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Notwendigkeit von Teen Courts

Vorlagentyp: AFAG
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 21.10.2008, A 715

Betreff: Notwendigkeit von Teen Courts Mit Bericht B 612 vom 19.09.2008 führt der Magistrat aus, dass er keine Notwendigkeit für die Einrichtung solcher Schülergremien ("Teen Courts") sieht, da - es in Frankfurt bereits eine sehr gut vernetzte Jugendgerichtsbarkeit gibt und - Fallkonstellationen, wie Sie auch für Teen Courts zutreffen, mit ausreichend erzieherischen Maßnahmen begleitet werden. Eine derart absolute Aussage wie diese lässt sich ja nur auf der Grundlage einer entsprechenden Datenbasis und mit einem auf dieser aufbauendem Vergleich mit dem angestrebten Zustand (hier die Einrichtung von "Teen Courts") begründen. Daher ist es gerechtfertigt, dass die einer solchen absoluten Aussage zu Grunde liegenden Daten auch den Stadtverordneten entsprechend zugänglich gemacht werden. Daher fragen wir den Magistrat

  1. Welche Fallkonstellationen gibt es über die in dem Bericht erwähnten Projekte PIT (Prävention im Team) und "Keep Cool Training" hinaus?
  2. Welche weiteren Träger sind jeweils in die unter Nr. 1 genannten Projekte mit eingebunden?
  3. Wie viele Fälle wurden in den vergangenen drei Jahren durch diese Institutionen/Projekte behandelt und gelöst?
  4. Welche Ergebnisse haben die Lösungen zu Frage Nr. 3 ergeben?
  5. Welche Rückfallquoten sind aus den zu Nr. 3 genannten Fällen entstanden? Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2008BB 612Teen Courts in FrankfurtMagistratsbericht
  2. 21. Oktober 2008Sie sind hier
    AA 715Notwendigkeit von Teen Courts
    STVV-Anfrage · FAG
  3. 8. Dezember 2008Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 816Notwendigkeit von Teen CourtsMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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