Griesheim/Goldstein: A 5 - Lärmreduzierung
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsbeschränkungen an der Autobahn A 5 geprüft, jedoch keine Anordnung dafür treffen können, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Eine Stellungnahme der Autobahn GmbH bestätigt, dass die vorgeschlagene Geschwindigkeitsreduktion nicht die notwendige Pegelminderung erreicht.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Der Magistrat begrüßt die Anregung, die von der Autobahn A 5 ausgehende Lärmbelastung durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu dämpfen, hat jedoch keine Möglichkeit, solche anzuordnen. Der Magistrat hat sich daher an die zuständige Autobahn GmbH gewandt und um Stellungnahme gebeten.
Die Autobahn GmbH hat hierzu mitgeteilt: "Wir haben eine Neuberechnung der Lärmsituation für die Ortsteile Griesheim und Goldstein mit den aktuellen Verkehrszahlen aus 2019 im Zuge der A5 durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Vzul = 100 km/h entsprechend den maßgebenden "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom
23. November 2007 nicht gegeben sind.
Zwar werden an einigen Gebäuden im Nahbereich die maßgeblichen Immissionsrichtwerte erreicht oder überschritten, jedoch wird die notwendige Pegelminderung von 3 dB(A) durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme nicht erreicht. Die vorgeschlagene Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h im Tagzeitraum bzw. 60 km/h im Nachtzeitraum ist keinesfalls ein "einfaches Mittel", sondern eine tiefgreifende Einschränkung, welche mit der Funktion einer Autobahn im Regelfall nicht vereinbar ist."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 8. August 2022OFOF 531/6Griesheim: A 5 - Lärmmessung im Bereich der Siedlung LindenhagOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
- 8. August 2022OFOF 532/6Griesheim/Goldstein: A 5 - LärmreduzierungOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
- 6. September 2022OAOA 227Griesheim: A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung LindenhagAnregung
- 6. September 2022OAOA 228Griesheim/Goldstein: A 5 - LärmreduzierungAnregung
- 6. Februar 2023BB 56Griesheim A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung LindenhagMagistratsbericht
- 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 62Griesheim/Goldstein: A 5 - LärmreduzierungMagistratsbericht
- 10. März 2023OFOF 721/6Griesheim/Goldstein: A 5 - Luft- und Lärmmessung sowie LärmreduzierungOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)