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Unterbringung von sogenannten „Flüchtlingen“

Vorlagentyp: AAfD
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 08.11.2018, A 403

Betreff: Unterbringung von sogenannten "Flüchtlingen" Die FAZ berichtete kürzlich, dass derzeit sämtliche Flüchtlingsunterkünfte in der Stadt belegt sind. Daher sei geplant, im nächsten Jahr auf dem Gelände "Zum Rebstockbad" bis zu 200 "Flüchtlinge" unterzubringen. Bis Ende 2017 war der Platz, der zur Messe gehört, schon einmal als provisorische Flüchtlingsunterkunft genutzt worden. Rund zwei Jahre lang standen 56 Wohnwagen auf dem Gelände. Ende 2017 wurde die Notunterkunft wieder geschlossen. Da unklar ist, wie lange die Messe das Areal zur Verfügung stellt, sollen zunächst wieder Wohnwagen aufgestellt werden. Darüber hinaus werde geprüft, ob mobile Holzhäuser oder Container aufgestellt werden könnten. Weiterhin berichtete die FAZ, dass eine weitere Unterkunft der Stadt, in der derzeit mehr als 200 "Flüchtlinge" leben, im März 2019 geschlossen werde, da der Betreiber die Immobilie anderweitig nutzen wolle. Für die Stadt bedeute dies eine zusätzliche Belastung. Denn von den annähernd 7.500 seit 2014 vom Land Hessen zugewiesenen Flüchtlingen sind mehr als 4.900 noch auf eine Unterbringung durch die Behörden angewiesen. Sie leben in provisorischen Sammelunterkünften, in Wohnheimen und Hotels. 2.600 von ihnen dürften sich eine Wohnung suchen, haben aber kaum eine Chance auf einen Mietvertrag. Die Hessenschau berichtete herzu am 16.10.2018, dass die Stadt Hotelzimmer angemietet hat, um die genannten Personen unterzubringen und dabei teilweise deutlich überhöhte Preise zahlt. Ebenso wurde bemängelt, dass teilweise keine separaten Duschen und Toiletten vorhanden sind. Teilweise wurden "Flüchtlinge" inzwischen durch das Wohnungsamt in Wohnungen untergebracht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Was plant der Magistrat konkret auf dem Rebstockgelände zur Unterbringung von "Flüchtlingen"?
  2. Welche Kosten sind für die unter 1. aufgeführten Maßnahmen insgesamt vorgesehen?
  3. Welcher Anteil der unter 2. aufgeführten Kosten wird voraussichtlich durch das Land oder den Bund erstattet?
  4. Wo wird der Magistrat die 200 im Bericht erwähnten "Flüchtlinge" unterbringen, wenn deren Unterkunft im März 2019 geschlossen wird?
  5. In welchen Unterkünften sind die im Artikel erwähnten 4.900 Personen konkret untergebracht?
  6. Welche Kosten entstehen durch die Unterbringung der unter 5. genannten Personen pro Monat?
  7. Welchen Anteil der unter 6. aufgeführten Kosten trägt die Stadt Frankfurt?
  8. Wo werden die unter 5. genannten Personen auf Dauer untergebracht, wenn diese - wie die FAZ schreibt - kaum eine Chance auf ein reguläres Mietverhältnis haben?
  9. Wie vielen "Flüchtlingen" wurde seit 2015 durch das Wohnungsamt eine freigewordene Sozialwohnung zugewiesen?
  10. Nach welchen Kriterien erfolgte die Zuweisung der unter 9. aufgeführten Personen?
  11. Wie viele Personen befanden sich zum Zeitpunkt der Zuweisung von "Flüchtlingen" in Sozialwohnungen auf der Warteliste und wiesen eine längere Wartezeit auf als die "Flüchtlinge"?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2018Sie sind hier
    AA 403Unterbringung von sogenannten „Flüchtlingen“
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 51Unterbringung von sogenannten „Flüchtlingen“Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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