Teen Courts in Frankfurt
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 19.09.2008, B 612
Betreff: Teen Courts in Frankfurt Vorgang: A 568 FDP Zu 1. und 2. Das Projekt Teen Court ist ursprünglich eine aus den USA stammende kriminalpolitische Idee, die auch in Deutschland aufgegriffen wurde. Darunter zu verstehen sind sogenannte "Schülergerichte", die als informelle Gremien abweichendes Verhalten anderer Jugendlicher mit diesen beraten und abschließend regulierende Vereinbarungen treffen. Sie sollen ein weiteres Einschreiten staatlicher Instanzen erübrigen. "Schülergerichte" in der deutschen Jugendstrafrechtspflege sind Gremien im Rahmen von Diversion, in denen sich Schüler auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft (STA) mit jugendlichen Straftätern auseinandersetzen und sanktionierende Vereinbarungen treffen, deren Erfüllung zum Absehen von weiterer Verfolgung durch die STA führen soll. Die "Schülerrichter" betreiben keine Sachaufklärung, sondern verhandeln nur mit geständigen Ersttätern. Von daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von "Kriminalpädagogischen Schülerprojekten (KPS)". Jugendämter und Einrichtungen der Jugendhilfe sind in diese Projekte, ebenso wie Amtsgerichte, nicht involviert. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main sieht keine Notwendigkeit der Einrichtung solcher Schülergremien, da es in Frankfurt bereits eine sehr gut vernetzte Jugendgerichtsbarkeit gibt, in die die Jugendhilfe eng eingebunden ist. In Frankfurt werden Fallkonstellationen, wie sie auch für Teen Courts zutreffen, mit ausreichenden erzieherischen Maßnahmen begleitet, so dass akut hier kein Handlungsbedarf besteht. Was den Erfolg der KPS betrifft, gibt es in der kriminologischen Forschung durchaus Zweifel, da die Messbarkeit der Rückfallquoten im Bagatellbereich schwierig, und ohne ausreichende Dunkelfeldforschung schwer zu bewerten ist.
Zu 3. Nach Aussagen des hessischen Justizministeriums ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Erweiterung geplant. Es gibt aber bereits in Frankfurt am Main eine sehr gut vernetzte Jugendgerichtsbarkeit, in die die Jugendhilfe eng eingebunden ist. In Frankfurt am Main werden Fallkonstellationen, wie sie auch für Teen Courts zutreffen, mit ausreichenden erzieherischen Maßnahmen begleitet, z. B. das Projekt PIT (Prävention im Team), an dem auch die Polizei beteiligt ist und das "Keep Cool Training", welches von Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2008AA 568Teen Courts in FrankfurtSTVV-Anfrage · FDP
- 19. September 2008Sie sind hierBB 612Teen Courts in FrankfurtMagistratsbericht
- 21. Oktober 2008AA 715Notwendigkeit von Teen CourtsSTVV-Anfrage · FAG
- 8. Dezember 2008Antwort des Magistrats · nach 25 WochenBB 816Notwendigkeit von Teen CourtsMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF; FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)