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Kiosk am Schönplatz

Vorlagentyp: NRFDP
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zum Schutz der Anwohner des Schönplatzes vor Belästigungen in Folge von übermäßigem Alkoholkonsum bzw. den damit einhergehenden Auswirkungen einzuleiten:

  1. Am Schönplatz zu kontrollieren, inwiefern dort an Orten Alkohol konsumiert wird, an denen dieser Konsum nach aktueller Rechtslage verboten ist (wie zum Beispiel an dem Kinderspielplatz) und wenn dies der Fall sein sollte, dementsprechend tätig zu werden und evtl. Verstöße zu ahnden.
  2. Den Betreiber des Kiosks dahingehend aufzuklären, dass er im Falle des Verkaufes von alkoholischen Getränken an Personen, die unmittelbar bei seinem Kiosk den erworbenen Alkohol konsumieren, unter das Gaststättengesetz fällt, wonach in Ausübung eines Gewerbes die Verabreichung alkoholischer Getränke an erkennbar Betrunkene verboten ist (§ 20), sowie die Einhaltung dieser Gesetzeslage dementsprechend zu kontrollieren und durchzusetzen. Begründung: Die Beschwerden der ortsansässigen Anwohnerinnen und Anwohner am Schönplatz sind ernst zu nehmen und den Ursachen hierfür muss in jedem Fall Einhalt geboten werden. Allerdings ist hierbei auf die rechtsstaatlichen Grundlagen zu achten. Für die in der Anregung des Ortsbeirat genannten Maßnahmen, wie die unmittelbare Eindämmung des Alkoholkonsums an einem öffentlichen Platz sowie die Einwirkung auf die Art und Weise der Gewerbeführung durch den Kioskbetreiber, fehlen dem Magistrat weitestgehend sowohl die exekutiven als auch die legislativen Kompetenzen. Anwohnerschutz, persönliche Freiheiten sowie die Gewerbefreiheit sind in ein rechtsstaatlich korrektes Verhältnis zu bringen. Man braucht nicht für jedes Problem ein neues Gesetz. Den großen Warenhäusern auf der Zeil würde auch niemand erzählen, dass sie etwas anderes verkaufen sollen. Mit kleineren Geschäften sollte man genauso partnerschaftlich umgehen.

Inhalt

Antrag vom 19.05.2008, NR 906

Betreff: Kiosk am Schönplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zum Schutz der Anwohner des Schönplatzes vor Belästigungen in Folge von übermäßigem Alkoholkonsum bzw. den damit einhergehenden Auswirkungen einzuleiten:

  1. Am Schönplatz zu kontrollieren, inwiefern dort an Orten Alkohol konsumiert wird, an denen dieser Konsum nach aktueller Rechtslage verboten ist (wie zum Beispiel an dem Kinderspielplatz) und wenn dies der Fall sein sollte, dementsprechend tätig zu werden und evtl. Verstöße zu ahnden.
  2. Den Betreiber des Kiosks dahingehend aufzuklären, dass er im Falle des Verkaufes von alkoholischen Getränken an Personen, die unmittelbar bei seinem Kiosk den erworbenen Alkohol konsumieren, unter das Gaststättengesetz fällt, wonach in Ausübung eines Gewerbes die Verabreichung alkoholischer Getränke an erkennbar Betrunkene verboten ist (§ 20), sowie die Einhaltung dieser Gesetzeslage dementsprechend zu kontrollieren und durchzusetzen. Begründung: Die Beschwerden der ortsansässigen Anwohnerinnen und Anwohner am Schönplatz sind ernst zu nehmen und den Ursachen hierfür muss in jedem Fall Einhalt geboten werden. Allerdings ist hierbei auf die rechtsstaatlichen Grundlagen zu achten. Für die in der Anregung des Ortsbeirat genannten Maßnahmen, wie die unmittelbare Eindämmung des Alkoholkonsums an einem öffentlichen Platz sowie die Einwirkung auf die Art und Weise der Gewerbeführung durch den Kioskbetreiber, fehlen dem Magistrat weitestgehend sowohl die exekutiven als auch die legislativen Kompetenzen. Anwohnerschutz, persönliche Freiheiten sowie die Gewerbefreiheit sind in ein rechtsstaatlich korrektes Verhältnis zu bringen. Man braucht nicht für jedes Problem ein neues Gesetz. Den großen Warenhäusern auf der Zeil würde auch niemand erzählen, dass sie etwas anderes verkaufen sollen. Mit kleineren Geschäften sollte man genauso partnerschaftlich umgehen.Hauptvorlage: Anregung vom 08.04.2008, OA 632

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Mai 2008Sie sind hier
    NRNR 906Kiosk am Schönplatz
    STVV-Antrag · FDP
  2. 5. September 2008Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 564Kiosk am SchönplatzMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 21 · 26.05.2008
TO I, TOP 20
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage OA 632 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 906 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 29.05.2008
TO II, TOP 49
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage OA 632 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 906 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 22 · 16.06.2008
TO I, TOP 17
Angenommen
1. Die Vorlage OA 632 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 906 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 906 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Ablehnung:
SPDFDPFAG
Sonstige:
BFF (OA 632 und NR 906 = Annahme)REP (OA 632 = Ablehnung, NR 906 = Annahme)NPD (OA 632 = Prüfung und Berichterstattung, NR 906 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (OA 632 = Prüfung und Berichterstattung, NR 906 = Ablehnung)Stv. Seitz (OA 632 = vereinfachtes Verfahren, NR 906 = Ablehnung)
zu 2 / a und b)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPLinkeFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. zu a) und b): CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (OA 632 und NR 906 = Annahme) REP (OA 632 = Ablehnung, NR 906 = Annahme) NPD (OA 632 = Prüfung und Berichterstattung, NR 906 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 632 = Prüfung und Berichterstattung, NR 906 = Ablehnung) Stv. Seitz (OA 632 = vereinfachtes Verfahren, NR 906 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 25 · 19.06.2008
TO II, TOP 48
Angenommen
1. Die Vorlage OA 632 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 906 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 906 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeNPDÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDFDPFAGStv. SeitzBFFREP
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Ablehnung:
SPDFDPBFFREPNPDFAGÖkoLinX-ARLStv. Seitz
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFREPNPD
Ablehnung:
LinkeFAGÖkoLinX-ARLStv. Seitz
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., NPD und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, FAG und Stv. Seitz (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF (= Annahme) und REP (= Ablehnung) zu 2. a) CDU. GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, BFF, REP und NPD (= Annahme) sowie FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Ablehnung) b) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, REP und NPD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Ablehnung)

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Ortsbeiratssitzung
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