Vertraulichkeit von Vorlagen des Magistrats
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Bericht des Magistrats vom 22.01.2010, B 54
Betreff: Vertraulichkeit von Vorlagen des Magistrats Vorgang: A 1103 FAG Die Anlagen zum Bericht B 552 vom 19.06.2009 werden entsprechend dem Bericht B 1033 vom 04.12.2009 jetzt in das Internet eingestellt. Die Einstellung von öffentlichen Vorlagen in das Internet ist nicht zwingend, da die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung nur im Amtsblatt erfolgt. Die Stadtverordnetenversammlung hat allerdings jederzeit die Möglichkeit, die Einstellung in das Internet zu beschließen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in eigener Zuständigkeit gem. § 52 HGO, ob sie einzelne Angelegenheiten vertraulich beraten und entscheiden möchte. Der Magistrat unterbreitet diesbezüglich nur unverbindliche Vorschläge. Ob bei öffentlichen Vorlagen, die nicht im Internet eingestellt werden, ein Interesse der Stadt an einer Nichtweitergabe an Dritte besteht, kann immer nur im Einzelfall festgestellt werden, so dass hierzu keine generalisierenden Aussagen möglich sind. Im Übrigen ist die Anfrage durch Bericht B 891 vom 26.10.2009 beantwortet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2009BB 891Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009Magistratsbericht
- 24. November 2009AA 1103Vertraulichkeit von Vorlagen des MagistratsSTVV-Anfrage · FAG
- 22. Januar 2010Sie sind hierBB 54Vertraulichkeit von Vorlagen des MagistratsMagistratsbericht
- 9. Februar 2010AA 1157Vertraulichkeit von VorlagenSTVV-Anfrage · FAG
- 23. April 2010Antwort des Magistrats · nach 26 WochenBB 261Vertraulichkeit von VorlagenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und Freie Wähler (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie FAG und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)