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Unterbringung von sogenannten „Flüchtlingen“

Vorlagentyp: B
27 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.02.2019, B 51

Betreff: Unterbringung von sogenannten "Flüchtlingen" Vorgang: A 403/18 AfD Zu 1.) Auf dem Gelände am Rebstock wird in Holzmodulbauweise eine Unterkunft für rund 200 Geflüchtete errichtet. Parallel zu den voraussichtlich im März 2019 beginnenden Bauarbeiten werden ab Februar 2019 auf dem Gelände rund 20 Geflüchtete in 11 Wohnwagen untergebracht. Sobald die Holzmodulanlage fertig ist, werden die Wohnwagen abgebaut und deren bisherige Bewohner ziehen in die Module. Nach derzeitiger Planung werden diese im Spätsommer 2019 fertiggestellt. Der Arbeiter-Samariter-Bund Frankfurt (ASB) wird die Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnwagen und der zukünftigen Modulbau-Anlage betreuen.

Zu 2.) Zum derzeitigen Planungsstand geht der Magistrat davon aus, dass die Baumaßnahme insgesamt rund 10 Millionen Euro kosten wird.

Zu 3.) In der Unterkunft werden Personen untergebracht, die unterschiedlichen Rechtskreisen angehören und für die es unterschiedliche Kostenerstattungen von Bund und Land gibt. Die Kostenerstattung erfolgt generell personen- und nicht unterkunftsbezogen. Handelt es sich zum Beispiel um Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Verfahren, die die Stadt Frankfurt am Main auf Grundlage des Hessischen Landesaufnahmegesetzes untergebracht hat, erfolgt eine Kostenerstattung durch das Land Hessen in Form einer Pauschale in Höhe von 1.050 € pro Person und Monat. Die pauschale Erstattung erfolgt nicht nur mit Blick auf die Kosten für die Unterbringung, sondern auch für die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Gesundheitsversorgung und die soziale Betreuung. Schutz- und Bleibeberechtigte, die nach Abschluss ihres Asylverfahrens noch auf Transferleistungen angewiesen sind, erhalten dagegen in der Regel Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). In dem Rahmen erstattet der Bund die Kosten der Unterkunft auf Grundlage der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen im Sinne des Hessischen Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen, die die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2018 beschlossen hat. In der Übergangsunterkunft am Rebstock wird der Bund demnach für Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem SGB II 710 Euro pro Person und Monat erstatten.

Zu 4.) Die Anschlussversorgung erfolgt dezentral in bereits bestehenden wie auch in neuen Unterkünften, die im Laufe des Januar und Februar in Betrieb gehen (z. B. in Berkersheim).

Zu 5.) Die rund 4.900 von der Stadt Frankfurt am Main noch untergebrachten Geflüchteten sind auf derzeit 55 Flüchtlingsunterkünfte und Wohnheime, 35 Hotels sowie rund 120 befristet zur Verfügung gestellten Übergangswohnungen verteilt.

Zu 6.) Die Stadt Frankfurt hat für die Unterbringung von allen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten im Jahr 2017 35,2 Millionen Euro aufgewendet. Für das Jahr 2018 ist die Abrechnung noch nicht abgeschlossen. Hinzu kommen Kosten für die Unterbringung der Schutz- und Bleibeberechtigten, die bei Bedarf zur Existenzsicherung wie andere Frankfurter Bürgerinnen und Bürger Leistungen nach dem SGB II erhalten. Die Kosten der Unterbringung für die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II lagen im Jahr 2017 insgesamt bei 21,2 Millionen Euro. Eine Differenzierung nach Schutz- und Bleiberechtigten einerseits und anderen Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern anderseits ist in der Datenerfassung der Bundesagentur für Arbeit nicht vorgesehen, sodass auch keine Aussage getroffen werden kann, welcher Anteil der Unterkunftskosten auf die jeweiligen Personenkreise entfällt. Auch bezüglich der Kosten der Unterkunft liegt für 2018 noch kein Jahresabschluss vor.

Zu 7.) Siehe Antwort zu 3.

Zu 8.) Die Unterbringung durch die Stadt Frankfurt erfolgt gemäß dem Hessischen Landesaufnahmegesetz und dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) nur zur Verhinderung von Obdachlosigkeit. Sie ersetzt kein dauerhaftes Mietverhältnis. Die durch die Stadt vorrübergehend untergebrachten Menschen sind gehalten, sich um eine Wohnung zu bemühen. Finden sie weiterhin keine Wohnung, erfolgt ihre Unterbringung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Wenn Übergangsunterkünfte aufgrund von Befristungen wegfallen, muss der Magistrat bei weiter bestehendem Bedarf rechtzeitig andere Kapazitäten erschließen.

Zu 9.) Der Magistrat kann für freie Sozialwohnungen keine einzelnen Bewerber zuweisen, er hat lediglich ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Vermieter. Gem. § 3 Abs.1 der Verordnung über die Überlassung von Sozialwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf des Landes Hessen vom 21.10.1994 (zuletzt geändert mit Verordnung vom 25.11.2017) müssen dem Verfügungsberechtigten mindestens drei berechtigte Haushalte als Nachmieter vorgeschlagen werden. Der Verfügungsberechtigte entscheidet dann, mit welchem Haushalt er einen Mietvertrag abschließt. Eine statistische Erfassung von Schutz- und Bleibeberechtigten erfolgt beim Wohnungsamt erst seit Mitte 2016. Seitdem konnten im Rahmen des geschilderten Verfahrens 131 entsprechende Haushalte in Sozialwohnungen vermittelt werden (Stand: 03.12.2018).

Zu 10.) Die Vorschlagsliste für freie Sozialwohnungen wird nach Dringlichkeit und Wartezeit erstellt. Innerhalb der gleichen Dringlichkeitsstufe wird der Haushalt vorgeschlagen, der längere Wartezeiten besitzt. Die Einstufung in eine der drei Dringlichkeitsstufen erfolgt gemäß der aktuellen Frankfurter Registrier- und Vergaberichtlinien, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden.

Zu 11.) Siehe Antwort zu 9 und 10.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2018AA 403Unterbringung von sogenannten „Flüchtlingen“STVV-Anfrage · AfD
  2. 8. Februar 2019Sie sind hier
    BB 51Unterbringung von sogenannten „Flüchtlingen“
    Magistratsbericht
  3. 20. Februar 2019AA 455Asylproblematik in Frankfurt am MainSTVV-Anfrage · AfD
  4. 17. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 191Asylproblematik in Frankfurt am MainMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 3
Sitzung 29 · 21.02.2019
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Zurückweisung)

OBR 15
Sitzung 30 · 15.03.2019
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Einstimmige Annahme Die GRÜNEN-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Dem Bericht liegt eine Anfrage der AfD-Fraktion vom 08.11.2018 (A 403) zugrunde. Wir, die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN im Ortsbeirat 15, bemängeln den Tenor dieser Anfrage. Bereits im Betreff wird die Formulierung "sogenannte Flüchtlinge" benutzt, im weiteren Text wird der Begriff "Flüchtlinge" durchgängig in Anführungszeichen gesetzt. Diese Schreibweise ist angesichts dessen, was die überwiegende Zahl dieser Menschen erleiden musste, menschenverachtend und sollte in einer demokratischen Gesellschaft nicht verwendet werden."

OBR 14
Sitzung 30 · 18.03.2019
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU1 GrüneBFF
Ablehnung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE und BFF gegen 1 GRÜNE (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 30 · 19.03.2019
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 30 · 19.03.2019
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeBFFdFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung)

OBR 7
Sitzung 30 · 19.03.2019
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 30 · 19.03.2019
TO II, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 30 · 19.03.2019
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 30 · 21.03.2019
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 30 · 22.03.2019
TO I, TOP 80
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 30 · 25.03.2019
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 30 · 25.03.2019
TO II, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 28 · 26.03.2019
TO I, TOP 20
Beraten
Die Vorlage B 51 wird mit Stimmengleichheit zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBESPDFDP
Ablehnung:
CDUGrüneLinke
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, SPD und FDP gegen CDU, GRÜNE und LINKE. (= Kenntnisnahme) bei Enthaltung BFF

OBR 6
Sitzung 30 · 26.03.2019
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 30 · 28.03.2019
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 30 · 29.03.2019
TO I, TOP 29
Beraten
Die Vorlage B 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 31 · 10.05.2019
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 30 · 16.05.2019
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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