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Vertraulichkeit von Vorlagen des Magistrats

Vorlagentyp: AFAG
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anfrage vom 24.11.2009, A 1103

Betreff: Vertraulichkeit von Vorlagen des Magistrats Mit dem Bericht B 891 vom 26.10.2009 wurde die Anfrage A 998 der FAG-Fraktion vom 22.07.2009 nicht beantwortet. Es ging dabei um die Frage, aus welchen Gründen der Magistrat die Anlagen zu dem nicht vertraulichen Bericht B 552 vom 19.06.2009 nicht in das Internet eingestellt hat, obwohl diese Anlagen dem Bericht (in Papierform) als nicht vertraulich beigefügt waren. Weiterhin wurde gefragt, ob - und in welcher Form - die Anlagen der genannten Vorlage durch die Stadtverordneten an Dritte weitergegeben werden dürfen. In dem Bericht wird nur ganz allgemein Stellung zur Vertraulichkeit von Vorlagen bezogen. Der Magistrat führt in seinem Bericht aus, dass er grundsätzlich großen Wert darauf legt, die Vorlagen transparent einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, im Fall der Anlagen zum Magistratsbericht B 552 jedoch "rechtlich nicht für zweckmäßig hält, eine derartige Fülle detailliert aufgelisteter Daten öffentlich in das Internet einzustellen." Weiterhin wird ausgeführt, dass "Beratungsunterlagen und Vorgänge, die nicht öffentlich im Internet eingestellt sind und ein Interesse der Stadt an eine Nichtweitergabe an Dritte besteht, ... nicht an diese weitergegeben werden" dürfen und dass "Nichteinstellung im Internet von Magistratsvorlagen, Magistratsberichten und zugehörigen Unterlagen für die Stadtverordneten bindend (ist), so lange nicht die Stadtverordnetenversammlung etwas anderes beschließt." Der Bericht lässt somit völlig offen, aus welchen Gründen eine Vorlage bzw. die dazugehörige Anlage einerseits öffentlich ist (da sie nicht als vertraulich bezeichnet wird), andererseits jedoch nicht im Internet eingestellt wird. Ebenso wird nicht erläutert, wie ein Stadtverordneter im Einzelfall erkennen kann, ob ein Interesse der Stadt an einer Nichtweitergabe einer Vorlage an Dritte besteht, wenn diese Vorlage nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Sind die Anlagen zum Bericht B 552 vom 19.06.2009 vertraulich (bitte nur mit ja oder nein beantworten)?
  2. Falls 1. zutreffend: aus welchen Gründen sind die Anlagen vertraulich?
  3. Falls 1. zutreffend: aus welchen Gründen wurden die Anlagen nicht als vertraulich bezeichnet (d.h. mit dem Vermerk "vertraulich" versehen und auf gelbem Papier gedruckt)?
  4. Falls 1. unzutreffend: aus welchen Gründen wurden die Anlagen nicht im Internet eingestellt?
  5. Falls 1. unzutreffend: in welcher Form können die Anlagen durch Stadtverordnete weitergegeben werden?
  6. Falls 1. unzutreffend: dürfen die Anlagen durch Stadtverordnete im Internet eingestellt werden?
  7. Falls 6. unzutreffend: bitte Rechtsgrundlage angeben?
  8. Aus welchen Gründen hielt es der Magistrat "rechtlich nicht für zweckmäßig, eine derartige Fülle detailliert aufgelisteter Daten öffentlich in das Internet einzustellen"?
  9. Werden sämtliche Berichte bzw. die dazugehörigen Anlagen, bei denen die Stadt "Interesse an einer Nichtweitergabe an Dritte" besitzt, vom Magistrat ausdrücklich als "vertraulich" bezeichnet?
  10. Falls 9. zutreffend: aus welchen Gründen sollen die Anlagen zum Bericht B 552 nicht weitergegeben werden, obwohl diese nicht als vertraulich bezeichnet wurden?
  11. Falls 9. unzutreffend: welche Vorlagen werden vom Magistrat als nicht vertraulich bezeichnet, obwohl die Stadt ein "Interesse an einer Nichtweitergabe an Dritte" besitzt?
  12. Falls 9. unzutreffend: wie sollen Stadtverordnete bei einer nicht als vertraulich bezeichneten Vorlage erkennen, dass die Stadt ein "Interesse an einer Nichtweitergabe an Dritte" besitzt? Bericht des Magistrats vom 26.10.2009, B 891 Bericht des Magistrats vom 22.01.2010, B 54 Versandpaket: 25.11.2009 Aktenzeichen: 10 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Oktober 2009BB 891Internet-Einstellung der Anlagen zu B 552 vom 19.06.2009Magistratsbericht
  2. 24. November 2009Sie sind hier
    AA 1103Vertraulichkeit von Vorlagen des Magistrats
    STVV-Anfrage · FAG
  3. 22. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 54Vertraulichkeit von Vorlagen des MagistratsMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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