Kiosk am Schönplatz
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Grundsätzlich ist der Betrieb von Kiosken in Wohnbereichen zu begrüßen, da sie einen wichtigen Beitrag zur Nahversorgung und Stadtteilkommunikation leisten und von Kleingewerblern betrieben werden können. Dies entpflichtet die Betreiber jedoch nicht davon, für ein störungsfreies Umfeld zu sorgen.
Inhalt
Antrag vom 25.03.2008, OF 407/1
Betreff:
Kiosk am Schönplatz
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Da die Serie an Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern des Schönplatzes über Alkoholmissbrauch und seine Auswirkungen in diesem Bereich nunmehr seit Jahren nicht abreißen, wird der Magistrat aufgefordert, Maßnahmen ergreifen zu lassen, die:
Das Konsumieren von Alkohol in diesem Bereich unmittelbar eindämmen.
Dazu beitragen, dass der Betreiber des Kioskes Schönplatz 9 künftig sein Geschäft nach einem anwohnerInnenverträglichem Konzept (mehr Nahversorgung, Stadtteilcafé) betreibt und auf den Verkauf von Alkohol weitgehend verzichtet und den jetzigen gaststättenähnlichen Betrieb beendet. Als Vorbild könnte das neue Konzept des Kioskes Rebstöcker Straße / Frankenallee dienen.
Zu einer besseren Überwachung des Schönplatzes auf Alkohol trinkende Personen (die sich evtl. auch aus den umliegenden Geschäften versorgen) führen.
Begründung:
Grundsätzlich ist der Betrieb von Kiosken in Wohnbereichen zu begrüßen, da sie einen wichtigen Beitrag zur Nahversorgung und Stadtteilkommunikation leisten und von Kleingewerblern betrieben werden können. Dies entpflichtet die Betreiber jedoch nicht davon, für ein störungsfreies Umfeld zu sorgen.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2008Sie sind hierOFOF 407/1Kiosk am SchönplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. April 2008OAOA 632Kiosk am SchönplatzAnregung
- 5. September 2008Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 564Kiosk am SchönplatzMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.