Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009
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Anfrage vom 22.07.2009, A 998
Betreff:
Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009
Vorgang:
Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.10.2009
Mit dem Bericht des Magistrats B 552 vom 19.06.2009 wurde die Anfrage A 776 der FAG-Fraktion vom 15.12.2008 beantwortet. Die Vorlage besteht aus dem Bericht und sechs Anlagen. Der Bericht – einschließlich der Anlagen - ist nicht vertraulich, die Vorlage enthält jedoch den Vermerk "keine Internet-Aufnahme der Anlagen 1 - 6“. Da die gesamte Vorlage mit Anlagen nicht vertraulich ist, kann der genannte Vermerk nur als behördeninterne Dienstanweisung des Magistrats an die nachgeordneten Behörden verstanden werden, die Anlagen – aus welchen sachlichen Gründen auch immer – nicht in das Internet-Portal der Stadt Frankfurt am Main einzustellen.
Da die gesamte Vorlage nicht vertraulich ist, kann sie auch von den Stadtverordneten in jeder Form (z.B. als Kopie oder als PDF-Datei) veröffentlicht und weitergegeben werden. Selbst wenn man den vom Magistrat beschlossenen Vermerk ("keine Internet-Aufnahme der Anlagen 1-6“) dahingehend interpretieren würde, dass diese Anweisung gem. § 24 HGO (Verschwiegenheit) auch von den Stadtverordneten zu beachten ist, gilt diese dann aber nicht für Dritte. Dies bedeutet, dass jedenfalls Dritte – z.B. Journalisten – nicht
gehindert sind, die Anlagen im Internet zu veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Aus welchen Gründen trägt der Bericht B 552 den Vermerk "keine Internet-Aufnahme der Anlagen 1 - 6“?
- Stellt der unter 1. genannte Vermerk eine für Stadtverordnete verbindliche Anweisung dar, eine Internet-Einstellung der Anlagen zu unterlassen?
- Falls 2. zutreffend: bitte Rechtsgrundlage angeben.
- Sind die Stadtverordneten befugt, die genannten Anlagen – z.B. in Kopie oder als PDF-Datei – an Dritte weiterzugeben?
- Falls 4. unzutreffend: bitte Rechtsgrundlage angeben.
- Falls 4. zutreffend: sind unbeteiligte Dritte befugt, die genannten Unterlagen im Internet zu veröffentlichen?
- Falls 6. unzutreffend: bitte Rechtsgrundlage angeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2009BB 552SiedlungsbeschränkungsbereicheMagistratsbericht
- 22. Juli 2009Sie sind hierAA 998Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009STVV-Anfrage · FAG
- 18. September 2009BB 801- Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring - Unverzügliche Sicherung des ehemaligen Gemeindehauses Gerhart-Hauptmann-Ring 398Magistratsbericht
- 26. Oktober 2009Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 891Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate