Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Teen Courts in Frankfurt

Vorlagentyp: B
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.09.2008, B 612

Betreff: Teen Courts in Frankfurt Vorgang: A 568 FDP Zu 1. und 2. Das Projekt Teen Court ist ursprünglich eine aus den USA stammende kriminalpolitische Idee, die auch in Deutschland aufgegriffen wurde. Darunter zu verstehen sind sogenannte "Schülergerichte", die als informelle Gremien abweichendes Verhalten anderer Jugendlicher mit diesen beraten und abschließend regulierende Vereinbarungen treffen. Sie sollen ein weiteres Einschreiten staatlicher Instanzen erübrigen. "Schülergerichte" in der deutschen Jugendstrafrechtspflege sind Gremien im Rahmen von Diversion, in denen sich Schüler auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft (STA) mit jugendlichen Straftätern auseinandersetzen und sanktionierende Vereinbarungen treffen, deren Erfüllung zum Absehen von weiterer Verfolgung durch die STA führen soll. Die "Schülerrichter" betreiben keine Sachaufklärung, sondern verhandeln nur mit geständigen Ersttätern. Von daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von "Kriminalpädagogischen Schülerprojekten (KPS)". Jugendämter und Einrichtungen der Jugendhilfe sind in diese Projekte, ebenso wie Amtsgerichte, nicht involviert. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main sieht keine Notwendigkeit der Einrichtung solcher Schülergremien, da es in Frankfurt bereits eine sehr gut vernetzte Jugendgerichtsbarkeit gibt, in die die Jugendhilfe eng eingebunden ist. In Frankfurt werden Fallkonstellationen, wie sie auch für Teen Courts zutreffen, mit ausreichenden erzieherischen Maßnahmen begleitet, so dass akut hier kein Handlungsbedarf besteht. Was den Erfolg der KPS betrifft, gibt es in der kriminologischen Forschung durchaus Zweifel, da die Messbarkeit der Rückfallquoten im Bagatellbereich schwierig, und ohne ausreichende Dunkelfeldforschung schwer zu bewerten ist.

Zu 3. Nach Aussagen des hessischen Justizministeriums ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Erweiterung geplant. Es gibt aber bereits in Frankfurt am Main eine sehr gut vernetzte Jugendgerichtsbarkeit, in die die Jugendhilfe eng eingebunden ist. In Frankfurt am Main werden Fallkonstellationen, wie sie auch für Teen Courts zutreffen, mit ausreichenden erzieherischen Maßnahmen begleitet, z. B. das Projekt PIT (Prävention im Team), an dem auch die Polizei beteiligt ist und das "Keep Cool Training", welches von Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juni 2008AA 568Teen Courts in FrankfurtSTVV-Anfrage · FDP
  2. 19. September 2008Sie sind hier
    BB 612Teen Courts in Frankfurt
    Magistratsbericht
  3. 21. Oktober 2008AA 715Notwendigkeit von Teen CourtsSTVV-Anfrage · FAG
  4. 8. Dezember 2008Antwort des Magistrats · nach 25 WochenBB 816Notwendigkeit von Teen CourtsMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 47 · 17.09.2007
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 612 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

KAV
Sitzung 30 · 20.10.2008
TO II, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 612 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 25 · 30.10.2008
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 612 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 25 · 03.11.2008
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 612 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Sonstige:
FAG (Kenntnis als Zwischenbericht)REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF; FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen