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Kiosk am Schönplatz

Vorlagentyp: B
23 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 05.09.2008, B 564

Betreff: Kiosk am Schönplatz Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.06.2008, § 4154 - NR 906 FDP, OA 632 OBR 1 - Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008, § 4154, wurden der Schönplatz und die sich dort befindliche genehmigte Gaststätte mit Schalterverkauf (Schönstraße 9) im gesamten Juli 2008 durch die Stadtpolizei verstärkt kontrolliert und überwacht. Die Kontrollen wurden zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten durchgeführt. Nach Auswertung der vorliegenden Berichte konnten keine ahndungsfähigen Missstände festgestellt werden, die unmittelbar dem Gaststättenbetrieb Schönstr. 9 zuzurechnen waren. Lediglich einmal wurde auf dem Kinderspielplatz Alkoholkonsum festgestellt und auch geahndet. Obwohl sich bei keiner der Überprüfungen Hinweise dafür ergaben, dass sich die Personen an dem Verkaufsschalter der Gaststätte mit alkoholischen Getränken zum Verzehr im öffentlichen Raum versorgten, wurde der Betreiber des Lokales im Zuge der Kontrollen belehrt und ermahnt, sich an die gültige Rechtslage zu halten. Unabhängig hiervon werden die Gaststätte sowie deren Einwirkungsbereich am Schönplatz auch künftig im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig durch die Stadtpolizei überwacht. Bei konkreten Beschwerdeanlässen besteht für die Anwohner zudem die Möglichkeit, telefonisch mit der "Task-Force-Sicherheit" (rund um die Uhr erreichbar unter ( 212-44044) oder dem zuständigen 4. Polizeirevier (( 755-10400) Kontakt aufzunehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. März 2008OFOF 407/1Kiosk am SchönplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 8. April 2008OAOA 632Kiosk am SchönplatzAnregung
  3. 19. Mai 2008NRNR 906Kiosk am SchönplatzSTVV-Antrag · FDP
  4. 5. September 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    BB 564Kiosk am Schönplatz
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 28 · 21.10.2008
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 564 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 26 · 08.12.2008
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 564 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und NPD (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

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