Siedlungsbeschränkungsbereiche
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Bericht des Magistrats vom 19.06.2009, B 552
Betreff:
Siedlungsbeschränkungsbereiche
Vorgang:
A 776 FAG
Der Magistrat hält es nach wie vor nicht für zweckmäßig, den Siedlungsbeschränkungsbereich, wie er in der Abbildung zu der Anfrage A 776 dargestellt ist, als Szenario zur Beurteilung der fluglärmbedingten Belastung der Frankfurter Bevölkerung und der Infrastruktureinrichtungen heranzuziehen. Die Gründe dafür hat der Magistrat in früheren Berichten bereits mehrfach dargelegt: Es ist erneut zu betonen, dass der Siedlungsbeschränkungsbereich ein regionalplanerisches Instrument ist, das alleine der Konfliktbewältigung zwischen dem Flughafenbetrieb einerseits und möglicherweise beabsichtigtem Wohnungsneubau andererseits dient. Er hat keine Auswirkungen auf den Siedlungsbestand.
Darüber hinausgehende Verpflichtungen, etwa bestehende Infrastruktureinrichtungen mit verstärktem Schallschutz zu versehen, werden durch die Festlegungen des Siedlungsbeschränkungsbereiches ausdrücklich nicht geregelt. Hier kommen ggf. Maßgaben nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ("Fluglärmgesetz“) zum Ansatz. Diese würden auch ggf. Bauverbote für Krankenhäuser, Altenheime oder ähnliche schutzbedürftige Einrichtungen umfassen.
Der Siedlungsbeschränkungsbereich ist daher grundsätzlich mit dem Lärmschutzbereich gemäß Fluglärmgesetz nicht gleichzusetzen, weder von seinen planerischen Intentionen noch von seiner Wirkungsweise. Kartierungen zur Festlegung eines Lärmschutzbereiches (gemäß Fluglärmgesetz) auf Frankfurter Stadtgebiet liegen dem Magistrat derzeit nicht vor.
Dies vorausgeschickt wird die Anfrage wie folgt beantwortet:
Zu
- Einwohner: Im nachgefragten Bereich waren am 30.06.2008 rund 85.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf Frankfurter Stadtgebiet mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet. Neuere Daten liegen nicht vor. Zu
- Schulen und Kitas: Siehe beigefügte Tabellen, Anlagen 1 bis
- Zu
- Alten- und Pflegeheime: Siehe beigefügte Tabellen, Anlage
- Zu
- Krankenhäuser: Knapp außerhalb der östlichen Grenze der Isophone liegen das Zentrum für Neurologie und Neurochirurgie und die Orthopädische Universitätsklinik der Stiftung Friedrichsheim. Zu
- Spielplätze, Sportstätten und öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Kleingärten: Innerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches liegen 57 Spielplätze, 21 Kleingartenanlagen (vereinsgebunden) und 17 Bolzplätze bzw. Spielwiesen. Die namentliche Auflistung der Anlagen liegt im Anhang bei (siehe Anlage 6). Im nachgefragten Bereich befinden sich außerdem 20 städtische ungedeckte Sportanlagen, 2 vereinseigene ungedeckte Sportanlagen, 10 vereinseigene Tennisanlagen, 2 vereinseigene Reitanlagen, 11 vereinseigene Bootshäuser, 2 Freibäder der Bäderbetriebe Frankfurt GmbH, 2 vereinseigene Freibäder, die Galopprennbahn sowie die Commerzbankarena. Zu
- Anzahl der Nutzer: Über die Anzahl der Personen, die die Einrichtungen nach Pkt. 2 bis 5 nutzen, liegen teilweise keine vertieften statistischen Daten vor bzw. können im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage nur mit unverhältnismäßig hohem Arbeitsaufwand ermittelt werden. Ergänzend können über diese pauschale Angabe hinaus noch folgende Hinweise gegeben werden: - Bezüglich der Altenanlagen nach Pkt. 3 ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der Bewohner unter der der Plätze liegen kann, da es in den Einrichtungen in unterschiedlichem Umfang Leerstände gibt. - Bezüglich der Sportanlagen nach Pkt. 5 ist davon auszugehen, dass rund 10.000 Sportlerinnen und Sportler diese Einrichtungen nutzen. Nicht miteinbezogen sind hierbei die Besucher und Besucherinnen der 4 Freibäder, der Galopprennbahn sowie der Commerzbankarena. Ebenfalls nicht erfasst ist die Anzahl der selbst organisiert und ohne institutionelle Anbindung überwiegend auf informellen Sport- und Bewegungsräumen bzw. Sportgelegenheiten (Wald, Wege, Straßen etc.) stattfindenden Sportaktivitäten (Joggen, Walken, Skaten und Radfahren) vor allem im hochfrequentierten Naherholungsgebiet "Frankfurter Stadtwald“. Zu
- Einzelmaßnahmen: Es werden keine besonderen Maßnahmen ergriffen. Zu
- Nutzbarkeit der Außenbereiche: Ja, davon geht der Magistrat aus: Es ist zwar zu erwarten, dass die fluglärmbedingten Belastungen nach dem Flughafenausbau graduell steigen werden, aber nicht in dem Maße, als dass die Einrichtungen nicht in gleicher Weise zu nutzen wären wie bisher. Alleine die Lage der Einrichtung im Siedlungsbeschränkungsbereich ist nicht so zu interpretieren, dass der weitere Betrieb nicht mehr möglich sei. Auch eine rechtliche Verpflichtung, besondere Schallschutzmaßnahmen bei infrastrukturellen Einrichtungen innerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches zu treffen, besteht nicht. Zu
- Weitere Nutzbarkeit nach Flughafenausbau: Siehe Antwort Frage
- Zu 10.: Alternative Einrichtungen: Antwort erübrigt sich nach der Beantwortung der Fragen 8 und
- Anlage 1-6 (ca. 4,9 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Dezember 2008AA 776SiedlungsbeschränkungsbereicheSTVV-Anfrage · FAG
- 19. Juni 2009Sie sind hierBB 552SiedlungsbeschränkungsbereicheMagistratsbericht
- 22. Juli 2009AA 998Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009STVV-Anfrage · FAG
- 22. Juli 2009NRNR 1491Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009STVV-Antrag · FAG
- 18. September 2009BB 801- Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398Magistratsbericht
- 26. Oktober 2009BB 891Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009Magistratsbericht
- 4. Dezember 2009Antwort des Magistrats · nach 51 WochenBB 1033Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen WBE und fwf (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., REP und FDP gegen GRÜNE und Freie Wähler (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler