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Griesheim A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung Lindenhag

Vorlagentyp: B
27 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Durchführung von Lärm- und Luftschadstoffmessungen in der Siedlung Lindenhag abzulehnen, da keine unmittelbaren Maßnahmen oder rechtliche Verpflichtungen bestehen. Die vorhandenen Lärmschutzwände und die vorherrschende Windrichtung lassen keine Grenzwertüberschreitungen erwarten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Der Wunsch nach einer Lärm- und Luftschadstoffmessung im Bereich der autobahnnahen Siedlung Lindenhag ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, im Ergebnis stünden jedoch keine unmittelbaren Maßnahmen oder rechtliche Verpflichtungen, sodass der mit den Messungen verbundene Aufwand nicht gerechtfertigt werden kann und daher abgelehnt werden muss.

Untersuchungen haben eine schnelle Abnahme der lufthygienischen Belastung mit zunehmender Entfernung von Autobahnen gezeigt. Aufgrund der bereits vorhandenen Lärmschutzwände, welche ähnlich dem Funktionsprinzip eines Schornsteins den freien Abtransport der Schadstoffbelastung in höheren Luftschichten begünstigen sowie der in Frankfurt am Main vorherrschenden Hauptwindrichtung aus südwestlichen Richtungen, sind in der Siedlung Lindenhag keine lufthygienischen Grenzwertüberschreitungen zu erwarten. Lufthygienische Grenzwerte beziehen sich immer auf ein vollständiges Kalenderjahr und werden in Frankfurt inzwischen flächendeckend - also auch in verkehrsreichen Straßenschluchten mit gehemmter Durchlüftung - eingehalten.

Auch in Bezug auf die Lärmbelastung hätten die Ergebnisse von Lärmmessungen keinerlei Auswirkungen auf mögliche rechtliche Verpflichtungen des Baulastträgers zu Maßnahmen der Lärmsanierung. Lärm-Immissionsgrenzwerte gelten nur für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen und basieren ausschließlich auf Lärmberechnungen gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Somit finden diese im vorliegenden Fall keine Anwendung. Die freiwillige Lärmsanierung des Bundes an Autobahnen gemäß den "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) findet darüber hinaus prioritär an Stellen mit sehr hoher Betroffenheit (beispielsweise fehlende Lärmschutzwände) statt.

Zur themenverwandten OA 228, hat der Magistrat erneut eine ablehnende Stellungnahme der Autobahn GmbH mit folgendem Wortlaut erhalten: "Wir haben eine Neuberechnung der Lärmsituation für die Ortsteile Griesheim und Goldstein mit den aktuellen Verkehrszahlen aus 2019 im Zuge der A5 durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Vzul = 100 km/h entsprechend den maßgebenden "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 23. November 2007 nicht gegeben sind. Zwar werden an einigen Gebäuden im Nahbereich die maßgeblichen Immissionsrichtwerte erreicht oder überschritten, jedoch wird die notwendige Pegelminderung von 3 dB(A) durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme nicht erreicht. Die vorgeschlagene Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h im Tagzeitraum bzw. 60 km/h im Nachtzeitraum ist keinesfalls ein "einfaches Mittel", sondern eine tiefgreifende Einschränkung, welche mit der Funktion einer Autobahn im Regelfall nicht vereinbar ist."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 8. August 2022OFOF 531/6Griesheim: A 5 - Lärmmessung im Bereich der Siedlung LindenhagOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
  2. 8. August 2022OFOF 532/6Griesheim/Goldstein: A 5 - LärmreduzierungOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
  3. 6. September 2022OAOA 227Griesheim: A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung LindenhagAnregung
  4. 6. September 2022OAOA 228Griesheim/Goldstein: A 5 - LärmreduzierungAnregung
  5. 6. Februar 2023Sie sind hier
    BB 56Griesheim A 5 - Luft- und Lärmmessung in dem Bereich der Siedlung Lindenhag
    Magistratsbericht
  6. 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 62Griesheim/Goldstein: A 5 - LärmreduzierungMagistratsbericht
  7. 10. März 2023OFOF 721/6Griesheim/Goldstein: A 5 - Luft- und Lärmmessung sowie LärmreduzierungOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 19 · 14.03.2023
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 721/6 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFraktionslos
Ablehnung:
SPDLinke
Enthaltung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUFraktionslos
Ablehnung:
SPDLinkeBFF
Enthaltung:
GrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und fraktionslos gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 17 · 24.04.2023
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 17 · 27.04.2023
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 56 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Gartenpartei (= Kenntnis)

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