Mit der Frankfurter Rundschau Radwegenetz verbessern
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Humserstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.01.2026.
- Mehr Kontrolle der Lieferparkplätze an der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Fritz-Tarnow-Straße16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Realistische Verkehrspolitik und Anpassung der Radwegeplanung für die Eschersheimer Landstraße07.10.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Humserstraße per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 22.08.2008, B 525
Betreff: Mit der Frankfurter Rundschau Radwegenetz verbessern Vorgang: A 528 FAG zu
- Es wird auf den Bericht B 824 vom 23.11.2007 verwiesen. Dort heißt es: "Schon jetzt regeln Standards den Bau von Radwegen und die Art der Radverkehrsanlage. Diese ist abhängig von der jeweiligen örtlichen und verkehrlichen Situation. ... " "Wie schon im Zwischenbericht B 286 vom 04.04.2005 aufgeführt, besteht aufgrund des zur Verfügung stehenden, umfangreichen Instrumentariums, wie zum Beispiel die Empfehlung für Radverkehrsanlagen, die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen etc., ein weitreichendes Spektrum an Lösungsmöglichkeiten. Der Magistrat wird bei der Ausführung die Funktionalität und Erkennbarkeit von Radwegen in jedem Fall gewährleisten." zu
- Bei Neu- und Umbauprojekten werden Investoren grundsätzlich dazu verpflichtet, sämtliche Verkehrsflächen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Durch Begehungen sowohl vorher als auch nachher wird dies durch Vertreter der Stadt Frankfurt am Main kontrolliert. Wenn zur künftigen Übernahme durch die Stadt vorgesehene öffentliche Verkehrsflächen durch private Investoren erstmals hergestellt werden, haben diese den einschlägigen, allgemein gültigen Planungs- und Ausführungsgrundsätzen zu genügen. Dieses wird so weitgehend wie möglich durch die projektbegleitende Abstimmung der Investoren mit den zu beteiligenden Ämtern und Institutionen sowie durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen (Erschließungsverträge o. ä.) zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den Investoren sicher gestellt. Gleiches gilt für zukünftige städtebauliche Verträge. zu
- In der Achse Kornmarkt - Buchgasse ist der Abschnitt zwischen Berliner Straße und Bethmannstraße für den Radverkehr in Richtung Main derzeit nicht nutzbar. Im Zuge einer Umnutzung des Areals des ehemaligen Bundesrechnungshofes ist beabsichtigt, hier auch die Verkehrsführung den aktuellen Anforderungen anzupassen. In diesem Zusammenhang ist für den Abschnitt zwischen Berliner Straße und Bethmannstraße eine anforderungsgerechte Radverkehrsführung in Fahrtrichtung Mainufer vorgesehen. zu
- Die Fahrbeziehung Bethmannstraße (Römer) - Weißfrauenstraße - Willy-Brandt-Platz (- Hauptbahnhof) ist derzeit in Fahrtrichtung Westen nur umwegig über Buchgasse - Berliner Straße befahrbar. Im Zuge einer Umnutzung des Areals des ehemaligen Bundesrechnungshofes ist beabsichtigt, hier auch die Verkehrsführung den aktuellen Anforderungen anzupassen. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die Bethmannstraße zwischen Buchgasse und Theatertunnel für den Zweirichtungsverkehr umzugestalten. Damit werden Radfahrer in Fahrtrichtung Willy-Brandt-Platz zukünftig in der Bethmannstraße bis zum ehem. Karmeliterkloster fahren können und dort - über die geplanten Fußgängerfurten - direkt die Weißfrauenstraße erreichen. Die Rahmenbedingungen lassen derzeit aber weder in der Bethmannstraße noch in der Weißfrauenstraße die Herstellung separater Radverkehrsanlagen zu. zu
- Die Bockenheimer Landstraße ist eine stark befahrene Straße mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen von bis zu 22.000 Fahrzeugen. Radfahrer auf der Fahrbahn wären einer größeren Unfallgefahr ausgesetzt. Daher ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vorgesehen die Radwegbenutzungspflicht in der Bockenheimer Landstraße aufzuheben. zu
- In der Töngesgasse sind viele Kurzparkplätze sowie Andienungszonen für den vorhandenen Lieferverkehr ausgewiesen. Auf diese Plätze und Zonen kann nicht verzichtet werden. zu
- Es ist geplant das unerlaubte Parken in diesem Abschnitt der Eckenheimer Landstraße baulich zu verhindern. zu
- Bordsteinabsenkungen im Bereich von Geh- und Radwegen werden im Zuge von Um- und Neubaumaßnahmen grundsätzlich angelegt. Für bestehende Querungen werden die Absenkungen im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen sukzessive ausgeführt. zu
- Im Rahmen der vorhandenen Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt wird auch die Goethestraße kontrolliert. zu
- Am nördlichen Mainufer ist die Herstellung durchgängiger, separater Radverkehrsanlagen im Bereich der Fahrbahn nur bei Verzicht auf Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr möglich. Dies hätte eine Verlagerung des Verkehrs auf Teile der Innenstadt bzw. auf die parallel in Sachsenhausen verlaufenden südlichen Mainuferstraßen und somit eine höhere Belastung der dortigen Bevölkerung zur Folge. zu
- In der Berliner Straße ist die Herstellung durchgängiger, separater Radverkehrsanlagen nur unter Verzicht auf Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr möglich. zu
- Nördlich der Adickesallee gibt es bis zur Humserstraße einen Radweg. Die angeregte Einrichtung von beidseitigen Radfahrstreifen auf der Escherheimer Landstraße stadtauswärts durch Wegnahme einer Fahrspur wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. Eine permanente, durchgehende beidseitige Reduzierung der Fahrstreifen würde bei der vorhandenen Verkehrsbelastung zu starken Behinderungen führen. Für ein solches Vorhaben muss die Möglichkeit zur Verlagerung von Verkehrsströmen geprüft werden. Im Bereich Marbachweg und Hügelstraße werden zurzeit zusätzliche behindertengerechte Übergänge geplant. zu
- Die Vorplanung zur barrierefreien Einbindung des Steges an der Deutschherrenbrücke befindet sich derzeit in der Fachämterabstimmung. zu
- Die vorhandene Fußgängerbrücke über die Miquelallee kann nicht barrierefrei umgebaut werden. Die barrierefreie Querung kann nur mit einem Neubau erreicht werden. zu
- Dem Vorschlag zu entsprechen, an der Bockenheimer Warte die Radverkehrsführung vom derzeitigen Bestand auf Fahrbahnniveau zu verlagern, ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht ratsam. Eine Verlagerung der Radverkehrsführung kann erst im Zuge einer Neuaufteilung des Straßenraums abschließend geprüft werden. zu
- Im Bereich der Baustelle mussten die Radfahrstreifen aus Platzgründen aufgegeben werden. Aus diesem Grund wurde dem Radfahrer mittels Beschilderung erlaubt, den Gehweg zu benutzen. zu
- Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Bericht B 155 vom 09.03.
- Dort heißt es: "Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume für den Anlagenring sind in den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zum Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (M 32 vom 18.02.2005) enthalten. Der Anlagenring übernimmt auch zukünftig im gesamtstädtischen Straßennetz eine wichtige Funktion zur Verteilung des Kfz-Verkehrs in der Innenstadt und -wie im angeführten Presseartikel zitiert- eine stadtteilverbindende Funktion. Ziel ist es dabei aber, im Zuge des Anlagenrings systematisch Querungsmöglichkeiten einzurichten, um die Durchlässigkeit für Radfahrer und Fußgänger zwischen den Gründerzeitvierteln und der Innenstadt zu verbessern. zu
- Die Führung des Radfahrstreifens aus der Seitenlage in eine Mittellage zwischen Rechtsabbiegespur und Geradeausspur stellt eine Musterlösung gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen dar und hat sich bewährt. Der Radfahrstreifen ist eindeutig und klar erkennbar. Der rechtsabbiegende Kraftfahrer muss dem geradeaus fahrenden Radfahrer den Vorrang lassen. Die Rechtsabbiegespur in die Junghofstraße ist aus Gründen der Leistungsfähigkeit erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2008AA 528Mit der Frankfurter Rundschau Radwegenetz verbessernSTVV-Anfrage · FAG
- 22. August 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 525Mit der Frankfurter Rundschau Radwegenetz verbessernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 5. und 14.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Zurückweisung) Ziffer 15.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und BFF (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) Ziffern 1. bis 4, 6. bis 13. und 16. bis 18.: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP; LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und NPD (= Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung)