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Siedlungsbeschränkungsbereiche

Vorlagentyp: AFAG
27 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Anfrage vom 15.12.2008, A 776

Betreff:

Siedlungsbeschränkungsbereiche

Vorgang:

Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.02.2009

Mit dem Bericht B 125 vom 5.3.2007 sowie B 640 vom 6.10.2008 wurden die Anfragen

A 89 vom 12.12.2006 und A 99 vom 15.12.2006 der FAG-Fraktion beantwortet bzw. nicht beantwortet. Hintergrund der genannten Anfragen war die Festlegung der Siedlungsbeschränkungsbereiche durch die Regionalversammlung Südhessen aufgrund der geänderten Bedarfsprognose der Fraport AG für das Jahr 2020. Die aufgrund von 701.000 Flugbewegungen ermittelte 60-dB-Isophone umfasst weite Teile Sachsenhausens, die gesamten Stadtteile Oberrad und Bergen-Enkheim, insgesamt etwa ein Sechstel des Stadtgebietes von Frankfurt am Main (s. Abb.).

Die einzelnen in den Anfragen gestellten Fragen betreffen die Anzahl der innerhalb des ermittelten Siedlungsbeschränkungsbereichs wohnenden Personen sowie die Anzahl der in diesem Bereich gelegenen besonders lärmsensiblen Einrichtungen (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Spielplätze, Sportstätten und öffentliche Freizeiteinrichtungen) sowie die Anzahl der Nutzer dieser Einrichtungen. Weiterhin wurde gefragt, welche Maßnahmen der Magistrat zu ergreifen gedenkt, um den Schallschutz für die genannten Einrichtungen sicherzustellen.

Im Bericht B 125 vom 5.3.2007 wird ausgeführt, dass die von der Regionalversammlung beschlossene Lärmisophone (Siedlungsbeschränkungsbereich) derzeit noch keine Rechtsverbindlichkeit habe und der Magistrat diese Isophone "für nicht ausreichend belastbar“ hält. Der Magistrat hat daher die in den Anfragen A 89 und A 99 gestellten Fragen nicht beantwortet. In seinem letzten Bericht B 640 vom 6.10.2008 führt der Magistrat weiterhin aus, dass sich die für das Jahr 2009 in Aussicht gestellte Inkraftsetzung des Regionalplanes Südhessen bzw. des Regionalen Flächennutzungsplanes bis 2010 verschieben wird.

Diese Ausführungen haben den Ortsbeirat 16 zu seiner Anregung OA 373 vom 17.4.2007 veranlasst, mit der der Magistrat aufgefordert wird, die genannten Anfragen zu beantworten. Die Annahme der entsprechenden Ziffer 2. der OA 373 wurde am 5.6.2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Beschluss § 2004).

Abbildung

Gleichwohl hat der Magistrat diesen Beschluss bis heute (also innerhalb von mehr als 1 1/2 Jahren!) nicht umgesetzt. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich der Magistrat trotz eindeutiger Beschlusslage bislang weigert, die berechtigten Anfragen einer Fraktion zu beantworten. Die gestellten Fragen sind unabhängig davon beantwortbar, ob die beschlossene Isophone rechtsverbindlich oder aus Sicht des Magistrats "belastbar“ ist oder nicht.

Es geht in den Anfragen auch nicht darum, eine rechtsverbindliche Auskunft über die genaue Ausdehnung eines Siedlungsbeschränkungsbereichs zu erhalten. Ziel der Anfragen ist es – ausgehend von einem beschlossenen Siedlungsbeschränkungsbereich – eine Aufstellung der dadurch betroffenen Einrichtungen und Personen zu erhalten, um zum einen die betroffene Bevölkerung zu informieren und zum anderen Vorsorge für den – nicht unwahrscheinlichen – Fall treffen zu können, dass der Siedlungsbeschränkungsbereich rechtsverbindlich werden sollte.

Da die Fragen der Anfragen A 89/06 und A 99/06 teilweise überholt sind, werden sie hier nochmals – in aktualisierter Form - gestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele Einwohner wohnen im Stadtgebiet Frankfurt am Main innerhalb des ermittelten Siedlungsbeschränkungsbereichs (s. Abb.)?
  2. Welche Schulen und Kindertagesstätten im Stadtgebiet Frankfurt am Main liegen innerhalb des ermittelten Siedlungsbeschränkungsbereichs (s. Abb.)?
  3. Welche Alten- und Pflegeheime im Stadtgebiet Frankfurt am Main liegen innerhalb des ermittelten Siedlungsbeschränkungsbereichs (s. Abb.)?
  4. Welche Krankenhäuser im Stadtgebiet Frankfurt am Main liegen innerhalb des ermittelten Siedlungsbeschränkungsbereichs (s. Abb.)?
  5. Welche Spielplätze, Sportstätten und öffentlichen Freizeiteinrichtungen (z. B. Kleingärten) im Stadtgebiet Frankfurt am Main liegen innerhalb des ermittelten Siedlungsbeschränkungsbereichs (s. Abb.)?
  6. Wie viele Personen nutzen jeweils die unter 2. bis 5. genannten Einrichtungen?
  7. Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, um den Schallschutz der unter 2. bis 4. genannten Einrichtungen sicherzustellen?
  8. Geht der Magistrat davon aus, dass die Außenbereiche der unter 2. bis 4. genannten Einrichtungen (z. B. Schulhöfe, Spielanlagen in Kindertagesstätten, Gartenbereiche in Krankenhäusern etc.) nach dem Flughafenausbau in der gleichen Weise nutzbar sein werden wie bisher?
  9. Geht der Magistrat davon aus, dass die unter 5. genannten Einrichtungen nach dem Flughafenausbau in der gleichen Weise nutzbar sein werden wie bisher?
  10. Falls die Fragen 8. und 9. mit Nein beantwortet werden: welche alternativen Einrichtungen beabsichtigt der Magistrat der Bevölkerung als Ersatz für die nicht mehr nutzbaren Einrichtungen zur Verfügung zu stellen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Dezember 2008Sie sind hier
    AA 776Siedlungsbeschränkungsbereiche
    STVV-Anfrage · FAG
  2. 19. Juni 2009Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 552SiedlungsbeschränkungsbereicheMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 29 · 16.03.2009
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 776 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

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