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Griesheim/Goldstein: A 5 - Lärmreduzierung

Vorlagentyp: B
27 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregung zur Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsbeschränkungen an der Autobahn A 5 geprüft, jedoch keine Anordnung dafür treffen können, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Eine Stellungnahme der Autobahn GmbH bestätigt, dass die vorgeschlagene Geschwindigkeitsreduktion nicht die notwendige Pegelminderung erreicht.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Der Magistrat begrüßt die Anregung, die von der Autobahn A 5 ausgehende Lärmbelastung durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu dämpfen, hat jedoch keine Möglichkeit, solche anzuordnen. Der Magistrat hat sich daher an die zuständige Autobahn GmbH gewandt und um Stellungnahme gebeten.

Die Autobahn GmbH hat hierzu mitgeteilt: "Wir haben eine Neuberechnung der Lärmsituation für die Ortsteile Griesheim und Goldstein mit den aktuellen Verkehrszahlen aus 2019 im Zuge der A5 durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Vzul = 100 km/h entsprechend den maßgebenden "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom

23. November 2007 nicht gegeben sind.

Zwar werden an einigen Gebäuden im Nahbereich die maßgeblichen Immissionsrichtwerte erreicht oder überschritten, jedoch wird die notwendige Pegelminderung von 3 dB(A) durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme nicht erreicht. Die vorgeschlagene Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h im Tagzeitraum bzw. 60 km/h im Nachtzeitraum ist keinesfalls ein "einfaches Mittel", sondern eine tiefgreifende Einschränkung, welche mit der Funktion einer Autobahn im Regelfall nicht vereinbar ist."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 8. August 2022OFOF 531/6Griesheim: A 5 - Lärmmessung im Bereich der Siedlung LindenhagOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
  2. 8. August 2022OFOF 532/6Griesheim/Goldstein: A 5 - LärmreduzierungOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
  3. 6. September 2022OAOA 227Griesheim: A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung LindenhagAnregung
  4. 6. September 2022OAOA 228Griesheim/Goldstein: A 5 - LärmreduzierungAnregung
  5. 6. Februar 2023BB 56Griesheim A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung LindenhagMagistratsbericht
  6. 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    BB 62Griesheim/Goldstein: A 5 - Lärmreduzierung
    Magistratsbericht
  7. 10. März 2023OFOF 721/6Griesheim/Goldstein: A 5 - Luft- und Lärmmessung sowie LärmreduzierungOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 19 · 14.03.2023
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 62 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 17 · 24.04.2023
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 62 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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