Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Schulen im Ortsbezirk 1 mit WLAN und mobilen Endgeräten auszustatten, um das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten. Dies ist besonders in der aktuellen Pandemiezeit wichtig, um Chancengleichheit zu fördern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Ausstattung der Schulen im Ortsbezirk 1 mit WLAN und mobilen Endgeräten unverzüglich abzuschließen, spätestens bis zum Ende der Osterferien 2021.
Begründung
Seit Jahren kommt die Ausstattung der Schulen mit WLAN und entsprechenden Geräten nicht in Gang. Anstatt zu handeln, zaudert, zögert und hemmt das Schuldezernat. Insbesondere in Pandemiezeiten driften die Bildungschancen von Schülerinnen bzw. Schülern immer weiter auseinander. Während besserverdienende Eltern die vom Magistrat verursachten Mängel teilweise auffangen können, bleiben Kinder nicht wohlhabender Bevölkerungskreise abgehängt. Im vorgelegten Bericht hat der Magistrat sein Ziel, die Ausstattung in 2020 abzuschließen, aufgegeben und dies auch bereits äußerst erfolgreich umgesetzt. Nunmehr ist von "Ende 2024" die Rede. Es ist zu befürchten, dass der Magistrat auch dieses Ziel verfehlen wird, wenn er sein bisheriges Tempo beibehält.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Dezember 2020BB 644Lehre aus Corona ziehen: Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleistenMagistratsbericht
- 7. Januar 2021OFOF 1543/1Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleistenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7034Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleistenDirektanregung
- 16. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 132 WochenSTST 1356Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1