Teen Courts in Frankfurt
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Anfrage vom 13.06.2008, A 568
Betreff: Teen Courts in Frankfurt Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 08.09.2008 Im amerikanischen Modell der Teen Courts entscheiden 14 bis 19jährige Schülerinnen und Schüler über Fälle von leichter bis mittel schwerer Kriminalität von Personen aus der gleichen Altersgruppe mit. Die Annahme ist, dass sich jugendliche Täter im Gespräch mit Gleichaltrigen eher vom Unrecht ihrer Tat überzeugen lassen, weil Gleichaltrige einen leichteren Zugang zueinander haben. Ein Modellprojekt hierzu läuft auch in Hessen. Im Herbst 2005 begann das kriminalpädagogische Jugendprojekt Teen Courts in Wiesbaden. Die Rückfallquote der jungen Täter aus dem Projekt liegt bei nur rund 7 Prozent. Das Modellprojekt steht unter der Federführung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Wiesbaden. Die Staatsanwaltschaft kann geeignete Fälle den Teen Courts, denen jeweils drei Schüler angehören, zuweisen. Kommen die Beschuldigten dem Vorschlag der Schülergremien nach, wird dies von der Staatsanwaltschaft positiv berücksichtigt. Im Regelfall wird das Verfahren ohne Erhebung einer Anklage eingestellt. Bei den behandelten Fällen geht es hauptsächlich um Ladendiebstähle, aber auch um Fahren ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung. Das Projekt wird von den Beteiligten und dem Hessischen Ministerium der Justiz als so erfolgreich eingestuft, dass es nach den diesjährigen Sommerferien auch auf Limburg ausgedehnt wird. Hierzu laufen in Wiesbaden entsprechende Vorbereitungen. Bislang gibt es Teen Courts nur in wenigen Städten in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1.) Wie beurteilt der Magistrat den Sinn und Zweck sowie Erfolg der Teen Courts als Ergänzung zu den Jugendgerichten? 2.) In wie fern hält der Magistrat ein etwaiges Modellprojekt auch in Frankfurt für sinnvoll und realisierbar? 3.) Wird sich der Magistrat gegenüber dem Hessischen Ministerium der Justiz für einen weiteren hessischen Modellversuch in Frankfurt einsetzen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2008Sie sind hierAA 568Teen Courts in FrankfurtSTVV-Anfrage · FDP
- 19. September 2008Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 612Teen Courts in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate