestützt zu lernen. Die Ausstattung von Lehrkräften ist bisher weder über den DigitalPakt (nur schuleigene Geräte) noch über das erweiterte Sofortausstattungsprogramm (nur Schülerinnen und Schüler) vorgesehen. Generell sieht sich der kommunale Schulträger nicht in der Verantwortung, Landesbedienstete mit mobilen Endgeräten auszustatten. Diese Aufgabe obliegt dem zuständigen Dienstherrn (Land) der für die Arbeitsplatzausstattung seiner Beschäftigten zuständig ist. Zu 1e) Aufbauend auf der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern hat das Hessische Kultusministerium das Programm "Digitale Schule Hessen" entwickelt, um junge Menschen in der digitalen Gesellschaft weiter zu fördern. Gemeinsam stocken die Schulträger und das Land die DigitalPakt-Bundesmittel in Höhe von 372 Millionen Euro über die Laufzeit von fünf Jahren auf eine Summe von knapp 500 Millionen Euro auf. Damit erhöht Hessen die mit dem Bund vereinbarte Eigenbeteiligung von zehn auf 25 Prozent. Das Programm besteht aus vier Bausteinen und umfasst Maßnahmen zur pädagogischen Unterstützung der Schulen, zur verantwortungsvollen Mediennutzung von Schülerinnen und Schülern, zu Lehrerfortbildungen und zur technischen Ausstattung und IT-Infrastruktur der Schulen. Damit werden die Schulen beim Erstellen und Überarbeiten von Medienbildungskonzepten unterstützt und fachlich beraten. Außerdem wird mit dem Schulportal eine landesweite pädagogische Lern- und Arbeitsplattform aufgebaut. Grundsätzlich fällt die Entwicklung eines Konzeptes für einen digitalen Fernunterricht in die Zuständigkeit des Hessischen Kultusministeriums. Die Anforderungen und Voraussetzungen für Fernunterrichtskonzepte sind durch das Hessische Kultusministerium zu benennen und die Zuständigkeiten zur Umsetzung gemäß HSchG (§156), zwischen Land und Kommunen festzulegen. Zu 1f) Zum Schuljahr 2020/2021 haben alle Schulen den Regelbetrieb wiederaufgenommen. Die Betreuungsangebote in Horten und ESB`en finden aktuell wieder in gewohntem Umfang statt. Um eine schnelle Reaktion auf ggf. erneute Ausbrüche sicher zu stellen, gibt es regelmäßige Abstimmungen mit der Amtsleitung des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt und dem Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt. Zu 2) Der Magistrat plant derzeit die Errichtung einer Betriebskita in einer städtischen Liegenschaft nahe des Römers. Da viele Abhängigkeiten bestehen, kann noch kein Zeitpunkt für eine Inbetriebnahme genannt werden. Sollte zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Notwendigkeit bestehen, gelten auch für die Betriebskita alle Konzepte zum Umgang mit der Pandemie. Zur Überbrückung und Ergänzung stellt der Magistrat seit einigen Jahren in drei Einrichtungen (zukünftig vier Einrichtungen) Kontingentplätze für Kinder von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Alle Konzepte zum Umgang mit der Pandemie beziehen sich selbstverständlich auch auf diese Einrichtungen. Zu 3) Der Magistrat wurde durch das Hessische Kultusministerium und das Hessische Sozialministerium über die Schul- und Kitaschließungen informiert. Diese Informationen dienten als Grundlage für die schon beschriebenen Austauschtermine mit allen zuständigen Akteurinnen und Akteuren en um daraus ein abgestimmtes Vorgehen zu entwickeln.Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2021, OF 1543/1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2020NRNR 1216Lehre aus Corona ziehen: Kindern- und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleistenSTVV-Antrag · FDP
- 4. Dezember 2020Sie sind hierBB 644Lehre aus Corona ziehen: Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleistenMagistratsbericht
- 7. Januar 2021OFOF 1543/1Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleistenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2021OMOM 7034Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleistenDirektanregung
- 16. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 155 WochenSTST 1356Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen SPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)