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Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009

Vorlagentyp: AFAG
18 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anfrage vom 22.07.2009, A 998

Betreff:

Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009

Vorgang:

Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.10.2009

Mit dem Bericht des Magistrats B 552 vom 19.06.2009 wurde die Anfrage A 776 der FAG-Fraktion vom 15.12.2008 beantwortet. Die Vorlage besteht aus dem Bericht und sechs Anlagen. Der Bericht – einschließlich der Anlagen - ist nicht vertraulich, die Vorlage enthält jedoch den Vermerk "keine Internet-Aufnahme der Anlagen 1 - 6“. Da die gesamte Vorlage mit Anlagen nicht vertraulich ist, kann der genannte Vermerk nur als behördeninterne Dienstanweisung des Magistrats an die nachgeordneten Behörden verstanden werden, die Anlagen – aus welchen sachlichen Gründen auch immer – nicht in das Internet-Portal der Stadt Frankfurt am Main einzustellen.

Da die gesamte Vorlage nicht vertraulich ist, kann sie auch von den Stadtverordneten in jeder Form (z.B. als Kopie oder als PDF-Datei) veröffentlicht und weitergegeben werden. Selbst wenn man den vom Magistrat beschlossenen Vermerk ("keine Internet-Aufnahme der Anlagen 1-6“) dahingehend interpretieren würde, dass diese Anweisung gem. § 24 HGO (Verschwiegenheit) auch von den Stadtverordneten zu beachten ist, gilt diese dann aber nicht für Dritte. Dies bedeutet, dass jedenfalls Dritte – z.B. Journalisten – nicht

gehindert sind, die Anlagen im Internet zu veröffentlichen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Aus welchen Gründen trägt der Bericht B 552 den Vermerk "keine Internet-Aufnahme der Anlagen 1 - 6“?
  2. Stellt der unter 1. genannte Vermerk eine für Stadtverordnete verbindliche Anweisung dar, eine Internet-Einstellung der Anlagen zu unterlassen?
  3. Falls 2. zutreffend: bitte Rechtsgrundlage angeben.
  4. Sind die Stadtverordneten befugt, die genannten Anlagen – z.B. in Kopie oder als PDF-Datei – an Dritte weiterzugeben?
  5. Falls 4. unzutreffend: bitte Rechtsgrundlage angeben.
  6. Falls 4. zutreffend: sind unbeteiligte Dritte befugt, die genannten Unterlagen im Internet zu veröffentlichen?
  7. Falls 6. unzutreffend: bitte Rechtsgrundlage angeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juni 2009BB 552SiedlungsbeschränkungsbereicheMagistratsbericht
  2. 22. Juli 2009Sie sind hier
    AA 998Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009
    STVV-Anfrage · FAG
  3. 18. September 2009BB 801- Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398Magistratsbericht
  4. 26. Oktober 2009Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 891Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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